Keine Sozialhilfe bei unentgeltlichem Wohnrecht?

2 Antworten

Es geht dann wohl eher um eine Schenkung innerhalb von 10 Jahren, vor der Beantragung von Sozialleistungen und nicht um das Mietfreie wohnen im verschenktem Haus.

Denn innerhalb dieser 10 Jahre kann verlangt werden das die Schenkungen rückgängig gemacht wird oder eine Vergütung für diese erfolgt.

Und wenn deine anrechenbare Rente deinen Grundbedarf von min.derzeit 446 Euro deckt, dann kann es durchaus passieren das der Antrag abgelehnt wird, aber Du kannst dann ja deine dir zustehenden Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht nutzen.

Dine0077 
Fragesteller
 25.06.2021, 21:03

Ganz lieben Dank für die Hilfe :)

Na ja….du kannst nicht „verschenken“ (wie hier zb ein unentgeltliches Wohnrecht) um deiner Tochter dann Miete zu zahlen, die das Amt übernehmen soll.

Dine0077 
Fragesteller
 25.06.2021, 11:30

Achso okay darum geht es, gut danke, das hatte mir die Dame so nämlich nicht erklärt.