Schadensanzeige 3 Monate nach Auszug?
Hallo,
Folgendes zum Fall. Unser Ex Vermieter kam nach 3 Monaten nach Auszug mit angeblichen Mängeln und möchte diese von uns bezahlt haben und behält dafür auch die Kaution schon seit über 6 Monaten ein.
Zur Übergabe konnte er aus privaten Gründen nicht kommen und einen Vertreter hat er auch nicht geschickt.
Wir haben die Übergabe mit einem Zeugen gemacht und die Schlüssel eingeworfen. Die Wohnung ist 1 Monaten nach unseren Auszug erneut vermietet worden.
Darf er nun Schäden die angeblich da sind an uns abwälzen und dafür sogar die Kaution einbehalten?
8 Antworten
Das könnt Ihr erstmal zurückweisen. Klar können auch hinterher noch Mängel gemeldet werden, aber dazu braucht man Beweise. Und wenn die Wohnung schon wieder zwei Monate vermietet wurde, ist die Beweisführung schwer, dass die Mängel schon vorher bestanden.
Hier kommt es natürlich auf die Art der Mängel an, also ob man die gleich hätte sehen können/müssen. Und was Ihr mit dem Zeugen bei der "Übergabe" dokumentiert habt. Dann wäre der neue Mieter ebenso in der Pflicht gewesen, diese zu melden.
Auf jeden Fall widersprechen, wenn Ihr sicher seid, dass die Mängel nicht von Euch sein können.
Uih, dann wird es problematisch. Denn dann hat er einen Zeugen für die Schäden - den Handwerker. Warum habt Ihr damals nicht reagiert?
Und stimmen die Schäden mit dem überein, was Ihr festgehalten habt?
Wenn der neue Mieter nun auch sagt, dass die Schäden schon vorhanden waren, dann wird es eng für Euch.
Wir sind ausgezogen da waren die Schäden definitiv nicht vorhanden. Wir haben zeugen.
Dann plötzlich nach 3 Monaten als Kur Kaution fällige war kommt ein Brief mit den Schäden die wohl bereits 2 Wochen nach unserem Auszug festgestellt worden sind. Der Handwerker kann falls die Schäden da sind bezeugen das welche existieren aber kann auch nicht sagen ob diese schon bei Auszug war oder nachträglich in den 2 Wochen mutwillig verursacht worden sind. Wir hatten nach Auszug keine Schlüssel mehr.
Puh, wird trotzdem happig. Perfekt wäre natürlich, wenn Ihr Fotos hättet. Aber gut, Zeugen gehen auch.
Und: Was habt Ihr nach der ersten Nachricht unternommen?
Es scheint so, als würde das nur auf dem Klageweg gehen, hier das Geld zurückzubekommen.
Wir waren beim Rechtsanwalt. Müssen jetzt wohl sich klagen da das sonst kein Ende hat. Es ist einfach nur traurig das manche Vermieter sich bereichern wollen und die Wohnung auf kosten der Mieter Renovieren wollen.
Mal wieder was gelernt. Wie wieder ohne Protokoll und Fotos etc.
Mit der Info, dass Ihr von dem angeblichen Schaden doch erst nach drei Monaten erfahren habt, sieht es aber schon wieder besser aus.
Würde mal versuchen, das im ersten Step ohne Anwalt zu machen. Denn das beinhaltet immer die Gefahr, dass Ihr auf den Kosten sitzenbleibt. Also nach Ablauf der 6 Monate eine Mahnung schreiben, schön mit 14 Tage Frist, dann einen Mahnbescheid rauslassen (kann man im Netz machen). Und erst, wenn er dann widerspricht, einen Anwalt.
Toi, toi, toi ...
Wenn er nach drei Monaten noch etwas bemängelt, dann kann sich das nur um verdeckte Mängel handeln, also welche, die man nicht sofort sieht. Was bemängelt er denn?
