Nachträgliche Abtretung des Gewährleistungsanspruchs möglich?

2 Antworten

Ich frage mich gerade, ob die Gewährleistungspflicht wirklich mit dem Eigentümer zusammenhängt. Die Gewährleistung wird doch auf die Immobilie übernommen - unabhängig davon, wem sie gehört - oder irre ich mich da?

Ruf doch einfach mal den damaligen Notar an und frag nach. So eine Auskunft müßte es auch eigentlich kostenfrei geben.

Hallo und vielen Dank für die Antwort, es scheint wohl tatsächlich so zu sein, dass die Gewährleistung nicht am Obkjekt sondern am Vertragspartner festgemacht ist. Den Notar anzurufen, ist eine gute Idee. Allerdings bin ich bezüglich der Kostenfreiheit der Auskunft (aus Erfahrung) skeptisch.

@Ulhorn

Ich kann ja morgen mal meinen Mann fragen, der sollte das eigentlich auch wissen. Falls ja, poste ich Dir die Antwort per Kompliment, dann findest Du sie auch!

@Ulhorn

Mein Gefühl war richtig - Gewährleistung ist objekt- und nicht eigentümerbezogen. Von daher sollte es keinerlei Probleme geben!

@ErsterSchnee

Vielen Dank für die Antwort und die Mühe.

Die formlose Abtretung ist möglich. Ihre Sorge der "langen Nase" indessen ist nicht unbegründet! Als Besitzkonstitut wäre die Übergabe der Garantieerklärung des Bauträgers denkbar.

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde den Vorbesitzer fragen, ob er eine Garantieerklärung erhalten hat. Bleibt nur die Frage, ob eine formlose Abtretung (in Schriftform) sowie ggf. die Übergabe der Garantieerklärung anerkannt wird.