Vermieter will für Zurücksenden meines Kautionssparbuches eine Gebühr - rechtens?

6 Antworten

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Bring- oder Holschuld, ist doch letztendlich egal. Es geht um die Rückgabe des SB. Und das ist eine Verwaltungssache und damit entstehen Verwaltungskosten die vom Vermieter zu tragen sind. Wenn über den Postweg zusätzliche Kosten entstehen, sind diese zu erstatten, was du ja willst. Hier ein Politikum zu konstruiere, halte ich für abwegig und völlig unnötig (ich meine die Argumentation von imager, rein rechtlich mag er recht haben, es geht aber auch anders).

Also eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, finde ich schon recht dreist. Und dazu noch in dieser Höhe. Sage denen, die sollen Dir das Geld überweisen (mit Zinsen!) und damit hat sich die Sache. Bist du in einem Mieterschutzbund? Vielleicht kann Dir dort einer weiterhelfen oder auf deren Seiten steht was darüber. 

Nein, das ist nicht zulässig. Die Rückgabe des Kautionsparbuches ist eine Pflicht des Vermieters nach Abschluss des Mietvertrages, das kann er nicht berechnen. Hast du das Sparbuch denn nun schon erhalten oder nicht?

steht denn zu dem kapitel gar nichts in deinem mietvertrag?

die zeit von 6 monaten ist aber übrigens ganz normal

Das Geld ist ja immerhin mein Eigentum und der Vermieter ist verpflichtet, es mir zurückzuzahlen.

Tatsächlich handelt es sich bei der Rückgabe eines Kautionssparbuchs um eine Holschuld.

Rechnung über 36€, davon 25€ plus Mwst 19% allein Bearbeitungsgebühr. Wohlgemerkt dafür, ein Sparbuch in einen Briefumschlag zu stecken. Nun meine Frage, ist das rechtens?

Durchaus: Tatsächlich wurde dieser Aufwand ja ausdrücklich veranlasst. Und erschöpft sich keinesfalls darin, das Buch kommentarlos in einen Umschlag zu stecken: Ein Einschreiben muss persönlich zur Post gebracht, dort aufgegeben, Zustellung nachverfolgt, ausgedruckt, Belege abgeheftet werden usw.. Darüberhinaus mag der Kautionsgeber eigene Gebühren in Rechnung gestellt haben: Löschung des Pfandrechts etwa.

Insofern mag es zutreffend sein, dass an Material-, Fahrt- und Arbeitskosten insgesamt tatsächlich 25 EUR zzgl. MwST für diesen in Auftrag gegebenen Vorgang aufzuwenden waren.

Das hätte man mit einem frankierten Rückumschlag mit Einschreibemarke leicht verhindern können :-)

Und genau das wäre zielführend gewesen, statt endloser Mails und wütender Anrufe nach Ablauf der sechsmonatigen Prüffrist einmal per Einwurfeinschreiben zu Rücksendung des Kautionssparbuches mittels Rückumschlag innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang wg. fehlendem Sicherungsbedürfnis aufzuforden und anzukündigen, nach fruchtlosem Ablauf der Frist Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung zu erheben.

Vilemehr müßte man nun glaubhaft darlegen, inwieweit dem Verpflichteten tatsächlich geringere als die geforderten Kosten entstanden sein sollen oder hätte dessen Rechtsverfolgungskosten an der Backe, würde man diese Rechnung nicht fristgerecht und vollständig überweisen :-(

G imager761