Vermieter will für Zurücksenden meines Kautionssparbuches eine Gebühr - rechtens?

6 Antworten

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Bring- oder Holschuld, ist doch letztendlich egal. Es geht um die Rückgabe des SB. Und das ist eine Verwaltungssache und damit entstehen Verwaltungskosten die vom Vermieter zu tragen sind. Wenn über den Postweg zusätzliche Kosten entstehen, sind diese zu erstatten, was du ja willst. Hier ein Politikum zu konstruiere, halte ich für abwegig und völlig unnötig (ich meine die Argumentation von imager, rein rechtlich mag er recht haben, es geht aber auch anders).

annanagyova 
Fragesteller
 18.03.2015, 09:52

steht das irgendwo, dass die Verwaltungskosten vom Vermieter zu tragen sind? Denn er will sie ja mir aufdrücken...

Ich verstehe auch einfach nicht, warum sich Menschen gegenseitig das Leben so schwer machen müssen. Rein mit dem Schriebs und dem Sparbuch, ich übernehme das Porto, schönes Leben noch... Aber ich fühle mich total hilflos, wenn 1. mit meiner Zeit und 2. meinem Geld so umgegangen wird. Und irgendwie ist es dann eine Prinzipiensache, solchen Idioten nicht klein bei zu geben...

albatros  24.03.2015, 00:40
@annanagyova

Du kannst in der Betriebskostenverordnung nachlesen, dass Verwaltungskosten keine Betriebskosten sind und nicht umlegbar sind, Das ist hier meines Erachtens analog so zu betrachten. Verwaltungskosten sind immer mit der Miete bereits abgegolten.

Also eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, finde ich schon recht dreist. Und dazu noch in dieser Höhe. Sage denen, die sollen Dir das Geld überweisen (mit Zinsen!) und damit hat sich die Sache. Bist du in einem Mieterschutzbund? Vielleicht kann Dir dort einer weiterhelfen oder auf deren Seiten steht was darüber. 

annanagyova 
Fragesteller
 18.03.2015, 00:03

naja, da ich ein Sparbuch einrichten musste auf meinen Namen, ist das mit dem Überweisen nicht so einfach. Letztlich müssen sie es in einen Briefumschlag stecken und mir per Einschreiben schicken, die 3-4€ Porto dafür zahle ich gern. Aber nicht 30€ fürs in-den-Umschlag-stecken. Im Mieterschutzbund bin ich leider nicht und finde im Internet auch leider nichts dazu...

Blinddarm  18.03.2015, 00:10
@annanagyova

Ruf mal beim Mieterschutzbund oder bei einer Verbraucherberatungsstelle an. Sonst bleibt nur noch eine Rechtsanwaltsseite im Internet, wo man evtl. Rat von einem RA bekommt. Ich hab mal früher von 123recht ganz gute Auskunft bekommen, aber ich weiß nicht, obs das noch gibt. 

Gerhart  18.03.2015, 17:22

Zur Auflösung des Sparbuches ist der Vermieter weder befugt noch verpflichtet.

annanagyova 
Fragesteller
 20.03.2015, 09:15
@Gerhart

Wer redet davon, dass der Vermieter das Sparbuch auflösen soll?? Er soll es mir schicken, damit Ich wieder an mein Geld komme, nicht mehr und nicht weniger.

annanagyova 
Fragesteller
 23.03.2015, 12:41

habe übrigens beim Mieterbund angerufen, und eine Gebühr zu erheben ist NICHT zulässig. Nicht mal Porto dürften sie erheben. Ich schicke jetzt, um die Sache zu beschleunigen, einen vorfrankierten Umschlag, ihre "Gebühr" haben sie jetzt unter den Tisch fallen lassen....

Nein, das ist nicht zulässig. Die Rückgabe des Kautionsparbuches ist eine Pflicht des Vermieters nach Abschluss des Mietvertrages, das kann er nicht berechnen. Hast du das Sparbuch denn nun schon erhalten oder nicht?

annanagyova 
Fragesteller
 18.03.2015, 00:17

Gibt es dazu irgendwelche Urteile? Ich könnte es mir ja kostenlos abholen, aber für das Zusenden verlangt er eben die Gebühr von 36€....

