Abschlagszahlung bei Kündigung Seitens des Vermieters möglich?

5 Antworten

Welche Abschlagszahlung und wofür?

Für die gebrauchte Waschmaschine könnte man ihm was zurück zahlen. So ca. 50 €, denn er hat sie bestimmt auch genutzt und somit auch abgenutzt, was bedeutet, dass der Wert bei einem evtl. Wiederverkauf nicht mehr erzielt werden könnte.

Darüber hinaus hätte er doch nur dann Anspruch auf eine Abschlagszahlung, wenn er Sachen eingebracht hat, die nun in der Wohnung verbleiben. Will er nur auf einfache Weise seinen überflüssigen Kram los werden, sollte man ihm evtl. Entsorgungskosten ankündigen.

Wofür hat der damals einen Abschlag gezahlt? Die Gegenstände, für die er bezahlt hat, gehören ihm. Soll er zusehen, was er damit macht.

Küche, HWR, Flur und Bad sind möbliert und wurden bisher immer „per Abschlag“ an die Nachmieter weitergeben. Er hat damals 150€ Abschlag an den Vormieter gezahlt und möchte diesen auch haben. Wir haben nur alle Abschläge für die gleichen Gegenstände gezahlt. Ganz abgesehen davon, dass die Ausstattung diesen Betrag gar nicht hergibt.

Das müssen ja seltsame Verhältnisse in der "Wohngemeinschaft" sein ! Eine separate Kündigung durch den Vermieter der Wohnung kann nicht wirksam sein, wenn der Gekündigte ein Mieter in der Mieterpartei ist. Anders sähe es aus, wenn hier ein Untermieter vom Vermieter (Hauptmieter) gekündigt wurde (Grund?) oder selbst gekündigt hat.

Finanzielle Beteiligung an der Beschaffung von gemeinsamer Einrichtungsgegenstände aller Mieter in der Wohnung kann nicht in den Mietvertrag eingeflossen sein. Diese Gegenstände unterliegen der Abschreibung und verlieren somit Jahr für Jahr an Wert. Nun soll sogar der Wert der neuen aber gebrauchten WM gewachsen sein?

Wie gesagt, mietvertraglich ist das Problem nicht zu lösen. Die fristlose Kündigung spielt keine Rolle. Es könnte ein mündlicher Vertrag über die Beteiligung an der WM vorliegen aber ohne Beweise geht der Gekündigte wohl leer aus.

Nach deinem eigenen Text kann er keinen Anspruch begründen!

Wozu sich überhaupt Gedanken machen, wenn Du keine der Ausgaben belegen kannst.

Wahrscheinlich sparst Du viel Zeit und Nerven, wenn Du das unter "schlechte Erfahrungen" ablegst und zur Tagesordnung übergehst!

Man hat sowieso keinen Anspruch...