Kann der Vermieter die Kaution einbehalten, nachdem ein Übergabeprotokoll ohne Mängel unterschrieben wurde?

5 Antworten

Selbst wenn die Schlüssel fehlen sollten, muss deshalb ja nicht das Schloss getauscht werden. Ein Blick ins Schlüsselloch , Skizze vom Schlüsselbart machen und beim nächsten Schlüsseldienst neue Schlüssel besorgen.

Aber wenn keine Mängel notiert wurden, gibt es keine Mängel. Nachträglich ändern gilt nicht.

Das kommt drauf.

Wenn beim Einzug ein Schlüsselprotokoll vorlag, kann der Vermieter ja nachweisen, dass diese fehlen, und dann ist das ein Mangel, den er von der Kaution abziehen kann.

Zu einem ordentlichen Übergabeprotokoll gehören die Angaben der Schlüssel, wenn dieses beim Auszug nicht gemacht worden ist, aber beim Einzug kann man von einem Irrtum ausgehen.

Hallo,

erst einmal danke für deine Antwort!
Bei meinem Einzug wurde kein Übergabeprotokoll gefertigt. Das steht lediglich im Mietvertrag.

Daher wurde nie wirklich fest gehalten, dass diese Schlüssel übergeben wurden.

mfg

@AlBundy1386

Der Mietvertrag ist ja dann gültig, da steht es ja auch.

Dann liegt es in dem Fall leider an dir, den Mietvertrag nicht gelesen zu haben. Jeder Richter wird davon ausgehen, dass du die Schlüssel auch alle bei der Übernahme hattest.

Das mit dem Übergabeprotokoll geht dann als irrtum durch. Da steht ja nichts von Schlüsseln, weil es im Mietvertrag stand.

Momentan hast du schlechte Karten.

@Elizabeth2

Im Übergabeprotokoll gibt es ebenfalls ein Feld, welches besagt:

„Fehlende Schlüssel: ...“

dort wurde vom Vermieter nichts eingetragen.

Aber dann weiß ich Bescheid, danke!

@AlBundy1386

Manchmal ist es auch rechtsauslegesache.

Auf alle Fälle ist es nicht in Ordnung, ohne Rücksprache mit dir, einfach auszutauschen und dir einfach Rechnung schicken. Das wäre für mich ein Punkt, der zu hinterfragen ist. Auch du hast ein Recht auf z.Bsp einen handwerker zu nehmen, der vielleicht etwas günstiger arbeitet. Auch das mit dem "Irrttum" mag der eine oder andere Richter anders sehen.

@Elizabeth2

Also ihm noch einmal sagen, dass man sich erst einmal selbst um die Sachen kümmert, mit einem eigenen Handwerker?

Danke!

@AlBundy1386

Es ist - denke ich - so nicht pauschal zu urteilen. Im Sinne davon, dass du Rechtssicherheit hast.

Da es um Beträge geht, wo eine juristische Auseinandersetzung einfach keinen Sinn macht, solltest du dich nochmal mit dem Vermieter auseinandersetzen.

Im Übergabeprotokoll steht ja bei fehlenden Schlüsseln nichts drinnen und wenn im Mietvertrag drinnen steht, dass du Schlüssel bekommen hast - und das stimmt aber nicht, dann hast du allen Grund das schriftlich per Einschreiben an den Vermieter mitzuteilen und drauf zu drängen, dir die Kaution in voller Höhe (nach Abzug noch evt. normaler üblichen Verbrauchskosten nach Verbrauchsabrechnung) zurückzuzahlen.

Hau ihm schriftlich die Paragraphen um die Ohren und hoffe drauf, dass er keine Lust hat auf Rechtsanwalt. Das im Auszugsprotokoll explizit Schlüssel erwähnt worden sind, hast du leider erst sehr viel später erwähnt. Ob sich dann der Vermieter auf Irrtum berufen kann, wage ich zu bezweifeln.

Solltest du die Schlüssel bekommen haben damals und verschlampert haben, wäre so eine Aktion sehr gemein von dir. Umgekehrt ist das natürlich genauso wenig in Ordnung und da würde ich auch kämpfen.

Im Nachhinein kann er sagen, was er will, das Protokoll gilt erst einmal.

Wurde denn die Anzahl der Schlüssel für die Innentüren bei Einzug protokolliert???

Für die Auszahlung der Kaution kann der Vermieter eine angemessene Zeitspanne ansetzen, das kann schon mal 6 Monate oder länger dauern!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nicht wenn man irrtum nachweisen kann, wie in diesem Fall. Das ist so, wie wenn du im Supermarkt eine ausgezeichnete Ware siehst und den günstigen Preis an der Kasse nicht bekommst. Es zählt dann auch eine Verhältnismäßigkeit.

genauso auch, wenn es um versteckte Mängel geht, die der Mieter hätte melden müssen, weil er was kaputt gemacht hat und dann irgendwie verdeckt hat....

@Elizabeth2

Nein! Das Übergabeprotokoll schafft Rechtssicherheit! Wenn der Vermieter das Protokoll unterschreibt und damit die Mängelfreiheit der Mietsache bestätigt, dann kann er nicht hinterher ankommen und Mängel geltend machen! Er hat bei Begehung der Mietsache eine Untersuchungspflicht, zur Not muss er einen Gutachter hinzuziehen! Was ihm hinterher einfällt, ist dann irrelevant!

Der Vergleich mit dem falschen Kaufpreis ist hier nicht zutreffend, denn ein Kaufvertrag im Supermarkt wird erst an der Kasse geschlossen, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden, also etwa...(1) der Käufer legt die Bierflasche auf das Kassenband, (2)die Kassiererin zieht das Bier über den Scanner und zeigt den Preis im Display...Kaufvertrag geschlossen! Ist der Preis nicht der richtige, nimmt der Käufer hier u.U. seine Willenserklärung zurück, das ist aber wieder ein spezieller Fall, der oft mit 242 BGB begründet werden kann! Das Ganze hat aber nichts mit Mietrecht zu tun!

Hallo,

die Anzahl der Schlüssel wurde im Mietvertrag protokolliert.

es gab bei Einzug dann kein Übergabeprotokoll (Anfängerfehler...)

mfg

Nun sei ihm im Nachhinein eingefallen, dass einige Schlüssel, um Türen innerhalb der Wohnung abzuschließen, fehlen würden.

Das hätte ihm bei der Übergabe ein-/auffallen müssen.

Im Nachhinein kann er das nicht mehr geltend machen.

ja, klingt logisch! kaution bekommt man auch erst nach der jährlichen abrechnung (wasser/heizung/etc.) zurück.