Kaufvertrag für gebrauchte Haushaltsgeräte?
Hi,
Ich kaufe eine gebrauchte Waschmaschine, da die vor weniger als 2 Jahre gekauft wurde, steht die noch unter Gewährleistung.
Wäre es ratsam einen Kaufvertrag abzuschließen sodass ich nachher wenn nötig diese in Anspruch nehmen kann?
Was muss ich genau beachten?
2 Antworten
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, muss er 1 Jahr Gewährleistung geben. Ist es ein privater, darf er die ausschließen.
Wenn er sie nicht ausschließt, muss er ganz normal 1 Jahr Gewährleistung geben.
Hersteller ist Garantie (freiwillige Leistung)
Händler ist Gewährleistung (gesetzliche Mindestnorm bei gewerblichen Verkäufern)
Von ihm.
Welche Auswirkungen könnte es haben wenn er sie nicht ausschließt?
Dann musst Du als Käufer dennoch den Nachweis erbringen, dass ein Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an Dich bestand.
Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf wie schon geschrieben keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6, bzw. 12 Monate.
Muss die Gewährleistung von ihm oder vom Hersteller erbracht werden?
Wenn überhaupt, dann von ihm; der Hersteller hat damit nichts zu tun.
Ich kaufe eine gebrauchte Waschmaschine, da die vor weniger als 2 Jahre gekauft wurde, steht die noch unter Gewährleistung.
Ja und nein:
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Was muss ich genau beachten?
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate.
Rechtlich musst Du als Käufer also bei einem Privatkauf den Nachweis erbringen, dass der Mangel an der Kaufsache schon vor der Übergabe an Dich bestand.
Beweislastumkehr erst nach einem Jahr - neu in 2022
Richtig, aber erst bei Käufen ab dem 1.1.22, nicht rückwirkend.
Das stimmt, aber wie ich ihn verstanden habe, beabsichtig er, eine 2 Jahre alte Maschine jetzt erst gebraucht zu kaufen.
Möglich.
Aber wenn der Privatverkäufer die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) wirksam ausschließt, dann hat der Käufer keine.
Und selbst wenn der Verkäufer den Ausschluss vergisst, dann ist der Käufer dennoch in der Nachweispflicht, da es bei einem Privatkauf eben keine Beweislastumkehr gibt.
Es ist ein privater. Welche Auswirkungen könnte es haben wenn er sie nicht ausschließt? Muss die Gewährleistung von ihm oder vom Hersteller erbracht werden?