Schuh zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten.

3 Antworten

Das ist ein klassischer Gewährleistungsfall. Du musst dem Verkäufer erst Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung nach deiner Wahl) geben. Kommt er dem nicht nach, kannst du zurücktreten. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht hier übrigens nicht.

Eigentlich hat der Verkäufer zwei mal das Recht zur Nachbesserung. Aber meistens nehmen die es auf Kulanz wohl zurück. 

Ich meine das sollte gehen wenn man höflich darum bittet und außerdem ist das mangelnde Qualität. Aber garantieren kann man für nichts