Kann man sich auch ein Wohnrecht eintragen lassen das bei einer Scheidung automatisch erlischt?

2 Antworten

Sie können jedes Recht mit Bedingungen verknüpfen. So kann die Löschung eines Rechtes z.B. für den Falle der Ehescheiung oder des wirtschftlichen Unterganges festgeschrieben werden. 

Dies wird u.a. z.b. in Fällen praktiziert, in den während der Ehe die Vermutung der Betriebsaufspaltung (Verhinderung des anteiligen  Hauses als Betriebsvermögen) oder der verdeckten Gewinnausschüttung (Gewinnschmälerung über Mietgestaltung) vorliegen könnte. Dabei überträgt der Geschäftsführer/Gesellschafter Ehemann zu Verhinderung der Vermutung seinen 1/2-Anteil auf seine Ehefrau mit dem Anspruch auf Rückübertragung für eben den Fall des wirtschaftlichen Unterganges (Pleite seiner Firma) oder der Ehescheidung.

Machbar und rechtlich zulässig ist so ziemlich alles, was Sinn macht.

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht erlischt meines Wissens nach nur dann, wenn es gelöscht wird. Und dazu müsste der Begünstigte auf sein Wohnrecht verzichten.