Vermieter möchte 150€ von meinem Kaution wegen Putzkosten einbehalten?

9 Antworten

Ist dein Auszug schon offiziell vollzogen oder wohnst du dort offiziell noch ??

Das kann doch genauso gut entweder von den neuen Bewohnern oder vom Vermieter gelogen sein !!

Wenn dir etwas vorgeworfen wird, dann muss das erst mal bewiesen werden.

Außerdem, der Vermieter hätte die Wohnung prüfen lassen müssen oder es selber tun müssen, als du dort eventuell vor Wochen oder Monaten ausgezogen bist, wenn du dort allerdings offiziell noch wohnst, die "Schlüsselübergabe" also noch nicht erfolgt ist, dann ist sehr wahrscheinlich dein Vermieter im Recht.

Nein, zumindest nicht so einfach die Kaution ist für nicht bezahlte Mieten und verschuldetet Schäden, aber sicher nicht einfach so mal für Putzkosten. Ich würde mal einen Beweis verlangen...

In welchem Umfang gaben diese Nachmieter denn an, was ! sie geputzt haben?

Du als Mieter mußt die Wohnung lediglich besenrein, aber sicherlich nicht klinisch sauber und mit hochglanzgeputzten Fenstern übergeben.

Leider hat Rosti 85 das Übergabeprotokoll akzeptiert und unterschrieben.

Meiner Auffassung nach ist hier eine  wirksame individuelle Vereinbarung getroffen worden.

Einziger Streitpunkt dürfte die Höhe der Forderung sein.

Eigentlich sollte es egal sein was der Nachmieter sagt. Beim normalen Auszug kommt ja der VM und nimmt die Wohnung ab, eigentlich macht man dann auch ein Übergabeprotokoll. War laut VM beim Auszug alles ok, dann kann sich der Nachmieter gern beim VM beschweren, du als ehemaliger Mieter bist dann aber eigentlich raus.

Ausnahme wäre wenn später ein versteckter Schaden gefunden wird, zum Beispiel das du die Wand eingetreten hast und eine Tapete drüber geklebt hättest.

Ja, ein Übergabeprotokoll wurde vom VM erstellt. Da drin steht, dass ich die Küche nicht sauber ubedgwben hätte und dass ich sie aber nachreinigen werde. Die Nachreinigung habe ich tatsächlich gemacht. Allerdings steht im Protokoll, dass die Nachmieter (!!!) entscheiden sollen, ob meine Reinigung in Ordnung ist. Das finde ich total unlogisch. 

@Rosti85

Hmmm.. eigentlich dann bissl dumm von dir die Nachreinigung nicht nochmals vom VM abnehmen zu lassen.

Jetzt könnte man drüber streiten ob die Reinigung einer Küche tatsächlich 150 Euro kosten würde. Da käme es dann sicher auch auf den VM an. Wenn dieser sagt "da waren noch 2 Fettflecken auf dem Herd", dann wären 150 Euro recht unrealistisch.

Sauber oder nicht sauber ist auch etwas subjektiv. Dem VM hätte es evtl. gereicht, den höchst reinlichen Nachmieter eben nicht.

Hast du Beweise für die Nachreinigung? Also Bilder, Zeugen? Dann könntest gute Chancen haben. So wäre das vermutlich Aussage gegen Aussage und man müsste sich vor Gericht streiten.

Setz dich doch einfach nochmal mit dem VM in Verbindung und widerspreche der Forderung.

@Kamikaze2001

Nur der Vermieter hätte Deine Nachreinigung abnehmen können. Aber auch die Nachmieter, wenn ihnen das übertragen worden war, hätten auch von Dir nochmal das Reinigen verlangen können und nicht einfach selbst los legen. Wenn die also gesagt haben, "passt scho" und haben dann wieder geputzt, ist das deren Sache.

Entscheidend für Dich ist also jetzt, ob die Nachmieter den Zustand nach Deiner Nachreinigung möglichst schriftlich akzeptiert haben oder nicht.

Ansonsten ist es doch für jeden, der in eine Wohnung zieht, völlig normal, dass er noch einmal gründlich putzt. Insbesondere in der Küche. Wer das nicht macht...

Es ist jetzt wohl noch Zeit, max. 6 Monate nach Auszug, bis der Vermieter tasächlich verpflichtet ist zur Rückzahlung der Kaution. Danach Einbehalt nur noch für evtl. Betriebskostennachzahlung. Ganz am Ende könnt ihr den Vermieter gerichtlich mahnen lassen. Er muss dann widersprechen und dann könnt ihr in auf Auszahlung des Rests verklagen. Dabei braucht er dann schon gute Nachweise, um die Kaution noch einbehalten zu können. Sämtliche Mahn- und Gerichtskosten gehen zu seinen Lasten. Er wird sich überlegen, ob er das Risiko eingeht.

Du musst die Wohnung nur besenrein übergeben. 

Da dein Vermieter nicht selbst die Wohnung geputzt hat, oder eine Firma damit beauftragt hat, kann er auch kein Entgelt von dir verlangen. Allenfalls könnte dein Nachmieter von dir verlangen,  nachweisbare (!) Unkosten zu erstatten.  

  

Du musst die Wohnung nur besenrein übergeben. 

Das meint etwas völlig anderes: Der M muss am Auszugstag nicht extra noch einmal feucht durchwischen oder bei Sonnenschein nach Regen noch einmal die Fenster putzen.

Aber selbstverständlich schuldet er Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand, d. h. ohne verschimmelten Kühschrank, pizzakäseverkrustetetem Backofen, fetttriefender Dunstabzugshaube, kalkstrotzender Duschwand, Wasserflecken auf der Fensterbank usw.

@imager761

ohne verschimmelten Kühschrank, pizzakäseverkrustetetem Backofen, fetttriefender Dunstabzugshaube, kalkstrotzender Duschwand, Wasserflecken auf der Fensterbank usw.

Das sind reine Unterstellungen von dir! Wie kannst du das hier behaupten? Hast du die Wohnung besichtigt?

@albatros

Ich unterstelle nichts, ich erklärte, worin der Unterschied zu 'besenreiner Übergabe' und und vertraglich geschuldeter (!) 'Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand' besteht.

Hier wurde im Übergabeprotokoll ein Mangel der 'unsauber übergebenen Küche' festgestellt und Nachreinigung verlangt.

Aber deine Lese- und Textverständnisprobleme sind hier hinlänglich bekannt.

@imager761

Deine unsachlichen und ehrabschneidenden Kommentare sind hier hinlänglich bekannt, nicht nur mir.

@albatros

Es ist weder ehrabschmneidend noch unsachlich, deine regelmäßig unsubstantiierten Meinungen in konkreten Fragen des Mietrechts zu kommentieren, die regelmäßig Textverständnisprobleme und mangelnde Sachkenntnis aufzeigen.

Hier zeigst du eindrucksvoll, dass dir der Unterschied zwischen besenreiner Übergabe und im Übergabeprotokoll bemängelter unsaubere übergebener Küche unbekannt ist und räst deswegen naßforsch, den zulässigen Kautionseinbehalt zurückzuweisen.

@imager761

Wer hier sein Nichtwissen permanent unter Beweis stellt und dazu noch unverschämt wird dank seiner unübertroffenen Überheblichkeit ist ein Anderer. Rate mal wer! Schau dabei in den Spiegel, dann hast du das Rätsel gelöst. Glückwunsch!!