Privatverkauf mit Weitergabe der Rechnung?

2 Antworten

Bei einen Privatverkauf können Sie als Privatperson die Gewährleistung ausschließen. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers bzw. des Herstellers bleibt trotzdem bestehen. Dies in einen Kaufvertrag festhalten, dass Sie als Privatperson keine Gewährleistung übernehmen. Geben Sie den Käufer den Kaufbeleg mit  und vermerken im Kaufvertrag dass die Waschmaschine noch eine gesetzliche  Gewährleistung hat. Somit können Sie nicht belangt werden. 

Der Käufer kann die Garantie nicht in Anspruch nehmen, aber das sollte nicht dein Problem sein.