MietKaution.Darf mein Vermieter bei Auszug (aus einer WG) Geld von der Kaution abziehen "um die Gemeinschaftsräume in Stand zu halten"(hat er in 5 Jahren nie)?

5 Antworten

Hier solltest du einige Fragen klären, bevor dir eine vernünftige Antwort gegeben werden kann.

"WG", also Wohngemeinschaft, bezeichnet das Zusammenleben nichtverwandter geschäftsfähiger Menschen in einer Wohnung bzw. Haus.

Damit ist aber das Rechtsverhältnis der Bewohner untereinander und zum Vermieter nicht erklärt.

 Solltest du einen Einzelmietvertrag über ein Zimmer und Nutzungsrechte in Gemeinschaftsräumen innehaben? Oder gibt es einen Mietvertrag zwischen der Mieterpartei in Personenmehrheit und dem Vermieter? Da wäre die Kautionsfrage noch problematischer.

Ich habe die Vermutung, dass in dieser WG die Einzelpersonen nach Lust und Laune wechseln und der Vermieter nicht als Regelglied eingreift.

Bitte die Details  erläutern!

Hayewood 
Fragesteller
 25.07.2017, 17:49

Es handelt sich um ein Haus mit 7 Zimmern.Jeder Mieter hat einen separaten Mietvertrag da die Zimmer auch unterschiedlich groß sind sind die Mieten verschieden.Die Küche und die Bäder gelten als Gemeinschaftsräume.

Die Einrichtung ist wie das Haus selbst aus den 70er Jahren.Instandhaltungen wie streichen und Reparaturen haben die Mieter immer gemeinschaftlich erledigt und/ oder bezahlt.

Der Vermieter lässt das Haus seit Jahrzehnten verkommen und kassiert im Durchschnitt 300 Euro pro Zimmer. 2100 Euro sind stattlich dafrt dass er sich weigert uns bei der Schimmelbeseitigung zu unterstützen und alle Arbeiten so wie deren Kosten uns überlässt. 

Dazu kassiert er seit Jahren von jedem der auszieht diesen Pauschal Betrag ohne diesen in die Gemeinschaftsräume zu investieren (laut Mietvertrag ist das der Zweck dieses Geldes das er von der Kaution einbehält)

Gerhart  25.07.2017, 18:14
@Hayewood

Ha, so ähnlich dachte ichs mir. Der MV bezieht sich nur auf die Mietsache "Zimmer". Die Verwendung einer Teilkaution für Schöhnheitsreparturen in den Gemeinschaftsräumen ist unzulässig, weil dies Räume nicht Teile der Mietsache sind. Instandsetzungen hat der Vermieter zu bezahlen. Verursacher von Schäden in der Mietsache können nach Mietende finanziell zum Schadensersatz herangezogen werden. 

Siehe Schönheitsreparaturen ....

Gerhart  25.07.2017, 22:59
@Gerhart

Bitte betrachte den Nachsatz "Siehe Schönheitsreparaturen" als Korrektur meines Fehlers und als Anstoß für eine Recherche zu Schönheitsreparaturen. 

Ja und? Du hast den Mietvertrag doch unterschrieben. Darin steht, daß der Vermieter Geld einbehalten darf. Clever angelegt, denn üblich ist das nicht.

Ob du jetzt noch eine Handhabe dagegen hast, kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen. Vielleicht auch eine Verbraucherzentrale oder ein Mieterschutzverein.

Eine Kaution ist dafür gedacht, dass berechtigte Schadenersatzansprüche des Vermieters nach Ende der Mietzeit daraus befriedigt werden können und nicht dafür, dass Renovierungsarbeiten damit finanziert werden können, die zudem überhaupt nicht durchgeführt werden. Ich sehe deshalb keinen rechtlich zulässigen Grund, die Kaution dafür zu verwenden. Fordere also den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Herausgabe des Zurückbehaltes binnen einer angemessenen Frist auf unter Verweis auf § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Kündige an, dass du bei Verfristung den Rechtsweg beschreiten wirst.

Außerdem: Nicht Alles was in MV steht ist auch rechtmäßig. Vieles deshalb unwirksam.

bei meinem Auszug pauschal Geld von der Kaution einbehält um die
Gemeinschaftsräume zu renovieren.In den 5 Jahren meiner Wohnzeit hat er allerdings nie investiert.

Na, dann ist jetzt ja die rechte Zeit für eine solche kostenmäßig bereits für den Fall Ihres Auszugs einvernehmlich geregelte Renovierung gekommen, nachdem Sie in gleicher Weise in den Genuß des Beitrags des vor Ihnen ausgeschiedenen Mieters über die letzen 5 Jahre hinweg gekommen sind.

Hayewood 
Fragesteller
 25.07.2017, 15:46

Der Vermieter hat nie investiert, auch die anderen WG Bewohner die schon Jahre vor mir eingezogen sind haben das Haus immer aus eigener Tasche in Schuss gehalten.Diese Investitionen vom Rückhalt aus den Kautionen der Ausziehenden werden also nie gemacht sondern sich in die Tasche gesteckt.In einem Mietvertrag kann man schreiben was man will,ob das ganze rechtens ist ist eine andere Sache 

schelm1  25.07.2017, 18:07
@Hayewood

Sie scheinen keine Vorstellung über die Unterhaltungskosten von Immobilien, deren Langlebigkeit und den dabei langfrisgtig anfallenenden Sanierungskosten zu haben!?!

