Kein Überstundenausgleich für Notdienst in Apotheke....ist das zulässig?

2 Antworten

https://www.adexa-online.de/fileadmin/media/pdf/Tarifvertraege/ADEXA_BRTV_ab_2020_Web.pdf

Die nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken zur Ausübung der Not- dienstbereitschaft berechtigten Mitarbeiter sind neben der regelmäßigen Arbeitszeit zur Notdienstbereitschaft verpflichtet. Da- bei darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden je Werktag bzw. Sonn- und Feiertag auch ohne einen über §6 hinausgehenden Ausgleich überschritten werden. Insgesamt darf eine Jahresarbeits- zeit von 2112 Stunden nicht überschritten werden. Der Ausgleichszeitraum nach § 3 und § 6 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird auf zwölf Monate festgelegt.

Während des Notdienstes arbeitest du ja nicht durchgehend. Im Abschnitt geht es weiter, dass der AG verpflichtet ist dir einen Raum mit angemessener wohnlicher Ausstattung zur Verfügung zu stellen.

Lies dir den Rest selbst durch.

Interessant noch

Nach einer Notdienstbereitschaft ein- schließlich des davor oder danach als Arbeitszeit geleisteten Zeitraumes von höchstens 24 Stunden muss eine Freizeit von mindestens zwölf Stunden gewährt werden, soweit nicht dringende betrieb- liche Gründe1 entgegenstehen.

Da du auch Schwangerschaft als Thema hast: der Tarifvertrag bedeutet nicht, dass gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen werden darf.

Nein, das geht nicht. Eine Schicht darf höchstens 10 Stunden dauern und zwischen zwei Schichten müssen 11 Stunden liegen.

Erdbeere54321  12.01.2020, 19:25

Informiert dich doch mal bei der Gewerkschaft über den Tarifvertrag, wieviele Notdienste du leisten musst, es kann ja nicht , dass du z.B. 20mal im Monat Notdienst leisten musst und nichts davon bezahlt wird.