Darf der Zugang zum Hauptwasserhahn versperrt sein?

5 Antworten

Wenn die Eigentümergemeinschaft dies so beschlossen hat, dann darf der Heizungsraum/ Hauptwasserhahn auch abgesperrt sein. Als Eigentümer muss mir auf Antrag Zugang gewährt werden. ( Gemeinschaftseigentum)

Die richtige Reihenfolge wäre also: Hausverwaltung informieren, ich will dann und dann im Bad arbeiten, bitte überlasse mir den Schlüssel oder sei erreichbar.

Als Mieter muss ich den Eigentümer vorschalten.

Wenn ich den 1. Punkt nicht beachtet habe und ich durch die Reaktion weitere Schäden abgewendet habe ( bin schneller als der Notdienst)... Abwägungssache.

Das neue Schloss ist mein Problem, außer der Verwalter hätte eigenmächtig gehandelt mit dem Absperren.

Die Reparatur der Wasserleitung sind meine Kosten.

So, es hat sich folgendes herausgestellt:

Der Vermeintliche Hausverwalter war lediglich ein Handlanger vor Ort, der eigenmächtig den Heizungsraum abgeschlossen hat. Heute bekam mein Kumpel nämlich wieder einen Anruf vom richtigen Hausverwalter, also dem Vorgesetzten von dem Typen vor Ort.

Dieser meinte, die Tür hätte nicht abgeschlossen werden sollen, er hätte genauso wie wir gehandelt, wenn er das entsprechende Werkzeug gehabt hätte. Er werde im laufe der nächsten Woche vorbei kommen und einen Blindzylinder einbauen und eine Sonderschraube verwenden, dass der Raum nie mehr abgeschlossen wird. Den Typen Vorort werde er rausschmeißen.

@TheExpert13

welche Erfahrung zieht der Handwerker? Nächstes Mal vorm Bohren in den Keller gehen und vergewissern, dass ich im Notfall reagieren kann.

Dein Kumpel war nicht der Erste und wird nicht der Letzte sein, der beim Bohren fündig wird. ;-)

@kabbes69

Ja, klar... Ich glaube, der hat auf eine Ölquelle gehofft...

"Darf der Zugang zum Haupthahn überhaupt versperrt werden?" ja

"War das aufbrechen der Tür in diesem Fall gerechtfertigt?" nein ihr hättet den Notdienst anrufen müssen.

"Und wer muss den Schaden (neues Schloss) bezahlen?" der der den Schaden verursacht hat

Wenn dein Kumpel keine andere Möglichkeit hatte das Wasser abzustellen, sollte der Hausverwalter dankbar sein, dass das Haus nicht unter Wasser steht.

Die Kosten für die Tür muss er trotzdem zahlen, weil er hat es ja kaputt gemacht, auch wenn es ein Notfall war.

Du verwechselt Ursache und Wirkung

Ursache war das unsachgemäße handwerken - Anbohren einer Leitung .....

Ja darf er , für Mieter und Eigentümer muß aber für Notfälle ein Schlüssel zugänglich oder erreichbar sein !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  1. wenn man nicht den Verlauf von Leitungen geprüft hat, bohrt man nicht in Wände = unsachgemäß
  2. darf man nicht anderer Leute Türen aufbrechen
  3. muss man den Schaden den man anderen zufügt, ersetzen

hätte man bei 1. aufgepasst, wäre es zu 2. und 3. gar nicht gekommen

Klingt plausibel für mich.