Hallo, Mein Vermieter (GmbH) möchte die Kaution schon überwiesen haben, obwohl wir nur per Mail gescannte Unterschriften ausgetauscht haben. Ist das riskant?

12 Antworten

Selbstverständlich ist das riskant. Die Originale wirst Du sicher noch bekommen. Spätestens bei der Wohnungsübergabe.

Dieser Zeitpunkt ist auch der Moment, bei dem üblicherweise die Kaution gezahlt wird, weil man im gleichen Zug auch die Schlüssel und den unbeschränkten und alleinigen Zugang zur Wohnung oder zum Zimmer (bei einer WG) bekommt.

Vielleicht könntest Du einfach noch ein bisschen mehr Informationen raus lassen, dann könnte man Deine Anfrage auch etwas konkreter beantworten.

Zwei extreme Beispiele:

1. Du kennst den Vermieter schon lange persönlich. Du weißt, dass die Wohnung, die Du beziehen wirst, schon leer und renoviert ist und eigentlich sofort übernommen werden könnte. Der Vermieter ist Dir als zuverlässig bekannt und Du hättest im Zweifel auch die Möglichkeit, die Kaution wieder zurück zu bekommen. Einschätzung -> Kein Risiko

2. Du kennst den Vermieter nur über Internet-Kontakte. Man will nun die Kaution und dann schickt man Dir den Schlüssel. Einschätzung -> extrem hohes Risiko. Am Ende stellt sich nämlich heraus, dass der Vermieter die Wohnung 100x vermietet hat und von jedem nun die Kaution kassiert, seine Accounts und Bankkonten löscht und nicht mehr auffindbar ist. Solche Maschen werden vorwiegend aus dem Ausland betrieben, aber können natürlich auch hier stattfinden, wenn z. B. im Rahmen einer Massenbesichtigung eine Wohnung vorgestellt wurde, die der "Vermieter" selbst zuvor eigens für diesen Zweck angemietet hat. -> Kriminell! Vorsicht Falle!

Zwischen den beiden Extremen gibt es natürlich viele Abstufungen.

Eines sollte man noch bedenken: Gesetzlich ist die Kaution in drei Raten fällig. Die erste Rate bei Übergabe, die zweite mit der zweiten Monatsmiete und die dritte mit der dritten Miete. Meistens zahlen Mieter die Kaution jedoch in einem Betrag spätestens bei der Übergabe, um nicht von vornherein dem Vermieter zu signalisieren, dass man finanziell wenig belastbar ist.

Wir hatten schon oft Vermietungen, wo die Mieter unmittelbar vor dem Termin zur Übergabe die Kaution überwiesen hatten und uns bei der Übergabe nur noch den Überweisungsbeleg aushändigten, wenn wir nicht sowieso schon auf dem Kontoauszug den Geldeingang feststellen konnten.

Häufig zahlen die Mieter auch bar Zug um Zug bei der Schlüsselübergabe. Das ist auch völlig korrekt und bietet beiden Seiten die optimale Sicherheit. Das läuft dann so ab: Besichtigung der Wohnung - Übergabeprotokoll und wenn alles für den Bezug klar ist, Aushändigung der Kaution und direkte Übergabe der Schlüssel. Qittiert wird dann direkt auf dem Protokoll, das der Mieter bekommt.

Als Vermieter sind wir natürlich froh, wenn uns der Mieter so sehr vertraut, dass er schon vorab die Kaution überweist, aber darauf bestehen würden wir nie.

sango2000  09.11.2017, 10:25

Das mit der Stückelung der Kaution ist mir neu. Ich habe meine damals nach Unterschreiben des Vertrages gezahlt. Aber ich habe auch einen Vermieter, der definitiv nicht in irgendwelchen dubiosen Maschen verstrickt ist.

soissesnunmal  09.11.2017, 10:37
@sango2000

Kaution 551 BGB

bwhoch2  09.11.2017, 10:47
@sango2000

@sango2000: Es kommt natürlich immer auf die Situation an, aber wenn man die Wohnung übergeben bekommt und hat man, um sie zu bekommen, dem Vermieter aufgezeigt, dass man sich die Wohnung auch leisten kann, ist es ein schlechtes Signal, wenn man auf die Möglichkeit der Ratenzahlung zurück greifen will. Manchmal geht es vielleicht nicht anders. Dann kann man das erklären. Einfach auf Stückelung zu bestehen, ist sicher möglich, aber nicht unbedingt gut für einen guten Start.