So kann z.B. eine ein- und auzugsbedingte Treppenhaussanierung die nicht unbedingt alle 5 oder 8 Jahre stattfinden muß schnmal zwischen € 8.000 und e 14.000 je nach größe des Treppenhauses sowie Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen kosten! - Wieveil Euro hatten Sie und ihr Mietvorgänger gleich noch mit dem Vermieter als  Beteiligung an solche Kosten vereinbart?

ToxicWaste  25.07.2017, 21:48
@schelm1

Öhm, wozu zahlt man eigentlich Miete? Davon muss der Vermieter einen Teil abzweigen, um die Immobilie in Stand zu halten und den Werterhalt zu sichern.

schelm1  26.07.2017, 10:21
@ToxicWaste

Stimmt grundsätzlich, wären da nicht noch so ein paar Positionen Kapitaldienst etc.

Wenn Sie fünf Jahre lang nichts gemacht haben, ist es höchste Zeit, dass eine Schönheitsreparatur angegangen wird. Hätten Sie gestrichen, bekämen Sie die Kaution, so einfach ist das.

Hayewood 
Fragesteller
 25.07.2017, 16:13

Die Gemeinschaftsräume wurden konstant aus unserer Tasche in Stand gehalten. Dass er das Geld einbehält hat er pauschal schon mot Beginn des Mietverhältnisses in den Vetrag geschrieben. Das Geld das er von den über die Jahre Ausziehenden einbehalten hat, hat er NICHT in die Gemeinschaftsräume investiert.Verständlich?

Guekeller  25.07.2017, 16:18
@Hayewood

Ja, aber er macht es doch jetzt und so wie es vertraglich vereinbart wurde, wenn ich das richtig verstehe. Der Vertrag mag schlecht sein, aber Sie haben ja unterschrieben und sollten jetzt nicht überrascht tun.

Hayewood 
Fragesteller
 25.07.2017, 16:25
@Guekeller

Er wird das Geld was er mir jetzt abzieht genauso wenig in das Objekt stecken wie er es die letzten 10 Jahre getan hat die ich nachverfolgen konnte.

Auch hier nochmal,man kann als Vermieter den wildesten Kram in den Vertrag schreiben, das heißt aber nicht dass dieser rechtens ist.Genau so wie es evtl. Nicht rechtens ist dass er Geld einbehält dessen angeblichen Zweck er es nie zuführt.

Ich tue hier auch nicht überrascht sondern informiere mich jetzt da die Sachlage aktuell ist über die Richtigkeit dieses Vertrages, bekomme hier jedoch keine Antwort auf meine Frage sondern Langeweileantworten von Leuten die nur ihre persönliche Meinung zum Sachverhalt im Internet sehen wollen.

Meine Frage war ob es rechtens ist

Guekeller  25.07.2017, 16:45
@Hayewood

Man kann als Vermieter nicht den "wildesten Kram" in einen Mietvertrag schreiben. Kautionen sind aber grundsätzlich dafür da, Schäden, die Mieter hinterlassen, zu beheben. Wenn keine Mängelbeseitigung notwendig sein sollte, hast Du Anspruch auf Rückgabe der Sicherheitsleistung. Du musst dann wie bei jedem Zahlungsverlangen das rechtliche Verfahren in Gang setzen und darauf hoffen, dass ein Gericht Dir Recht gibt.

Hayewood 
Fragesteller
 25.07.2017, 16:52
@Guekeller

In besagtem Vetrag stehen noch ein paar andere Dinge die nicht rechtens sind, gegen die ich über die Jahre schon erfolgreich vorgegangen bin, scheinbar hat er den Vertrag also rechtlich nicht abgesichert oder benutzt seit 40 Jahren die gleiche Druckvorlage auch trotz dem Gesetze sich ändern (vor Allem Rechte der Mieter).

Aber Danke für den letzten Kommentar,der war produktiv.

Ein Hintelassen des Mietobjektes mit Mängeln ist auch nicht in meinem Sinne, etwaige Schäden bezahle Ich, die rechtluche Grundlage eines Pauschalbetrags für simple "Abnutzung" der Gemeinschafträume die aber ohnehin schon immer die Bewohner aus eigener Tasche beseitigt haben zweifle ich allerdings einfach an.

Danke für die Hilfe!

ToxicWaste  25.07.2017, 21:51
@Hayewood

Richtig. Für die Abnutzung zahlst du ja auch Miete.

Gerhart  25.07.2017, 23:07
@ToxicWaste

Dein "Richtig." ist hier nicht richtig. Die Miete wurde ursprünglich Mietzins genannt. Hier geht es aber nicht um den Mietgegenstand "Zimmer" sondern um das Eigentum des Vermieters "Gemeinschaftsräume", das nicht in den Besitz des Mieters überging. Allein die Benutzung des Eigentums des Vermieters wurde den Mietern gemeinschaftlich gestattet. Diese Nutzung wurde vermutlich durch eine überhöhte Mietforderung entgolten.