Mietkaution und Nebenkosten. Wieviel darf die Vermieterin einbehalten?

8 Antworten

Die Vermieterin darf die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, einen Teil für etwaige Nebenkostennachzahlungen auch darüber hinaus (ca. 3 Vorauszahlungsbeträge, auch mehr, wenn eine höhere Nachzahlung zu erwarten ist)...

Die Kaution darf grundsätzlich für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis verwendet werden, nicht nur für Schäden und Mietrückstände...

Die Kaution darf in "realistischer Höhe" der geschätzten NK-Nachzahlung einbehalten werden. Wenn z.B. in den Vorjahren die Nachzahlung immer um die 100 bis 150 Euro betrug, darf sie meines Wissens maximal 200 Euro einbehalten, wenn die Verbräuche (und Preise) einigermaßen stabil geblieben sind.

vollkommen richtig, zudem kann dieser Zeitraum unter Umständen bis zu einem Jahr dauern, darf aber nicht ohne Grund in die Länge gezogen werden.

Nein, auch die Nebenkosten können damit verrechnet werden!

...für welche Forderungen aus dem Mietverhältnis die Kaution als Sicherheit dienen soll hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Ist nichts vereinbart, sind von der Sicherung auch Forderungen aus Nebenleistungen (z.B. Gas, Wasser, Strom und sonst. Nebenkosten) aus dem Mietverhältnis umfasst, selbst, wenn sie noch nicht fällig sind.

Müssen mithin, bei fehlender Vereinbarung, die Nebenkosten aus dem Mietverhältnis noch nach dem Ende des Mietverhältnisses abgerechnet werden, kann der Vermieter die Kaution solange einbehalten. Die Rechtsprechung gewährt der Vermieter dazu 6 - 12 Monate. Eine Zahlungsklage, vor Ablauf dieser Zeit, hätte keine Aussicht auf Erfolg...