Und nein, ich habe das Sparbuch nicht, darum geht es ja. Ich soll erst vorab 36€ überweisen...

angy2001  18.03.2015, 00:33
@annanagyova

Lies mal hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm Fristen für die Rückzahlung der Kaution, Verzug. Setz ihn jetzt in Verzug und droh ihm an, dass du einen Anwalt einschalten wirst, wenn er nicht zügig handelt. Verlange aber auch das Schriftstück mit seiner Zustimmung zur Auflösung des Kautionssparbuches bei der Bank, sonst kannst du mit dem Buch allein auch nichts anfangen.

imager761  18.03.2015, 07:14
@angy2001

Falsch: Hier geht es gerade nicht um einen Geldbetrag (Schickschuld, also Überweisung) sondern eine verpfändetes Kautionssparbuch (Holschuld).

imager761  18.03.2015, 07:12

Falsch: Da es sich hierbei um eine Holschuld des Mieters handelt, ist der VM lediglich verpflichtet, das Kautionssparbuch in seinen Geschäftsräumen gegen Quittungsvermerk auszuhändigen.

G imager761

angy2001  19.03.2015, 08:20
@imager761

Wo steht, dass es sich hier um eine Holschuld handelt?

steht denn zu dem kapitel gar nichts in deinem mietvertrag?

die zeit von 6 monaten ist aber übrigens ganz normal

annanagyova 
Fragesteller
 18.03.2015, 00:00

nein, es steht nur, dass er es dann zurückzahlen muss. Und die 6 Monate sind ja nun vorbei. Es geht darum, ob eine "Bearbeitungsgebühr" von 30€ plus 5€ Porto für die Rückgabe des ja von ihm geforderten Sparbuchs rechtens ist. Dazu finde ich im Internet auch leider gar nichts.

imager761  18.03.2015, 07:39
@annanagyova

Dann lerne, was Hol- und was Schickschulden sind und wer die Kosten der Übergabe deines Kautionssparbuches schuldet:

Gemäß § 269 (1) BGB ist die Holschuld, d. h. Erfüllung am Leistungort des Schuldners (Vermieter) der Normfallfall, wenn im Vertrag nichts abweichendes geregelt wird.

Nach § 270 (1) BGB gilt für alle Geldschulden eine Schickschuld an den Wohnsitz des Gläubigers (Mieter).

http://dejure.org/gesetze/BGB/269.html

Wer ein Kautionssparbuch hinterlegt, muss es also wieder dort abholen; wer eine Geldsumme als Sicherheit überweist, bekommt sie derart wieder zurückerstattet - so einfach ist das :-)

Über Art und Höhe der durch den Schuldner geltend gemachten Aufwendungen habe ich bereits ausführlich kommentiert. Es bliebe dir unbenommen, es für 25 EUR zzgl. MwSt doch lieber selbst abzuholen, wie es deine Pflicht wäre :-)

G imager761

annanagyova 
Fragesteller
 18.03.2015, 09:58
@imager761

Ich möchte dich mal sehen, ob du Hunderte Kilometer fährst, dafür einen Tag Urlaub nimmst, nur weil der Vermieter zu faul ist, ein Sparbuch - das ER eingefordert hat - wieder zurückzuschicken.

weiterhin ist dein Gesetzestext nicht sonderlich relevant: "Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte." - also nicht im Büro des Vermieters.


annanagyova 
Fragesteller
 18.03.2015, 10:03
@annanagyova

Ich möchte irgendwo mal lesen, dass es für die Verpfändung eines Kautionssparbuches eine Holschuld des Mieters gibt. Das finde ich nirgendwo.

Das Geld ist ja immerhin mein Eigentum und der Vermieter ist verpflichtet, es mir zurückzuzahlen.

Tatsächlich handelt es sich bei der Rückgabe eines Kautionssparbuchs um eine Holschuld.

Rechnung über 36€, davon 25€ plus Mwst 19% allein Bearbeitungsgebühr. Wohlgemerkt dafür, ein Sparbuch in einen Briefumschlag zu stecken. Nun meine Frage, ist das rechtens?

