Mängelhaftung für gebrauchte Waschmaschine oder "gekauft wie gesehen"?
Hallo,
ich habe über einen Kleinenanzeigenmarkt eine gebrauchte, alte waschmaschine verkauft. In der Artikelbeschreibung habe ich darauf hingewiesen, dass die Maschine bei mir einwandfrei lief, was der Wahrheit entspricht. Weitere Angaben zum Artikelzustand habe ich nicht gemacht. Eine Gewährleistung wurde im Text weder zugesagt noch ausgeschlossen.
Der Käufer kam nun vorbei und hat die Waschmaschine zum testen an den Strom angeschlossen (zu-/abfluss waren bereits nicht mehr angeschlossen). Er kam zu dem Entschluss, dass die Maschine in Ordnung sei, hat sie eingeladen und den Kaufpreis bezahlt.
Kurze Zeit später meldete er sich per SMS und wies auf Mängel hin, die ihm nun aufgefallen seien (stoßdämpfer ausgeschlagen und rote Leuchte für Abflussprobleme). Er verlangte komplette Erstattung und Rücknahme des Gerätes oder eine nachträgliche Preisminderung. Wenn ich dem nicht zustimme, würde er ein Gutachten erstellen lassen, sowie Anwalt und Polizei einschalten.
Meine Frage lautet jetzt also. Ist der Käufer im Recht und ich muss auf seine Forderungen eingehen oder gilt hier "gekauft wie gesehen"?
MfG
3 Antworten
Du bist im Recht, bei Privatverkäufen ist der Verkäufer nicht verpflichtet Garantie oder Gewährleistung zu geben. Pech für den Käufer
bei Privatverkäufen ist der Verkäufer nicht verpflichtet Garantie oder Gewährleistung zu geben
Diese Antwort ist falsch.
Garantie ist eh niemand verpflichtet zu diese zu geben, da dies eine freiwillige zusätzliche Leistung ist.
Anders sieht es bei der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) aus, diese ist gesetzlich geregelt und gilt grundsätzlich 2 Jahre egal ob der Verkäufer ein privat- oder gewerblicher Verkäufer ist.
Der Privatverkäufer kann aber die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden, wird dies nicht getan haftet der Privatverkäufer mit dieser.
Wenn die rote Leuchte für Abflussprobleme bereits leuchtete, und du ihm das nicht mitgeteilt hast, das ist kein "einwandfrei laufen", dann musst du sie zurück nehmen.
Eine Gewährleistung wurde im Text weder zugesagt noch ausgeschlossen.
Wenn Du die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen hast, haftest Du auch mit dieser.