Kautionssparbuch, Freigabe verweigert
Hallo,
ich hoffe ihr könnt uns helfen. Mein Partner hatte vor vielen Jahren eine Wohnung gemietet und bzgl. der Kaution ein Kautionssparbuch angelegt, auf seinen Namen bei der PSD Bank. Im Jahr 2004 hat er die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt. Von Seitens der Hausverwaltung wurden keine Forderungen etc geltend gemacht. Das Kautionssparbuch läuft bis jetzt mit Verzinsung weiter auf den Namen meines Partners. Da wir nun in ein Haus ziehen, haben wir dieses Konto gekündigt. Was uns fehlt ist die Freigabe des Vermieters. Dieses rauszufinden war nicht einfach, da alte Firma nicht mehr existent etc. Und laut Kontoauszug unbekannt verzogen. Mit Hilfe der PSD konnten wir die Dame der Hausverwaltung nun doch ermitteln. Und wie sollte es anders sein, Sie verweigert das formlose Schreiben für die Freigabe mit Begründung der Verjährung. Schon damals war besagte Dame äußert unkooperativ.
Das Geld liegt nun weiter auf dem Kautionssparbuch.
Meine Fragen:
Verjährt so etwas wirklich? Kann Sie bzw. die Hausverwaltung sich das Geld jetzt unter den Nagel reißen? Haben wir noch irgendeine Chance, an das Geld meines Partners zu kommen? Betrag ca 1800€
Ich danke euch vorab!
11 Antworten
Ob dieses Sparbuch den Verjährungsfristen nach § 195 BGB unterliegt, wage ich fast zu bezweifeln. Das wäre eigentlich nur der Fall, wenn die Summe direkt an den Vermieter gezahlt wurde und diese separat durch den Vermieter angelegt wurde.
Hier scheint es so zu sein, dass es ein Sparbuch gibt, welches auf den Namen des Partners läuft. Dieses Sparbuch wurde allerdings nur verpfändet. Heißt: Es gibt keinen Geldbetrag, den der Vermieter vereinnahmen könnte. Letztendlich hat der Vermieter nur irgendwo ein Schreiben liegen, dass bei der Bank X ein Sparbuch rumliegt. Den Geldbetrag kann der Vermieter nur vereinnahmen, wenn er einen tatsächlichen Zugriff auf die Geldsumme hat.
Weder Mieter noch Vermieter können aktuell auf dieses Geld zugreifen, weil jede Partei hierzu die Zustimmung der anderen benötigt.
Warum er es damals nicht direkt aufgelöst hat? Es gab ganz gut Zinsen und wurde nicht benötigt für den Moment.
Wenn ein Kautionssparbuch bei der Bank hinterlegt ist, wäre es ausreichend gewesen, lediglich die Verpfändungserklärung zu widerrufen. Das Sparbuch wird deshalb nicht automatisch gekündigt.
Hallo Christian,
ich danke dir für deine Antwort. Ja du hast es eigentlich gut zusammengefasst, weder er noch sie können ohne den anderen zugreifen. Die PSD hat sich nun eben bei meinem Partner gemeldet und mitgeteilt, dass Sie eine Sperre einrichten, sodass die ehemalige VM nicht zugreifen kann, nur eben wenn Miete nicht gezählt wird etc...aber das ist ja eh hinfällig. Die gute Frau hat sich per Mail bei meinem Partner über Ihr telefonisches Verhalten entschuldigt und will nochmal prüfen. Wir warten jetzt den 16. ab und werden danach ggf. Rechtliche Schritte einleiten.
Tja warum er das damals nicht sofort gemacht hat ist mir schleierhaft, da kannte ich ihn leider noch nicht :-)
Hallo,
danke für eure schnellen Antworten! Warum er es damals nicht direkt aufgelöst hat? Es gab ganz gut Zinsen und wurde nicht benötigt für den Moment.
Das Geld ist ja noch vorhanden, mein Partner bekommt ja monatlich Kontoauszüge darüber von der PSD, es ist ja nicht so, dass der Vermieter das Geld aufbringen müsste, es ist ja da!
Was würde denn jetzt mit dem Geld passieren? Liegt das dann dort ewig auf der Bank ohne das jemand Zugriff hat? Ich finde das gerade sehr ungerecht :-(
Hallo,
nein die Bank schickt an meinen Partner die monatlichen Kontoauszüge über den aktuellen Stand des Mietkautionskontos. An die Hausverwaltung schicken sie nix, da diese nach deren Unterlagen unbekannt verzogen ist!.
Ich denke auch, wir werden uns Rechtsbeistand holen.
warum wurde das Sparbuch nicht sofort aufgelöst ?? macht man normalerweise so nach Beendigung des Mitverhältnisses
Das weiß ich nicht, sicherlich weil das Geld damals nicht benötigt würde und es gab ja Zinsen.
also ich würde mir mal den Link den ich, und noch ein weiterer User hier gepostet hat, durchlesen, vielleicht hilft das weiter
Das fällt euch jetzt nach 10 Jahren auf? Wieso habt ihr das nicht sofort nach dem Auszug geltend gemacht?
Es ist tatsächlich so, dass die Mietkaution der Verjährung (3 Jahre, Frist beginnt 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses) unterliegt -> http://www.n-tv.de/ratgeber/Mietkaution-unterliegt-Verjaehrung-article10675061.html
Allerdings verstehe ich die Fragestellung nicht ganz. Wenn das Konto auf den Namen deines Partners läuft, warum wird dann dieses Schreiben benötigt?
so ein Schreiben wird immer benötigt.. mein Kautionskonto lief auch auf meinen Namen, aber zur Freigabe bzw zur Auflösung benötigte ich die schriftliche Freigabe des Vermieters, anders kommt man an das Geld nicht ran
Nein, es ist ihm nicht nach 10 Jahren aufgefallen. Nur benötigte er die Jahre über das Geld nicht und lies es dort für Zinsen laufen.
Da es SEIN Geld ist, kann das schwerlich verjähren. Aber ohne Anwalt werdet ihr nach deiner Schilderung nicht wirklich viel weiterkommen.
So sehe ich das eigentlich auch. Wir haben Ihr jetz noch eine Frist bis 16.9. gesetzt. Die Bank haben wir ebenfalls schriftlich informiert. ...und ja danach werden wir wohl per einen Anwalt müssen
Dann habt ihr wohl die Abtretung des Kontos vergessen....
Nein, es ist eben nicht so ohne weiteres sein Geld.
Hmm, die Hausverwaltung hat monatliche Kontoauszüge geschickt, obwohl sie sich jetzt auf eine Verjährung beruft?? Das finde ich nun wieder sehr eigenartig.
Am besten wird es wohl wirklich sein, wenn ihr da mal bei einem Anwalt nach fragt.
Nun ja, gut Zinsen ist ja fein, aber so ein Sparbuch ist nun mal als Kaution für die tatsächlichen Mieter gedacht. Da sollte man dann wenigstens mal nachgefragt haben. ;o)
Aber ebenso hätte die Hausverwaltung das Sparbuch nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach allen abgerechneten Nebenkosten sofort an Deinen Freund übergeben müssen/sollen.
Wie gesagt, Anwalt wird Euch wohl nicht erspart bleiben.