Durchaus: Tatsächlich wurde dieser Aufwand ja ausdrücklich veranlasst. Und erschöpft sich keinesfalls darin, das Buch kommentarlos in einen Umschlag zu stecken: Ein Einschreiben muss persönlich zur Post gebracht, dort aufgegeben, Zustellung nachverfolgt, ausgedruckt, Belege abgeheftet werden usw.. Darüberhinaus mag der Kautionsgeber eigene Gebühren in Rechnung gestellt haben: Löschung des Pfandrechts etwa.

Insofern mag es zutreffend sein, dass an Material-, Fahrt- und Arbeitskosten insgesamt tatsächlich 25 EUR zzgl. MwST für diesen in Auftrag gegebenen Vorgang aufzuwenden waren.

Das hätte man mit einem frankierten Rückumschlag mit Einschreibemarke leicht verhindern können :-)

Und genau das wäre zielführend gewesen, statt endloser Mails und wütender Anrufe nach Ablauf der sechsmonatigen Prüffrist einmal per Einwurfeinschreiben zu Rücksendung des Kautionssparbuches mittels Rückumschlag innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang wg. fehlendem Sicherungsbedürfnis aufzuforden und anzukündigen, nach fruchtlosem Ablauf der Frist Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung zu erheben.

Vilemehr müßte man nun glaubhaft darlegen, inwieweit dem Verpflichteten tatsächlich geringere als die geforderten Kosten entstanden sein sollen oder hätte dessen Rechtsverfolgungskosten an der Backe, würde man diese Rechnung nicht fristgerecht und vollständig überweisen :-(

G imager761

annanagyova 
Fragesteller
 18.03.2015, 09:49

Zunächst mal: ich wurde  seitens des Vermieters zur Eröffnung eines Sparbuches nebst Verpfändung an ihn verpflichtet. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, eine Zahlung mit einfacher Rücküberweisung hätte mir deutlich weniger Wege beschert.

Weiterhin habe ich ihn nicht mit Anrufen bombardiert, das ist gar nicht möglich, es gibt EINE Telefonzeit dort, Montags 7 Uhr bis 7:30 Uhr, damit man sich die lästigen Mieter vom Hals hält (zu der Zeit geht man übrigens trotzdem nicht ran).

Auf die Mail, ich solle mir das Sparbuch abholen, habe ich freundlich geantwortet, dass mir das aus bekannten Gründen nicht möglich ist, eine Übersendung wäre schön etc. - darauf wurde ja eben wochenlang nicht geantwortet. Wie wäre es denn, wenn jemand im Krankenhaus liegt oder nach Australien ausgewandert ist, muss er dann auch persönlich erscheinen, um dem armen, überarbeiteten Vermieterbüro Arbeit zu ersparen? Auf meine Frage wurde ja überhaupt nicht eingegangen, außer jetzt eben die schlaue Idee, die Kaffeekasse ein bisschen aufzufrischen. D.h. ich konnte ja gar nicht einen vorfrankierten Umschlag schicken, weil mir nicht geantwortet wurde, ob diese Vorgehensweise praktikabel ist.

Und dein Argument von Materialkosten und Fahrwegen: ich glaube schon, dass in einem Vermieterbüro öfter mal Briefe versendet werden. Dass nun deswegen extra jemand ins Taxi steigt und zur Post fährt, halte ich für unverhältnismäßig. Außerdem muss man für ein Einschreiben nicht extra zur Post, das kann man alles in Ruhe vom Schreibtisch aus fertig machen und in den Briefkasten stecken.

Meine Frage ist auch nach wie vor: ist so eine Fantasie-Gebühr rechtens, da der Vermieter mir gegenüber nach beendetem Mietvertrag ja eine Bringschuld hat?

annanagyova 
Fragesteller
 18.03.2015, 09:54

und wo steht, dass es eine Holschuld ist? das einzige, was ich zu dem Thema gefunden habe, ist die Annahme, dass es sich um eine Bringschuld handelt.

annanagyova 
Fragesteller
 23.03.2015, 12:39

nach Rücksprache mit dem Mieterbund: du hast NICHT recht. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter seine Kaution zurückzugeben. Ihm Verwaltungsgebühren aufzubrummen ist NICHT zulässig.