Treppenhausreinigung und weitere bestandteile?
Hallo ich wollte mal fragen wegen treppenhausreinigen. Im Mietvertrag steht drin das jede Etage sein Treppenhaus bis zum nächsten macht. Da ich im eg wohne soll ich bis Eingangstür und bis zum Keller Eingang sauber machen. Nun hat die Vermieterin ein zettel ausgehangen das wir alle die hier Wohnung bis zum ..... folgendes sauber machen. Komplette Treppenhaus. Keller, Hauseingangsbereich sowie Keller Eingangs Bereich sauber gemacht wird sowie Keller ausentreppe bereich . Die 1 und 2 Etage macht nie sauber und sieht dementsprechend auch aus. Jetzt stellt ich mir folgende frage.
Ist das EG echt rechtlich dazu verpflichtet den Kompletten Keller Waschräume und Keller Eingangs Bereich sauber zu machen? Die Keller Tür ist 10 Meter von Treppenhaus entfernt. Dazu muss man erst auch noch durch den Fahrradkeller durch um dort hinzukommen. Was ich komisch finde steht folgendes im Mietvertrag deswegen frag ich ob das wirklich rechtens ist was von ein Mieter verlangt wird.
"Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche, Speicher, und der hierzu führenden Treppe und zugänge, der Vorflächen zwischen Bürgersteig (Hier wäre von der Haustür dahin c.a 50m dazu kommt dann, das dazwischen noch eine Wohnungseingang kommt.) und Haustüre sowie der Hauseinfahrt wechselt Wöchentlich unter den Hauspartein."
"DIE EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal Wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Die Mieter haben die ui ihrem Geschoss führende Treppe (Mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, Das Gangfenster monatlich.
Was meint ihr dazu ?
8 Antworten
Es ist ne Absprache, wenn sie nicht von allen befolgt wird, dann hat der Vermieter das recht, eine externe reinigungsfirma zu mieten, aber dann werden wohl die Kosten etwas höher ausfallen.
Also ihr solltet im Haus euch wirklich zusammenschließen und es machen bzw muss du bedenken, dass durch den Wechsel du ja nicht jede Woche dran bist und alle paar Wochen ist es wohl zumutbar, dass du mal ein paar Treppen und Meter fegen und wischen tust, eben auch mit dem Hintergrund, dass dies günstiger ist, als wenn es ne externe Firma machen würde :)
Ich hab auch ne arsc**Karte gezogen, da ich im Dachgeschoss wohne ( 3 Etagen + Unteretage ) und dann bis nach Unten in den Waschraum fegen und wischen muss, aber ich finde es völlig ok, da ich nur alle 6 Wochen dran bin.
Mein Treppenbereich reinige ich öfters, weil ich es möchte und nicht weil es jemand verlangt :)
Ist das EG echt rechtlich dazu verpflichtet den Kompletten Keller Waschräume und Keller Eingangs Bereich sauber zu machen?
Eine rechtliche (gesetzliche) Vorgabe/Bestimmung gibt es dazu nicht.
Es gilt was im Mietvertrag oder der Hausordnung steht.
Wenn du diese Regelung durch das Unterschreiben von Mietvertrag und Hausordnung anerkannt hast, musst du diese Regelung hier auch einhalten.
Das ist doch sehr gut geregelt. Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern darum, dass jeder die Pflichten erfüllt, die er vertraglich übernommen hat. Wenn man als EG-Bewohner nun glaubt, benachteiligt zu sein, hilft nur, sich eine andere Wohnung zu suchen. Am besten in einem Haus, in dem die Reinigung durch einen Putzdienst erledigt wird, sodass solche Streitpunkte gar nicht erst entstehen können.
Nein, mußt du nicht, auch wenn es im Mietvertrag steht. Dazu gibt es 100te Urteile. Man kann dich auch nicht rauswerfen, weil du keine Hausordnung machst. Viele Leute können das garnicht mehr alleine.
Irgendwann wird die Vermieterin eine Firma beauftragen, die Kosten auf ihre Mieter umlegen und Ruhe ist.