Hausmeisternotdienst

6 Antworten

Ich weiß nicht, was daran ein Notfall sein soll. Waren Leib und Leben in Gefahr? Das ganze hätte auch am Montag laufen können. Insofern ist derjenige, der den Handwerker (in Deinem Fall den Hausmeister für eine Extra-Tour am Wochenende) bestellt auch für dessen Bezahlung zuständig. Deine Hausmeisterzahlungen decken lediglich die regulären und regelmäßigen Einsätze ab, keine Notdienste und Wochenend-Arbeit.

mir stellt sich dazu folgende Frage: Bist du Mieter oder Eigentümer der Wohnung? Falls Mieter: ist im Mietvertrag die Benützung der Waschmaschine enthalten? Dann ist es ein Dienst, der vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird und daher ist die Reparatur auch vom Vermieter zu tragen. Falls Eigentümer: Der Waschraum ist Gemeinschaftseigentum, ebenso die Waschmaschine. Dafür müsste die Eigentümergemeinschaft aufkommen. Dann wäre die Rechnung an die Hausverwaltung weiterzureichen.

Wenn es keinen Aushang über Zusatzkosten gibt, vor allem aber, wenn der Hausmeister für alles zuständig ist, sind keine Kosten zu zahlen.

Allerdings ist ein Hausmeisterdienst etwas anderes als der Hausmeister.

Klärt bitte dem der Hausverwaltung/ dem Vermieter ab, auf welcher Rechtsgrundlage die Kosten berechnet werden.

Vor allem wäre hier mal zu klären, wer im Fall des Notfalls zu informieren ist, denn dass hier zusätzliche Kosten bei Mängeln oder Schäden ausgelöst werden, kann letztlich nicht Zweck einer korrekten Hausverwaltung sein.

Hallo Jule, ein Hausmeisterdienst hat nichts mit Euren Hausmeister zutun! Der Hausmeisterdienst ist Eurem gesamten Wohnbezirk eigenständig tätig! Es muss aber ein Aushang im Haus, bezw. Treppenhaus als Information vorhanden sein, wer im Notfall tätig ist! Wendet Euch wenigstens an Eure Verwaltung oder Hausbesitzer. Evtl. bekommt Ihr Eure Auslagen erstattet. Denn die Waschmaschine ist ja Eigentum des Hausbesitzers! Hoffe mein Beitrag war eine kleine Hilfe! Mit freundlichem Gruss, Hk.

Ich gehe davon aus, dass die Waschmaschine zur Mietsache gehört und es sich beim Hausmeister um eine einzel Person und nicht um einen Hausmeisterservice handelt. Dann ist eine Rechnung ungerechtfertigt. Wenn es sich um einen Hausmeisterdienst handelt ist die Frage was für einen Vertrag hat der mit der Verwaltung geschlossen und ist dort auch von Wochenendarbeit die Rede. Ist das nicht der Fall ist dieser Wochenendeinsatz kostenpflichtig weil extra Arbeit. Der Hausmeisterservice hätte dann aber darauf Hinweisen müssen. Im Übrigen hat eine gewerblich genutzte Waschmaschine eine Notentriegelung der Tür.