Tarifvertrag - Immer gültig?

7 Antworten

Nicht nur der der Tarifvertrag ist bei einem Betriebsübergang wichgtig , sondern auch der § 613 BGB.

Ziatat: § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Vor Ablauf der Frist nach Satz 2 können die Rechte und Pflichten geändert werden, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nicht mehr gilt oder bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags dessen Anwendung zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird.

(2) Der bisherige Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen nach Absatz 1, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden, als Gesamtschuldner. Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Übergangs fällig, so haftet der bisherige Arbeitgeber für sie jedoch nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs abgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums entspricht.

Gefunden und alles unter: http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html

Nach der Karenzzeit kann eine Änderungskündigung zu neuen Bedingungen ausgesprochen werden und somit die mögliche Tarifgebundenheit beendet werden.

Eine neue Eigentümerin muss erstmal den alten Tarif übernehmen. Nur durch eine "Änderungskündigung" kann sie andere Konditionen aushandeln.

du gehst davon aus das eine übernahme stattgefunden hat, das geht aus der frage aber nicht hervor

@Klarykowsky

Eine Personalübernahme ergibt sich aus §613a Abs 5 BGB zumindest für 1 Jahr automatisch, und das zu den "alten" Konditionen.

Ein Tarifvertrag ist - streng genommen - nur gültig, wenn der Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und Du in der entsprechenden Gewerkschaft. Denn Tarifverträge werden grundsätzlich zwischen diesen beiden Tarifparteien ausgehandelt. Ist also einer der beiden (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) nicht in der entsprechenden Organisation, gilt formal der Tarifvertrag dann nicht.

Der AG kann doch nach Belieben jeden Mitarbeiter nach Tarif bezahlen.

Es gibt nur drei Umstände, die einen Tarifvertrag zwingend bindend machen:

a) der Tarifvertrag ist per Gesetz allgemeingültig, oder

b) beide Vertragspartner sind Mitglied der jeweiligen Tarifvertragsparteien, oder

c) im Arbeitsvertrag wird der Tarifvertrag zum Vertragsbestandteil gemacht...

Ansonsten ist ein Tarifvertrag entgegen den gängigen Gerüchten NICHT zwingend bindend, auch wenn es einen gibt...

Eine Personalübernahme ergibt sich aus §613a Abs 5 BGB zumindest für 1 Jahr automatisch, und das zu den "alten" Konditionen.