Keine Sozialhilfe bei unentgeltlichem Wohnrecht?
Guten Morgen an alle,
Ich habe eine Frage und zwar habe ich Sozialhilfe (SGB XII) beantragt. Nun hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, dass es schwierig wird, dass dieser Antrag durchgeht, da ich damals beim Notar auf dauerhaftes, unentgeltliches Wohnrecht bei meiner Tochter im Haus verzichtet habe. Ich habe ein Haus, welches ich meiner Tochter übertragen habe, ich wohne in einer Wohnung dort, zahle meiner Tochter aber Miete. Da ich eine kleine Rente habe, steht mir prinzipiell Sozialhilfe zu, sagte die Mitarbeiterin, nun geht es aber um diese notarielle Klausel. Kann mir einer behilflich sein? Vielen Dank!
2 Antworten
Es geht dann wohl eher um eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren, vor der Beantragung von Sozialleistungen und nicht um das Mietfreie wohnen im verschenktem Haus.
Denn innerhalb dieser 10 Jahre kann verlangt werden das die Schenkungen rückgängig gemacht wird oder eine Vergütung für diese erfolgt.
Und wenn deine anrechenbare Rente deinen Grundbedarf von min.derzeit 446 Euro deckt, dann kann es durchaus passieren das der Antrag abgelehnt wird, aber Du kannst dann ja deine dir zustehenden Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht nutzen.
Bitteschön
Na ja….du kannst nicht „verschenken“ (wie hier zb ein unentgeltliches Wohnrecht) um deiner Tochter dann Miete zu zahlen, die das Amt übernehmen soll.
Achso okay darum geht es, gut danke, das hatte mir die Dame so nämlich nicht erklärt.
Ganz lieben Dank für die Hilfe :)