Kein Überstundenausgleich für Notdienst in Apotheke....ist das zulässig?
Hallo!
Ich arbeite seit 2 Monaten in einer Centerapotheke als Apothekerin. Bin also noch in der Probezeit. Ich muss ca. 1-2x im Monat Notdienst machen. Nun ist es so dass ich übertariflich verdiene, d.h. laut Tarifvertrag ist die Notdienstvergütung abgegolten. Ich bekomm aber auch keinen Überstundenausgleich. Das heißt ich muss immer durcharbeiten, z.B Donnerstag 8:30 Uhr bis Freitag 18:00 Uhr ohne Pause. Alle die ich kenne, haben zumindest am nächsten Tag oder am Tag des Notdienstes ein paar Stunden frei. Ist das überhaupt zulässig?
2 Antworten
https://www.adexa-online.de/fileadmin/media/pdf/Tarifvertraege/ADEXA_BRTV_ab_2020_Web.pdf
Die nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken zur Ausübung der Not- dienstbereitschaft berechtigten Mitarbeiter sind neben der regelmäßigen Arbeitszeit zur Notdienstbereitschaft verpflichtet. Da- bei darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden je Werktag bzw. Sonn- und Feiertag auch ohne einen über §6 hinausgehenden Ausgleich überschritten werden. Insgesamt darf eine Jahresarbeits- zeit von 2112 Stunden nicht überschritten werden. Der Ausgleichszeitraum nach § 3 und § 6 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird auf zwölf Monate festgelegt.
Während des Notdienstes arbeitest du ja nicht durchgehend. Im Abschnitt geht es weiter, dass der AG verpflichtet ist dir einen Raum mit angemessener wohnlicher Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Lies dir den Rest selbst durch.
Interessant noch
Nach einer Notdienstbereitschaft ein- schließlich des davor oder danach als Arbeitszeit geleisteten Zeitraumes von höchstens 24 Stunden muss eine Freizeit von mindestens zwölf Stunden gewährt werden, soweit nicht dringende betrieb- liche Gründe1 entgegenstehen.
Da du auch Schwangerschaft als Thema hast: der Tarifvertrag bedeutet nicht, dass gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen werden darf.
Nein, das geht nicht. Eine Schicht darf höchstens 10 Stunden dauern und zwischen zwei Schichten müssen 11 Stunden liegen.
Informiert dich doch mal bei der Gewerkschaft über den Tarifvertrag, wieviele Notdienste du leisten musst, es kann ja nicht , dass du z.B. 20mal im Monat Notdienst leisten musst und nichts davon bezahlt wird.