Kautionsabrechnung bei zeitlich versetztem Auszug aufgrund von Trennung?


26.07.2021, 13:04

Ich bin mit Einverständnis aller Beteiligten aus dem Mietvertrag ausgetreten (habe das schriftlich) und ausgezogen. Mein Ex hat die Wohnung alleine (mit separatem Vertrag) weitergeführt.

6 Antworten

Eine wirksame Kündigung hat nicht stattgefunden aber eine wirksame Vertragsauflösung, dabei wurde vereinbart, dass dir der Vemieter 3 Monate nach deinem Mietende die anteilige Kaution zurück gibt.

Daran hat sich der Vermieter zu halten sonst wäre er vertragsbrüchig. Hier wäre dein Kautionsantel vom Vermieter einklagbar.

Die Vereinbarunge deines Ex mit dem Vermieter nach deinem Mietende sind unbeachtlich.

Eine Gemeinsam gemietete Wohnung kann auch nur gemeinsam gekündigt werden, ergo gilt der Kündigungstermin, zu dem dein Ex ausgezogen ist auch wenn du schon vorher ausgezogen bist. (Ausnahme, es war eine WG und ihr hattet Einzelverträge mit dem VM)

Der VM kann sich, wenn es um die Vertragsangelegenheiten geht, einen der beiden Mieter aussuchen und hat sich mit deinem Ex geeinigt und zahlt ihm auch die Kaution nach Auszug aus.

Ob dein Ex dich hätte ansprechen müssen, was die Arbeiten in der Wohnung anbelangt und mit dir hätte verhandeln müssen, wie du deinen Teil der Leistungen erbringst ist eine Sache zwischen dir und deinem Ex, und nicht zwischen dir und dem VM.

Kurz: Für alles weitere musst du dich mit deinem EX einigen, dein VM ist nach Wohnungsübergabe raus und hat nichts mit der Sache zu tun.

Was haben Sie denn mit dem Vermieter und dem Mitmieter Hinsichtlich der Rückzahlung Ihres Kautionsanteils im genseitigen Einverständnis vereinbart?

FelixJones 
Fragesteller
 26.07.2021, 15:05

Mit dem Vermieter, dass ich meinen Anteil an der Kaution nach 3 Monaten nach Auszug zurückerhalte. Mit dem Mitmieter gab es dahingehend keine Abstimmung.

 hat er mir seine Tätigkeiten bzgl. des Auszugs in Rechnung gestellt. Geht das?

.

Zunächst einmal, hat er es getan.

Die "Abschlussarbeiten" hättest Du ja auch mittragen dürfen, wärt ihr beide zum selben Zeitpunkt ausgezogen.

Wo liegt das Problem ?

... sodass dieser ihm die gesamte Kaution überweisen will und mein Ex mir dann meinen Anteil der Kaution minus seiner "Arbeitsleistung".

Das ist seine Sicherheit, solltest Du Dich weigern. Das hat er wohl vorausgesehen.

ich bin aus gemeinsam gemieteter Wohnung zum Zeitpunkt x aus dem Mietverhältnis fristgerecht (3 Monate) ausgeschieden.

Ich glaube nicht, dass du damals wirklich schon aus deem Mietverhaeltnis ausgeschieden bist. Gab es denn eine von deinem ehemaligen Partner und dem Vermieter unterschriebene Vertragsaenderung, nach der du vorzeitig aus dem Mietverhaeltnis entlassen wurdest? Wenn naemlich nicht, bist du nicht aus dem Mietverhaeltnis ausgeschieden, sondern einfach nur ausgezogen.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag kann sich der Vermieter aussuchen, an wen er die Kaution zurueck zahlt. Wie ihr das dann unter euch ausmacht, ist eure Sache. Koennt ihr euch nicht einigen, bleibt nur eine gerichtliche Klaerung. Ob das wirtschaftlich allerdings einen Sinn macht, lasse ich mal dahingestellt.

FelixJones 
Fragesteller
 26.07.2021, 13:09

Bin ich, siehe Ergänzung