Melerarbeiten kaputte Fliese etc also alles was man sofort sieht. Er hat ja auch einen Kostenvoranschlag 2 Wochen nach unserem Auszug machen lassen hat uns aber das erste mal über vorhandene Schäden nach 3 Monaten informiert. Da hat auch schon jemand anderes drinnen gewohnt
In dem Falle würde ich das zurück weisen. Er hätte euch ja auch erstmal die Gelegenheit geben müssen, das selbst in Ordnung zu bringen.
Er hätte euch ja auch erstmal die Gelegenheit geben müssen, das selbst in Ordnung zu bringen.
Nein, das muss er nicht.
Doch, muss er. Erst wenn der Mieter der Renovierungspflicht nicht nachkommt, kann er selbst Handwerker beauftragen. Und bei Übergabe wurde ja nicht reklamiert.
Ehrlich? Also bei anderen Schäden kann der Geschädigte frei entscheiden, von wem er den Schaden beheben lassen will. Dazu muss er nicht den Schädiger ranlassen.
Oder hast Du damit gemeint, dass der Schädiger seinerseits einen Fachmann beauftragen kann?
Dazu kommt hier noch das Problem, dass der (mutmaßliche) Schädiger wohl auf den ersten Schadenshinweis nicht reagiert hat. :-(
Solange es fachmännisch ausgeführt wird, muss dem Mieter erstmal Gelegenheit gegeben werden, selbst zu renovieren. Zumindest was Malerarbeiten anbelangt. Wenn Fliesen, Türen etc. beschädigt sind, sieht das vielleicht wieder etwas anders aus.
Dazu kommt hier noch das Problem, dass der (mutmaßliche) Schädiger wohl auf den ersten Schadenshinweis nicht reagiert hat
Das habe ich anders verstanden. Nach 3 Monaten wurde zum ersten Mal diesbezüglich Kontakt aufgenommen.
Nee, es gab schon zwei Wochen nach dem Auszug den Kontakt vom Vermieter.
Übergabe ohne gegenseitiges Protokoll ist eben Sch***
Den ersten Kontakt vom Vermieter an uns kam erst 3 Monate nach Auszug. Von dem Kostenvoranschlag haben wir dann das erste mal erfahren sowie von den Schäden die sein sollen
Nach Neuvermietung vor 2 Monaten kann nun der Vermieter 3 Monate nach der Rückgabe der Wohnung ohne Beanstandungen keinerlei Schadenersatz mehr fordern.
Die Kaution darf er bis zu 6 Monaten zurückbehalten, das ist gesetzeskonform.
Sollte er unberechtigte Schadenersatzansprüche daraus befriedigen wollen, verlange Herausgabe wegen ungerechtfertigter Bereicherung (s. § 812 BGB).
Ja, er hat sich Zeit gelassen.
Allerdings wurden Schäden zwei Wochen nach Deinem Auszug durch den Maler in seinem Kostenvoranschlag dokumentiert.
Nur wenn Euer Zeuge. also die Person die beim Auszug anwesend war, bestätigen kann, dass die im Kostenvoranschlag aufgeführten Schaden nicht vorhanden waren, dann habt ihr gute Chancen auf Erstattung der Kaution.
Die Schäden die er angibt waren definitiv nicht bei unserem Auszug. Sie wurden nachträglich verursacht. Der Maler kann doch auch nicht 100% sagen das der Vermieter bevor er ihn engagiert hat in der Wohnung war...
Der Zeuge wird das bestätigen das alles ordnungsgemäß war.
Kein Übergabeprotokoll keine Schäden. Fertig.
Die Kaution muss er euch in voller Höhe auszahlen. Geht zum Mieterschutzbund. Ist für solche Fälle immer gut. Da kümmern sich dann die Anwälte drum.
Bzw was im Übergabeprotokoll steht, ist auch wirksam. Wenn da keine Mängel drin stehen... Außerdem wohnt da jetzt auch schon wieder jemand drin.
Er hat 2 Wochen nach dem Auszug einen Kostenvoranschlag von einer Firma wegen malerarbeiten fliesenarbeiten etc.
Den gesamten angeblichen Schäden hat er uns erstmals 3 Monate nach Auszug mitgeteilt. In der Zwischenzeit war die Wohnung schon längst weitervermietet. Angeblich mit den vorhandenen Mängeln