Vermieter versetzt Wohnungstür direkt an die Treppe

4 Antworten

Ist das so überhaupt zulässig?

Jepp. Dette ist zulässig.

An deiner Wohnung wurde ja nichts verändert. Und die Treppe gehört dir nicht, auch wenn sie nur zu deiner Wohnung führt. Dass 20 cm. vor einer Türe die nach Außen öffnet lebensgefährlich sein soll, müßtest du wohl beweisen. Ich wüßte aber nicht wie dir das gelingen sollte.

Warum sollten die Scharniere ein Problem mit der Hausrat bringen? Du hast doch eine abschließbare Wohnungstüre.

Was kann ich da rechtlich machen?

Du kannst zu einem Rechtsanwalt gehen und den für nicht wenig Geld versuchen lasse dagegen an zu gehen. Würde dies aber für keine gute Geldanlage halten. :-(

Handelt es sich um eine Wohnungs- oder Haustür? Ist dir eine Treppe mitvermietet?

Ob hier baurechtliche Vorschriften von Podestmaßen einer nach außen öffnenden Haustür bestehen oder überhaupt verletzt wurden, vermag ich nicht festzustellen. Auch kann man innen keine Türklinke so bequem hochsetzen, dass man außen nicht mehr herankommt. Und eine Versicherung muss der Vermieter garnicht abgeschlossen haben.

G imager761

Ja es handelt sich um die Wohnungstür. Die Treppe steht nicht gesondert im Mietvertrag, aber da sie sich hinter der Wohnungstür befindet, müsste sie ja automatisch zur Wohnung gehören. Übel war noch, das der Vermieter behauptet hat, es sei gar nicht die Wohnungstür. Die Wohnungstür wäre die Tür oberhalb der Treppe. Diese hat aber nur ein Zimmertürschloss und die im Mietvertrag eingetragenen Wohnungsschlüssel passen auch nur unten zum Hof hin.

@PeterK1
Die Treppe steht nicht gesondert im Mietvertrag, (...) Vermieter behauptet (...), es sei gar nicht die Wohnungstür. Die Wohnungstür wäre die Tür oberhalb der Treppe.

Damit liegt er nun vollkommen richtig. Tatsächlich ist deine angemietete Wohnung nur der Bereich hinter der verschliessbaren Wohnungstür; Treppe und Haustür sind Gemeinschaftsfläche bzw. sein Eigentum :-).

Selbstverständlich darf man dort ein sicheres Steckschloss einsetzen (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/be/Steckschloss_geschlossen.jpg) oder einen Beschlag mit Sicherheits-Schliesszylinder während des Mietverhältnisses einbauen und bei Mietende wieder zurückbauen, wenn man ungebetenen Besuch ausschliessen möchte.

G imager761

@imager761

Also nochmal genau: Die Reihenfolge ist: Hof -> Wohnungstür mit Wohnungsschlüssel laut Mietvertrag -> Treppe nur zu meiner Wohung -> billige Schiebetür mit Zimmertürschloss -> Wohnung. Deswegen meine ich ja das die Tür zum Hof die Wohnungstür ist und auch die Überdachung der Treppe + Treppe zur Wohung gehören. Klar kann ich Schlösser selber nachrüsten. Es kann aber nicht behauptet werden, das eine Tür ohne richtiges Schloss die Wohnungstür sei, dafür müsste doch der Vermieter selber ein richtiges Schloss dafür angebracht haben. Aber weil das dort nur eine billige Schiebetür ist, ist das da nicht ganz so einfach.

@PeterK1

Nach dieser Beschreibung ist die die strittige Tür Hauseingangstür und wird nur von dir benutzt. Die 2. Tür als Wohnungseingangstür wird nicht vom Problem berührt.

@PeterK1

Wenn es eine Tür zum Hof gibt und dann noch eine zu Ihrer Wohnung, dann ist erstere nicht Ihre Wohnungstür!

Du kannst ihn auffordern, das rückgängig zu machen.

Er war also ohne dein Wissen in deiner Wohnung? Termine hat er frühzeitig mit dir abzustimmen. Du könntest ihn anzeigen wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), denn du hast in deiner Wohnung das Hausrecht. Allerdings dürfte damit der letzte Rest an Vertrauen dahin sein.

Er war also ohne dein Wissen in deiner Wohnung?

Das Treppenhaus hat er sicher nicht gemietet! :-)

Er hat nur 30 Minuten vorher bescheid gesagt, das er die Türe jetzt versetzen wird und ich den Aufgang freiräumen soll. Hatte mir bis dahin nichts bei gedacht, hatte ja keine genauen Pläne vorliegen. Was wohl noch schlimmer als das mit der Tür ist, ist, das nach der Aktion auch noch 1 Woche lang neben und über der Tür ein ca 50cm breites Loch in der Wand der Treppenüberdachung war. So konnte quasi jeder vom Hof aus meine Wohnung frei betreten!

@PeterK1
So konnte quasi jeder vom Hof aus meine Wohnung frei betreten!

Sorry. Aber du hast eine Wohnungstüre die du abschießen kannst. Das ist in vielen Mietshäusern so, dass das Treppenhaus frei zugänglich ist.

Naja, er hat dir einen Quadratmeter der gemieteten Wohnfläche fort genommen. Das ist schon mal das eine. So einfach geht das nicht. Am besten wird es sein, du fragst mal einen Mietrechtsexperten. Was die Türgriffe betrifft hast du natürlich auch Recht. Dafür müsste er eine Lösung schaffen. Kann ja nicht sein, dass du die Tür von der Innenseite deiner Wohnung aus mit dem Fuß betätigen musst, weil du bereits von der drittletzten Stufe an den Drücker kommen musst.

Ansonsten, es ist weniger lebensgefährlich als die vorherige Variante, da wäre man nämlich mit dem Kopf auf den Boden geknallt, jetzt bremst die Tür. ;)

Der m²-Klau stimmt nicht., denn Treppen und Treppenabsätze werden nicht in die Wohnflächenberechnung einbezogen.