Ich habe die Wohnung letzten Donnerstag besichtigt. Montag kam die Zusage, ich könne zum 16.11. einziehen. Habe dann Mietvertrag und Hausordnung per Email geschickt bekommen und es wurde wechselseitig unterschrieben (allerdings nur gescannte Dokumente). Es ist außerdem eine normale t-online-Adresse, sodass es kein Post-Ident-Verfahren gegeben haben wird.

Was haltet ihr davon, wenn ich dem Vermieter vorschlage bei einer Bank ein Mietkautionskonto zu eröffnen (könnte ich das auch wenn ich nur die gescannte Version vom Mietvertrag habe?) und ihm bei Übergabe die Abtrittserklärung zu überreichen?

Was den Zeitpunkt angeht: Der ist mir eigentlich egal. Ich möchte nur nicht riskieren, dass der Vermieter sich irgendwie ins Ausland absetzt, und das eine Betrugsmasche ist.

bwhoch2  09.11.2017, 10:52

und ihm bei Übergabe die Abtrittserklärung zu überreichen?

Frag ihn, ob er damit einverstanden ist? Häufig wollen Vermieter das schon gerne selbst machen. Einfaches Beispiel: Vermieter und Wohnung bzw. Bank des Mieters liegen weit voneinander entfernt. Hier sollte man verstehen, dass der Vermieter das lieber bei seiner eigenen Bank machen möchte. In dem Fall verlangt man ca. zwei Wochen nach Einzug den Beleg dafür, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem separaten Konto angelegt wurde. Bringt er diese Bestätigung nicht, behält man sich vor, über Einbehalt der laufenden Mieten die Kaution wieder zurück zu holen.

Was den Zeitpunkt angeht:

Es sollte Dir nicht egal sein. Gerade wenn die Wohnung im Moment der Besichtigung noch vom Vormieter eingerichtet war, weiß man doch nicht, was einem erwartet, wenn die Übergabe erfolgt. Möglicherweise wurde vereinbart "Übergabe unrenoviert" und wenn man dann zum ersten Mal die Wohnung betritt, ist überall, wo Schränke z. B. an Außenwänden standen, Schimmelbefall. In eine solche Wohnung mag man nicht einziehen. Sie ist schlicht nicht bewohnbar, aber nun hat man schon die Kaution bezahlt...

Oder der Vormieter ist gar nicht ausgezogen.

Es kommt eben immer auf die Situation an.

onenahmen 
Fragesteller
 09.11.2017, 11:33
@bwhoch2

Ich habe mit dem Vermieter jetzt vereinbart, dass ich bei der Übergabe eine Verpfändungsanzeige für ein Kautionskonto der Bank meiner Wahl mitbringe.

Ansonsten hab ich die Wohnung leerstehend besichtigt. Also hier bestehen keine Risiken mehr.

Für Mietverträge ist die Schriftform, heißt mit eigenhändiger Unterschrift, nicht vorgeschrieben.

Anspruch auf die Kaution bzw. das erste Drittel hat der Vermieter erst bei Mietbeginn.

Hast Du mit dem Vermieter bzw. einer von ihm beauftragten Person die Wohnung besichtigt?

Eine Mietkaution wird erst nach nach Abschluss des Mietvertrages fällig mit der ersten Mietzahlung. Mietverträge werden handschriftlich unterschrieben von beiden Parteien und jeder erhält eine Ausgabe.

Per mail würde ich da gar nichts machen. Das sind keine Originale.

Will ein Mieter bereits vorher in die Wohnung um zu streichen oder Sachen einbringen und ist der Vermieter damit einverstanden, kann der VM verlangen die Kaution schon früher zu zahlen. Ist das nicht der Fall, würde ich die Kaution erst zu Mietbeginn zahlen.

Das obliegt aber der Kulanz des Vermieters.

Hast du die Wohnung überhaupt schon besichtigt?

Kennst du den Vermieter persönlich bzw. hattest du direkten Kontakt?

Wohin überwiesen, ist es ein deutsches Konto? Wird evtl. ein "Makler" vorgeschoben? Vergleiche mal die Daten wie Mailadresse etc mit der existenten Firma.

Sei einfach vorsichtig. Grundsätzlich gilt, dass du nicht in Vorleistung treten musst.