Nebenkostenabrechnung bei Wohnrecht

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Deine verstorbene Mutter war also Eigentümerin des Hauses und hat das Erbe geteilt. Zum Einen vermutlich deine Schwester, sie erbt das Grundstück mit Haus und Hof zum Anderen aber mit der Auflage, dir ein dingliches Wohnrecht im Haus zu verschaffen. was dein Erbe darstellen soll. Da hier der Wert des Grundstückes unbekannt ist, kann diese Teilung vermutlich vom Wert her rechtens sein, eventuell sogar mit dem Vorteil verbunden, nicht für die Werterhaltung und Modernisierung des Hauses zuständig zu sein.

Dein Wohnrecht ist noch nicht im Grundbuch verankert. Mit dem Testament nach Erhalt des Erbscheines musst du zum Notar deiner Wahl um dein Wohnrecht im GB eintragen zu lassen. Die Erbin ist zur Bewilligung verpflichtet. Die Notarkosten trägst du.

Folge dem link im Beitrag von @Nemesis2010. Beim Notar schön aufpassen.

An welchen Kosten muss ich mich beteiligen?

Du mußt alle Verbrauchskosten komplett selbst bezahlen.

Und da ich dich inzwischen kenne und weiß, dass du das Haus alleine bewohnst, brauchst du keine Heizkostenzähler, weil du ja der einzige Bewohner bist der Strom, Wasser Heizenergie verbraucht! :-)

Sollte die zweite Wohnung bewohnt werden mußt du das mit deinen Geschwistern halt klären und eine gemeinsame Übereinkunft treffen.

Du solltest dir darüber klar sein, dass möglich Einbauten von Zählern etc. deinen Wohnkomfort über eine längere Zeit sehr einschränken könnte. Also überlege dir was du fordern willst.

Hallo, danke für die Antwort.

Einiges muss ich klären: ich wohne in der Wohnung im Elternhaus, (Zweifamilienhaus), meine erste Schwester (Erbin) hat mit meinen Eltern in der zweiten Wohnung gewohnt.

Also wohnt sie weiter in der zweiten Wohnung. Deswegen sollen die Kosten für Heizung fair geteil werden.

Falls Dir tatsächlich ein unentgeltliches Wohnrecht zugesichert wurde, müßtest Du auch keine Nebenkosten zahlen. Weiteres hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebskosten-bei-lebenslangem-Wohnrecht---f232664.html

Ich möchte nur meine tatsächliche Kosten bezahlen

Falls der Eigentümer ebenfalls eine Wohnung in diesem Zweifamilienhaus bewohnt ist er gesetzlich nicht verpflichtet, das ganze Haus mit Wärme-, Kalt-, oder Warmwasserzähler ausrüsten. Hier kann je nach Vereinbarung eine Umlage nach Wohnfläche oder auch nach Personen erfolgen.

google mal nach Heizkostenverordnung § 2 - dort findest Du dann auch noch weitere Info

AD: Der Berechtigte muss also grundsätzlich die durch die Benutzung verursachten Nebenkosten (wie Müll, Wasser, Heizung) selbst tragen, nicht aber die benutzungsunabhängigen Grundstückslasten wie z.B. Grundsteuer oder Gebäudeversicherung.

Die Heizkosten sind relativ hoch. Es gibt nur eine Ölheizung und nur eine Hauptwasseruhr, es gibt keine Heizkostenmessgeräte und Kalt/Warmwasser Zähler.

Ich bin öfters unterwegs, also meine Kosten für Heizung und Warmwasser sind wesentlich kleiner als 50% der Gesamtkosten.

Zusätzlich möchte meine Schwester noch 2 Glashäuser im Garten heizen – Gesamtfläche 60 qm, mit der Ölheizung. Ich sehe nicht ein, dass ich auch diese Kosten trage, zu 50%. Da es eben nur eine Ölheizung gibt.

Muss ich bei jeder Heizölbestellung 50% bezahlen, oder jeden Monat einen Pauschal bezahlen? Für Müll, Wasser, Heizung.

Ein unentgeltliches Wohnrecht schließt i.d.R. nicht die Nebenkosten ein, denn das sind Kosten, die durch eigenes Verhalten entstehen und nicht vom Vermieter/Hausbesitzer zu übernehmen sind. Wenn der Vermieter wissen will, wie viel der Mieter zu zahlen hat, müsste er entsprechende Zähler einbauen. Eine andere Möglichkeit ist die Abrechnung nach Quadratmeterzahl. Wird aber jemand unzumutbar benachteiligt, sollte derjenige den Einbau von Zählern verlangen. Beispiel: zwei Mieter wohnen in gleich großen Wohnungen, und zahlen den selben Wasserzins. In der einen Wohnung wohnt nur eine Person in der anderen aber 5. Dann würde die eine Person am Ende für die in der anderen Wohnung mitzahlen, weil ja der Wasserverbrauch insgesamt höher ist. Du solltest um der Gerechtigkeit willen, den Einbau von Zählern verlangen. Die Kosten dafür müsste aber (meines Wissens - bin mir aber nicht sicher) der Vermieter tragen.