Wer zahlt Steuer bei Nießbrauch?

4 Antworten

Sie haben lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht (Nießbrauch)

Was nun - dingliches Wohnrecht oder Nießbrauch? Je nachdem, was notariell vereinbart wurde, kann nur entweder der Eigentümer oder der Nießbrauchsberechtigte der Vermieter sein (und damit die Einkünfte auch versteuern).

Wie die übrigen Antworter es angedeutet haben, kommt es darauf an, was sich Deine Eltern vorbehalten haben.
Wohnrecht, dann dürfen Sie nur drin wohnen, sind sie ausgezogen, darfst Du vermieten und musst auf versteuern.

Nießbrauch= ist Fruchtziehungsrecht, nicht Obst , sondern die Früchte Wohnen, oder Vermieten = Überschuß aus dem Haus behalten.
In diesem Fall versteuern die Eltern weiter.

Verzichten Sie auf das Recht, so erhältst du in der Sekunde eine Zuwendung, nämlich den Wegfall der Belastung.

Ist die Übertragung des Eigentums länger als 10 Jahre her, dann gelten die erbschaftsteuerlichen Freibeträge erneut (Vater Tochter 400.000 Mutter Tochter 400.000)

Wenn deine Eltern Nießbrauch an der Immobilie haben, steht im Grundbuch, dann gehören den Eltern die Mieteinnahmen und die Eltern müssen diese Mieteinnahmen natürlich versteuern.

Wenn deine Eltern Wohnrecht in der Immobilie haben, steht im Grundbuch, dann gehören die Mieteinnahmen dem Eigentümer der Immobilie und der Eigentümer muss diese Mieteinnahmen natürlich versteuern.

du natürlich. du vermietest doch auch..!?