Kein Bafög trotz alleinerziehender Mutter?
Hi zusammen,
ich habe vor kurzem fürs Studium Bafög beantragt. Jetzt kam meine Mutter wütend zu mir, da sie meinte, dass ich vielleicht kein Bafög bekomme und sie dann alles bezahlen müsse. Ich würde während dem Studium auch nicht mehr Zuhause wohnen.
Zu meiner Familiensituation:
Zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt. Jedoch weiß ich, dass er seit Jahren arbeitslos ist und Hartz-IV bezieht und er deshalb für Unterhaltszahlungen nicht in Frage kommt.
Meine Mutter verdient ca. 2000€ Netto im Monat.
Vor ein paar Wochen haben wir einen Bafög-Rechner im Internet gesehen, der errechnet hat, dass ich ca. 600€ Bafög pro Monat bekommen würde (wird mit dem Gehalt der Eltern, Steuerzahlungen etc. berechnet). Bekannte meiner Mutter, deren Sohn ebensfalls studieren geht, meinten nun aber, dass meine Mutter eventuell sehr hohen Unterhalt bezahlen muss, da sie zu viel verdient und ich nur wenig Bafög bekomme. Der Vater muss circa 500€ zahlen, die Mutter nichts, da die bereits in Rente ist. Meine Mutter vermutet nun, dass es jetzt Ähnlich bei mir verlaufen wird.
Nun zur Frage: Kann es wirklich sein, dass ich nur wenig Bafög bekomme, obwohl meine Mutter kein hohes Gehalt hat und mein Vater ein "Nichtsnutz" ist und nicht einmal mehr Zuhause wohne?
Bitte nur Antworten, wenn man auch Ahnung von dem ganzen Zeug hat!
Danke im Voraus.
3 Antworten
Hallo,
ich verstehe nicht, wieso deine Mutter wütend ist? Wenn du kein Bafög beantragst, dann gibt es ja zu 100% kein anderes Geld. Warum ist sie wütend?!? Wenn du nicht beantragen würdest, müsste sie doch so oder so alles selbst zahlen für dich. Versteh ich jetzt nicht...
Ab einem zu versteuerndem Einkommen von 1.260€ wird angerechnet. Schau also auf dem Steuerbescheid von 2018 nach (2018 ist das relevante Jahr, wenn du 2020 Bafög beantragst).
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php#freibetraege
Nur weil beim Bescheid rauskommt, dass sie Betrag X zahlen muss, könnt ihr trotzdem eine Lösung finden (z.B. dass du nebenher jobbst und sie einen geringeren Betrag zahlt). Solange DU das nicht gerichtlich einfordest, ist der Bescheid nur ein Bescheid, was sie zahlen müsste. Ob sie es tut oder nicht, interessiert erstmal niemanden, wenn du dich nicht wehrst und sagst, dass sie es nicht zahlt.
Das, was unter Gesamtbetrag der Einkünfte steht.
Und welchen Betrag setzte ich dann bei den Steuerzahlungen ein?
In der Regel ist das zu versteuerende Einkommen geringer als das Nettoeinkommen.
Der Bafögrechner ist ganz gut (wenn alles richtig eingegeben wird).
Auf der ersten Seite vom Bescheid unter festzusetzender Steuer die davon abgezogenen Beträge.
Der Bafögrechner fragt genau die Daten aus dem Steuerbescheid ab. Wenn du den Steuerbescheid hast, kannst du das alles eingeben.
Wie viel zu versteuerndes Einkommen hatte sie denn 2018?
Sorry, habe das noch nie gemacht. Muss ich also nun das unter "Festgesetzt werden" einsetzen oder das unter "verbleibende Steuer"? Das Zweitere (was glaube ich abgezogen wird) hat sie zurücküberwiesen bekommen.
Zu versteuerndes Einkommen sind 29.242€.
die verbleibende Steuer
Da sind aber SV-Beiträge abgezogen. Das ist nicht der richtige Betrag.
Gesamtbetrag der Einkünfte: 39.000
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen: 29.000
Summe Vorsorgeaufwendungen: 7.000
Festzusetzende Einkommenssteuer: 5.600
entfallende Einkommensteuer (Berücksichtigung Steuerermäßigung): 1.600
Solidaritätszuschlag: 100
Kirchensteuer: 125
Das sind alle Zahlen, die wichtig aussehen.
Der Bafög Rechner von studionline rechnet da € 346 aus.
Also, ein Antrag sollte immer gestellt werden, wenn denn ein Stipendium abgelehnt wurde.
Ob und in welcher Höhe die Eltern leisten müssen/können, wird aber nun nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen entschieden, sondern nach dem deutlich besseren BGB.
Spielt das St.-Werk nicht mit, sie sitzen ja auch auf der Gegenseite, bekommen sie eben Formblatt 8 gleich von Beginn an mit vorgelegt.
Schade, dass Du in der vorlesungsfreien Zeit nicht nach Hause kannst, dann wäre Mutter schon mal komplett raus aus dem Unterhalt.
Viel Glück.
Dein Mutter hat ein ganz anständiges Gehalt! Du wirst nicht den Höchstsatz bekommen, deine Mutter wird dich unterstützen müssen. Aber wie gesagt, ihr seid ja auch alles andere als arm. Wirkliche Bedürftigkeit sieht anders aus.
Hast du noch Geschwister, die zu berücksichtigen sind?
Ja, habe eine Schwester.
Die jünger ist bzw kindergeldberechtigt und ohne eigenes Einkommen?
Die hat schon ein eigenes Einkommen.
Hey, danke für die schnelle Antwort.
Den Steuerbescheid von ihr habe ich, jedoch weiß ich nicht genau, welche Beträge ich mitrechnen darf. Sowas wie Altersvorsorge und Krankenversicherung wird da ja nicht miteinbezogen.