Kautionserhöhung wegen Katzenhaltung?

5 Antworten

Hallo..Wenn schon , dann auf das Kautionssparbuch...

Bin der Meinung das es da sicherer ist...

VG Yazz12

Das dürfte für euch egal sein. Schreibt in der Überweisung, dass es sich um eine "Kautionserhöhung wegen Katzenhaltung" handelt und hebt dann euren Kontoauszug gut auf.

Der Vermieter wird das Geld dann wahrscheinlich selber auf das Sparbuch einzahlen. Wenn nicht, habt ihr später immer noch den Kontoauszug, der auch als Quittung gilt.

Die Kaution darf sich nicht mit dem Vermögen des Vermieters mischen. Einfach die Aufstockung auf das Sparbuch dazu buchen.

carina19921992 
Fragesteller
 18.02.2018, 13:27

Danke für die schnelle Antwort! Wieso darf sich das denn nicht mischen?

MAB82  18.02.2018, 13:31
@carina19921992

Weil das Geld nach Mietrecht eine Sicherheit darstellt, aber nicht sein Eigentum ist. Es muss getrennt vom Vermögen des Vermieters und selbstständig verzinst angelegt sein, weil der Mieter es im Normalfall + Zinsen (wie niedrig auch immer) zurückbekommt.

https://deutschesmietrecht.de/kaution/63-kaution-anlage.html

Hier hat der Gesetzgeber eine verbindliche Regelung getroffen. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB), um den Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken auszuschließen.

ich würde da an der Kaution nichts machen sondern schriftlich eine Zusage die entstandenen Schäden die nachweislich durch die Katzen verursacht wurden auszubessern.

Damit würde der Vermieter am Ende besser da stehen. Dies begründet sich damit dass solche Böden nach 10 Jahren "abgelebt" sind. Mal angenommen dieser kann nicht repariert werden da die Farbschattierung dann nicht mehr zusammen passt. Dann müsste Vermieter den kompletten Boden erneuern lassen, kann aber sehr wenig von Kaution einbehalten da der Boden eventuell älter als 10 Jahre ist

newcomer  18.02.2018, 13:10
@newcomer

Für Beschädigung des Parketts infolge Verkleben oder Entfernen eines vom Mieter eingebrachten Bodenbelags ist der Mieter ersatzpflichtig.

Kleinere Flecken und Kratzer sind Folge üblicher Abnutzung, nicht hingegen starke Verfleckungen des Parketts z. B. infolge Tierurin oder vom Mieter verursachte Feuchtigkeit und schwere Kratzer z. B. infolge Tierhaltung oder unsachgemäßes Möbelrücken

Je nach Ausmaß und Schwere der Beschädigungen sind vom Mieter aber nicht sämtliche Kosten für Abschleifen und Neuversiegelung des Parketts tragen müssen. Unter dem Gesichtspunkt “alt für neu” wird sich der Vermieter einen Teil anrechnen lassen müssen. Das kann jeweils nur im Einzelfall entschieden werden. Dies gilt besonders auch in dem Fall, in dem sich das Parkett nicht mehr abschleifen läßt (fehlende Materialstärke). Modernes Laminat-Parkett läßt sich noch etwa 4 mal abschleifen, bevor es ganz erneuert werden muss. In der Regel sollte Parkettboden spätestens nach 10 Jahren Nutzungsdauer neu abgeschliffen und versieglt werden.

newcomer  18.02.2018, 13:14
@newcomer Individuelle Renovierungsvereinbarungen

Eine andere Beurteilung ergibt sich dann, wenn es sich um eine individuell zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelte Vereinbarung hinsichtlich der Behandlung des Bodens beim Auszug handelt, also keine Vertragsklausel, die sich im Mietvertrag oder in einer sonstigen vorformulierten Erklärung enthalten ist. Im deutschen Recht gilt grundsätzlich der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dieser Grundsatz wird nur durch § 307 BGB durchbrochen, indem den Gerichten dann eine Inhaltskontrolle erlaubt ist, wenn es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formularverträge handelt. Daher ist eine solche Renovierungsvereinbarung als individuelle Vereinbarung rechtlich möglich und auch für beide Vertragsparteien bindend. Die Rechtsfolgen einer nicht erfüllten Renovierungsverpflichtung sind dann aber nach den allgemeinen Grundsätzen des Schuldrechtes abzuwicklen und zu beurteilen, nicht nach Mietrecht. Hinsichtlich der Wirksamkeit könnte sich allenfalls der Einwand der Sittenwidrigkeit § 138 BGB ergeben. Die Vereinbarung wäre danach z.B. dann unwirksam, wenn sie unter Ausbeutung einer Zwangslage zustandegekommen wäre. Ein knappes Wohnungsangebot reicht aber noch nicht aus, um von einer “Ausbeutung” sprechen zu können.

carina19921992 
Fragesteller
 18.02.2018, 13:25

Danke für deine schnelle Antwort!

Also das haben wir ihm zuerst vorgeschlagen mit der schriftlichen Zusage für die Schäden aufzukommen, aber er meinte dann, dass er das schonmal mit anderen Vermietern so gemacht hat und dann trotzdem auf den Kosten sitzten geblieben ist? Konnte ich mir auch nicht erklären, aber naja wollte er aufjeden Fall nicht.

newcomer  18.02.2018, 13:35
@carina19921992

nun deshalb möchte er vorsorglich höhere Miete um nicht wieder auf seinen Kosten sitzen zu bleiben sprich Risiko einer vermehrten Abnutzung des Bodens.

Selbst bei Aufstockung der Kaution kann er nicht mehr verlangen was ihm rechtlich zustehen würde siehe Link.

Letzendlich würde er mit höherer Miete besser weg kommen.

Nehmen wir mal einen anderen Fall. Ihr habt Privathaftpflicht die schon über 1/2 Jahr läuft. Nach 1 weiteren Jahr wird Waschmaschine undicht bzw fällt Aquarium um und es entsteht Feuchteschaden am Parkett. Die Privat HP würde den Schaden für neuen Boden übernehmen wobei hier warscheinlich auch 10 Jahres Klausel greift sprich nur noch der Zeitwert wird ersetzt.

Auch hier wäre das finanzielle Risiko für den Vermieter geringer wenn er monatlich schon mal "Vorleistung" erhält

Ich denke nicht dass sowad rechtlich in Ordnung ist.

Ist Tierhaltung verboten müsst ihr VORHER den Vermieter fragen und er muss erläutern warum ausgerechnet eure Katzen nicht erlaubt sind.

Ich würde da gar nix aufstocken....denn eine erlaubte Tierhaltung kann auch wieder Rückgängig gemacht werden.

Und wenn ihr denn unbedingt wollt dann aufs Sparbuch.