Finanzamt Pfändet Konto des Vermieters. Mietkaution weg?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Vermieter die Kaution "nicht erkennbar" auf seinem Privatkonto "geparkt" hat, ist sie weg. Das wäre Veruntreuung! Eine klare Aufforderung zur sofortigen Zahlung - andernfalls Anzeige wegen Veruntreuung - wäre denkbar. Je nach Verhältnis zum Vermieter:

... Aufgrund Ihres Verhaltens gehe ich davon aus, dass Sie die Kaution nicht wie vorgeschrieben (§ 551 (3) BGB) auf einem "Sonderkonto" eingezahlt haben. Das erfüllt meiner Meinung nach schon der Straftatbestand der Veruntreuung. Um Ihnen die weitere Unannehmlichkeiten einer Strafanzeige zu ersparen, erwarte ich die Auszahlung der Kaution in Höhe von ... € zuzüglich der angefallenen Zinsen bis zum ... "

Ich dachte das Anlegen des Geldes auf einem gesonderten Konto/Sparbuch wäre für genau solche Fälle da

Genau, aber er hat es anscheinend nicht gemacht.

ich kenne es eben mit Sparbuch für das beide Parteien, also Mieter und Vermieter, unterschreiben. Das Geld wird eingefroren, ja, sollte aber bei Auszug an Dich ausbezahlt werden, denn es ist ja streng genommen Dein Geld. 

Frag zur Sicherheit mal bei Gericht nach, die können Dir nähere Auskunft geben.


Kann die vom Mieter hinterlegte Kaution überhaupt beim Vermieter gepfändet werden? Ich dachte das Anlegen des Geldes auf einem gesonderten Konto/Sparbuch wäre für genau solche Fälle da.

Die Kaution muss laut § 551 (3) BGB getrennt vom Verwaltervermögen angelegt werden. Hier ist dann zu befürchten, dass der Vermieter dem nicht nachgekommen ist.

Ich würde den Vermieter nochmals schriftlich und unter Berufung des o.g. Paragraphen zur Auszahlung auffordern.

wenn er das aber nicht gemacht hat - Pech - dann esset fott

@Tabaluga1961

wenn er das aber nicht gemacht hat - Pech - dann esset fott

Nein, ist sie nicht. Aufgrund der gesetzlichen Regelung fließt die Forderung der Kaution nicht in die Insolvenz ein. Heißt, dass der Fragesteller die Kaution gerichtlich geltend machen, und entsprechend titulieren lassen kann.

@ChristianLE

Sofern es überhaupt ein Insolvenzverfahren gibt, wenn die rückständigen Steuern einfach durch Pfändung aller Konten und am Ende noch durch jahrelange Pfändung aller Einnahmen z. B. aus Vermietung und Verpachtung bezahlt werden, dann ist es in der Tat so, dass schlicht kein Geld zur Auszahlung der Kaution vorhanden ist. Dann ärgert man sich als Mieter zwar grün und blau, kann aber möglicherweise nie mehr was machen.

@bwhoch2

dann ist es in der Tat so, dass schlicht kein Geld zur Auszahlung der Kaution vorhanden ist.

Zumindest nicht kurzfristig. Durch den Titel kann er ja in 29 Jahren nochmals nachfragen. ;-)

Ansonsten ist die Frage, wie hoch die Schulden des Vermieters sind. Ich werfe hier mal das Stichwort "Zwangsversteigerung" in den Raum.

@ChristianLE

Was genau da bei denen los ist, ob Insolvenz oder Steuerhinterziehung, weiß ich auch nicht. Es ist ein Familienunternehmen und die Konten des Vaters wurden angeblich gepfändet. Die Tochter des Inhabers sagte mir nun, sie werde die Kaution innerhalb der nächsten zwei Wochen von Ihrem eigenen Konto überweisen. Gekündigt wurde die Wohnung schon vor einem Jahr. Werde nun erstmal die nächste Woche abwarten. Wenn bis dahin nichts passiert, werde ich einen neuen Brief mit dem Verweis auf das Gesetzt und Androhung einer Strafanzeige verschicken. Vor dem Gang zu einem Anwalt scheint auch, wie ich es aus ähnlichen Fällen hier erfahren habe, das selbstständige beantragen eines Mahnbescheids möglich zu sein. Ob es denn was bringt wenn das Geld gesperrt ist weiß ich aber nicht, der Aussage der Tochter am Telefon nach scheint die ja Zugriff auf ihre eigenen Konten noch zu haben.

Kann die vom Mieter hinterlegte Kaution überhaupt beim Vermieter gepfändet werden?

Wenn er sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, getrennt von seinem eigenen Vermögen insolvenzsicher angelegt hat, nein.

Denn es ist ja nicht sein Geld.