Lebenslanges Wohnrecht und jetzt probleme?
Hallo ich bin neu hier und ich hoffe mir kann jemand Tipps geben zu meinem Problem. Ich versuch es so kurz wie möglich zu halten. Meine Oma besitzt ein Haus in dem sie wohnt und auch ich früher mit meinen Eltern lebte. Sie hat ein Testament geschrieben und darin steht das mein Vater das Haus Erben sollte und meine Tante (seine Schwester) das Geld von meiner Oma. Mein Vater ist leider vor meiner oma gestorben und dann ging der ganze ärger mit meiner Tante los. Das ist jetzt 2 jahre her als er starb. Er hat leider kein Testament geschrieben. Als wir die letzten beiden Jahren so viel ärger mit meiner Tante und ihrer Familie hatten, sind meine Mutter und ich letztes Jahr aus dem Haus ausgezogen. Wir waren nachdem mein Vater gestorben ist 2013, beim Rechtsanwalt und er schrieb uns eine Vereinbarung das meine Mutter und ich lebenslanges entgeldliches wohnrecht in dem Haus haben. Meine Oma unterschrieb das noch bevor bei ihr demenz festgestellt wurde. Nun möchte ich wieder zurück in das Haus ziehen. Die Tochter meiner Tante ist jetzt der Vormund meiner oma da sie demenz hat. Nun ist das so, da ich das mietfreie wohnrecht in dem Haus habe, und das Geld von meiner Oma ausgeht will meine Tante geld von der Bank aufnehmen. Die Bank sagt aber nein da ein lebenslanges wohnrecht besteht. Nun zweifelt meine Tante dieses schriftstück an und will das es wir prüfen lassen ob es rechtens ist. Ich soll nun den Umzug stoppen solange nichts geklärt ist. Wenn wir das lebenslange wohnrecht prüfen lassen und es bleibt uns bestehen dann bekommt meine Tante kein geld von der Bank. Wie geht es dann weiter? Wird das dann vor Gericht geklärt? Was kann ich selber tun? Wäre super wenn mir da jemand Tipps geben könnte. Ich hoffe man versteht die Geschichte einigermaßen. Danke schon mal Liebe grüße
Ps. Das lebenslange Wohnrecht steht nicht im Grundbuch.
2 Antworten
Das Wohnrecht wurde Ihnen von der Hauseigentümerin schriftlich zugestanden. Prüfen Sie die Vereinbarung dahingehend, ob eine Eintragung im Grundbuch auf Antrag eines der Beteiligten möglich wäre.; dies steht normalerweise in solchen von einem Anwalt oder Notar gefertigten Eintragungsbewilligung drin! Die Bank scheint das Recht ja bestens zu kennen! Wurde das vielleicht sogar inzwischen im Grundbuch entgegen ihrer Annahme eingetragen? ein Recht, welches nicht im Grundbuch eingetragen ist, muß z.b. eine neuer Eigentümer nicht gegen sich gelten lassen! Er erwirbt gutgläubig nach dem ersichtlichen Grundbuchstand; schon von daher sollten sie, soweit noch nicht geschehe und gebäß Wohnrechtsbewilligung aber ggfs. möglich, das Recht in jedem Falle eintragen lassen.
Ohne Ihre Zustimmung (Rangrücktritt) wird die Bank nicht finanzieren. Ein Rangrücktritt würde für Sie im Falle einer Zwangsversteigerung den Untergang Ihres Rechtes bedeuten! Das sollten Sie keinesfalls riskieren!Ziehen Sie folglich erst mal in aller Ruhe ein indem Sie Ihr verbrieftes Recht ausüben.
ich weiß zu 100% das es nicht im Grundbuch steht. Ich habe gestern bei einem Notar mal nachgefragt wie es ist wenn man es nachträglich in ein Grundbuch eintragen lassen will obwohl meine Oma demenz hat. leider bekam ich die Antwort das dies nur mit dem Vormund von meiner Oma geht und da das leider die Tochter meiner Tante macht, haben wir keine Chance es eintragen zu lassen. anderweitig über einen Rechtsanwalt kann man sowas nicht klären damit ich sicher das wohnrecht behalten kann falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt oder?
Ist das Schreiben, mit der Unterschrift von deiner Oma, notariell Beglaubigt? Davon mal abgesehen, würde ich es nicht einsehen, das ihr dieses Dokument überprüfen lasst, sondern deine Tante. Sie glaubt euch doch nicht.
Wendet euch am besten an einen Anwalt, der kann euch besser beraten.
Ich weiß nicht wie sich das mit der Unterschrift vom Anwalt verhält. Am besten echt einen aufsuchen. Der wird euch helfen können und auch die anderen Fragen mit euch bereden.
Ok mach ich. danke
Nein es ist nicht notariell beglaubigt.