Mutter hat Wohnrecht, Haus gehört Sohn, Tochter beleidigt Partnerin übelst u will Schmerzensgeld weil Bruder sie angefasst hat - kann man den Zutritt verbieten?

4 Antworten

Hä ????

Das Hausrecht über ein Objekt, Grundstück etc. obliegt allein dem Eigentümer. Nur mit dessen Vollmacht kann eine andere Person ein "Hausverbot" aussprechen. Ein Mieter handelt mit dieser Vollmacht, die sich Mietvertrag nennt......


vielleicht solltet ihr mal in Ruhe ...................

MITEINANDER....................

reden......................

dichtfix  18.08.2015, 07:27

Und......Du nimmst dir 5000 Euro aus der Familienkasse, bezahlst davon einen Anwalt, der einen Zivilprozess mit Ziel: Schmerzensgeld beginnt. Dies setzt die erwiesene Schuld der Körperverletzung voraus....also nochmal 5000 Euro...Strafprozess beginnen. Doll wars nicht: Höhe Schmerzensgeld: 10.000 Euro ----- verstehst du, was ich sagen möchte ?????

kati250891 
Fragesteller
 18.08.2015, 09:04

Leider waren nur 160 Zeichen zulässig, deshalb die kurz gehaltene Story. Nun ausführlicher da 5000 Zeichen möglich ;-) Haus gehört dem Sohn, Mutter hat Wohnrecht Tochter kommt zu Besuch und beschimpft und beleidigt während dessen die Partnerin des Sohns, dieser bittet die Schwester zu gehen und fasst Sie nach vergeblicher Aufforderung auch am Arm an. Sie will nun Schmerzensgeld.

Die Frage: Kann er seiner Schwester das Haus verbieten obwohl Ihr ja normalerweise ein Besuchsrecht der Mutter zusteht?

dichtfix  18.08.2015, 22:23
@kati250891

Okay, beginnen wir mal beim Offensichtlichem. Schmerzensgeld wofür ? grobes am Arm fassen ? ist völliger Blödsinn und wird kein Gericht in Deutschland als Klage zulassen. Denn auch die Zivilgerichte haben weitaus besseres zu tun!!

Ja, er kann ihr das Hausverbot erteilen. Die Unversehrtheit aller beteiligten Personen steht über dem Besuchsrecht der Mutter. Denn diese könnte im Notfall sich mit der Tochter ausserhalb des Hauses treffen zum weiteren Kontakt, ohne dabei selbst Schaden zu nehmen. Er ist der Besitzer und hat damit Vorrang vor nachstehenden Personen. Ausserdem hat vormals die Beleidigung stattgefunden, die Ihrerseits mit Bußgeld oder Schmerzensgeld geahndet werden kann.

Wenn deine Mutter beispielsweise ihre Tochter einlädt in ihre Räume des Hauses mit dem Wissen, dass eigentlich das Hausrecht ausgeübt wurde, indem ihr Verbot ausgesprochen wurde, ist das streng genommen:.....die Anstiftung zu einer Straftat und somit ebenfalls strafrechtlich relevant.

Meine Fragen: Wie können Menschen derselben Familie, die in gerader Linie direkt miteinander verwandt sind.....die Zeit der anderen Familienmitglieder sowie deren Nerven....derart verschwenden und strapazieren ??? Und sich gegenseitig derart abwertend behandeln ??? Nimmt Geld einem die Schmerzen ???

etc.

Der Sohn kann Besuchern der Wohnberechtigten nicht den Zugang verwehren.

kati250891 
Fragesteller
 18.08.2015, 10:33

Auch nicht wenn der Besucher durch Beleidigungen etc. strafrechtlich relevante Aggressionen zeigt? Muss man sich von Besuchern wirklich alles gefallen lassen? Das kann doch nicht sein

schelm1  18.08.2015, 11:07
@kati250891

Sofern Sie persönlich durch Dritte belästigt werden, können Sie die Polizei hinzurufen. einem Mieter oder Wohnberechtigten können Sie Besuch nicht verwehren. Greift Sie ein solcher Besucher an, dann bleibt der Ruf nach der Polizei.

dichtfix  18.08.2015, 22:27
@schelm1

die Polizei ist aber grad dabei, einen entflohenen Straftäter zu suchen. Von dem bekannt ist, dass er wirklich gefährlich...und sagen wir mal...nicht nett zu Minderjährigen ist. ------ Sie stellt 3 Beamte für diese Aufgabe ab. ------  Für das minderjährige Opfer des Straftäters kommt jede Hilfe zu spät!!! Weil irgendne Dummbratze nen Zehner für Bier braucht und sich dafür "grob am Arm fassen lässt"..............

schelm1  19.08.2015, 10:51
@dichtfix

Muß man da einen Zusammenhang zur Frage verstehen!?!

Zu verwirrend, Tochter, Bruder, dann Sohn, wer gehört zu wem, wer ist Bruder/Tochter von wem, wem willst Du den Zutritt verbieten???

Der Besitzer hat das Hausrecht bzw auch der Mieter einer Wohnung, er darf Leut erauswerfen, die Mutter könnte weil sie Wohnrecht hat nicht des Hauses verwiesen werden aber darum gehts ja nicht.