Lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht § 1093

5 Antworten

Hier kannst du mehr darüber lesen. http://www.immonet.de/service/redaktionsservice-wohnrecht.html

Das Wohnrecht bedeutet eben: das Recht dort zu wohnen, nicht aber das Recht, die Kosten des Wohnens auf die Kinder abzuwälzen.

400 € Wohngeld ist schon sehr hoch - aber dazu muss man wissen, dass dazu alle Nebenkosten gehören, die Kosten der Verwaltung und eine Instandhatungsrücklage! Die Höhe dieser Instandhaltungsrücklage wird in der Eigentümerversammlung festgelgt und orientiert sich am Sanierungsbedarf des Hauses.

Richtig ist: Der Eigentümer zahlt das Wohngeld und holt sich das (anteilig) vom Mieter oder dem Wohnrechtinhaber wieder.

Kann dein Vater nicht zahlen, muss er ALG II beantragen.

Will er nicht zahlen, musst du ihn verklagen.

Stellst du die Zahlung an die Hausverwaltung ein, werden die dir den Gerichtsvollzieher schicken, so einfach ist das also nicht.

das wohnrecht beinhaltet nicht die nebenkosten

ja, aber was ist, wenn er nicht bezahlen will.....oder kann? hafte ich dann dafür, und muß trotzdem bezahlen?

@Lunchen1

wenn er nicht kann, zum amt.

wenn er nicht will, zum gericht.

du mußt nichts zahlen

@sandhorn

hafte ich vor der hausverwaltung, oder kann ich die zahlung einfach einstellen?

@Lunchen1

Ja, und die werden dann ihre berechtigte Forderung per Mahnbescheid oder Zahlungsklage dir gegenüber durchsetzen :-O

Wo leitest du das her? Unentgeltlich heißt unentgeltlich, sprich ohne Entgelt.

Wie sich eine derart hohe monatliche Summe zusammensetzt, erschliesst sich mir zunächst nicht. Wären darin Rückstellungen enthalten, fallen sie der Tochter als Eigentümerin zu.

Denn das Wohnrecht umfasst lediglich kostenlose Nutzung, also kaltmietfreies Wohnen, die vereinbarten und umlagefähigen Betriebskosten einschl. Schönheits- und Kleinreparaturpflicht fallen dem Wohnrechtinhaber zu.

Richtigerweise wäre die Tochter als Rechtsnachfolgerin der Eigentümerin der Hasuverwaltung gegenüber zu Kostentragung verpflichtet.

Inwieweit sie die "Nebenkosten" vom Wohnrechtinhaber herausverlangt, ggf. durch Zahlungsklage, käme nun darauf an, ob man den rechtlicheen Sachverhalt darstellen und auf Einsicht stiesse.

G imager761

Insofern der Vater der Erbin gemäß Vermächtnis oder Testament seiner verstorbenen Ehefrau ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht für diese Eigentumswohnung, die nun Eigentum der Tochter ist hat, gilt das auch für die Betriebskosten. Demzufolge muss die Tochter als Eigentümerin die Betriebskosten tragen. Es kommt natürlich auf den konkreten Urkundentext an. Wenn dort tatsächlich nur "unentgeltliches Wohnrecht" steht und nicht etwa hier eine Einschränkung nur für die Nettomiete festgeschrieben ist, ist das m. E. so.

wie setzt sich diese horrorsumme eigentlich zusammen? sie erscheint mir entschieden zu hoch.

für die nebenkosten ist dein vater zuständig.

lt. Hausverwaltung sind ds Strom, Wasser, Müllabfuhr etc. ich finde es auch sehr hoch, weiß aber auch nicht, wie ich da einen einblick bekommen kann. diese hausverwaltungen sind wohl alle sehr undurchsichtig.

@Lunchen1

Einblick bekommt man durch die Betriebskostenabrechnungen, auf die man einen Anspruch hätte, wenn sie erhoben werden.