Mängelhaftung für gebrauchte Waschmaschine oder "gekauft wie gesehen"?

3 Antworten

Du bist im Recht, bei Privatverkäufen ist der Verkäufer nicht verpflichtet Garantie oder Gewährleistung zu geben. Pech für den Käufer

bei Privatverkäufen ist der Verkäufer nicht verpflichtet Garantie oder Gewährleistung zu geben

Diese Antwort ist falsch.

Garantie ist eh niemand verpflichtet zu diese zu geben, da dies eine freiwillige zusätzliche Leistung ist.

Anders sieht es bei der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) aus, diese ist gesetzlich geregelt und gilt grundsätzlich 2 Jahre egal ob der Verkäufer ein privat- oder gewerblicher Verkäufer ist.

Der Privatverkäufer kann aber die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen werden, wird dies nicht getan haftet der Privatverkäufer mit dieser.

Wenn die rote Leuchte für Abflussprobleme bereits leuchtete, und du ihm das nicht mitgeteilt hast, das ist kein "einwandfrei laufen", dann musst du sie zurück nehmen.

Eine Gewährleistung wurde im Text weder zugesagt noch ausgeschlossen.

Wenn Du die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen hast, haftest Du auch mit dieser.