PayPal - Als Verkäufer virtuelle Güter schützen?
Hallo,
neuerdings gibt es bei PayPal ja einen Käuferschutz bei virtuellen Gütern. Das heißt, dass nun generell der Verkäufer der ist, der auf eventuellem Schaden sitzen bleibt. Musste ich leider erst kürzlich feststellen. Habt Ihr eine Idee, wie ich mich davor schützen kann, dass der Käufer nachdem er die Ware erhalten hat sich auf den Käuferschutz beruft und Ware UND Geld behält? Würde PayPal ungern als Zahlungsmethode entfernen. Gibt es andere Möglichkeiten, um mich abzusichern?
LG
1 Antwort
Dieser Käuferschutz gilt seit Juli 2015 für Käufer.
Schützen können sich Shop-Betreiber:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/merchant-intangibles-update
Verkäufe dokumentieren.
Wenn Sie als Shop-Betreiber nachweisen können, dass Sie die digitale Ware an den Käufer übergeben haben (z.B. per E-Mail oder Download) oder dass der Artikel wie beschrieben ist, hat sich der Fall natürlich im Nu für Sie erledigt.
Verkaufsnachweise einreichen.
Dokumentieren Sie den Verkauf, um diesen gegebenenfalls nachweisen zu können. Wenn Sie beispielsweise einem Käufer einen Link für einen Download geschickt haben, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass und wann der Käufer den Artikel heruntergeladen hat.
Private Verkäufer dürfen weiter über den Tisch gezogen werden.
Hast Du einen gewerblichen Account und bist als Shop-Betreiber angemeldet? Dann sollte es Dir helfen.
Wenn nicht, bist Du der Gelackmeierte.
Du kannst aber auch gerne bei Paypal anrufen und nachfragen, was Dich als privaten Verkäufer schützt.
Ah, als gewerblicher. Ne ist privat. Super, dann Danke für die Hilfe :)
Bitte.
Ich würde mich trotzdem bei Paypal melden. Vielleicht bringt die Menge der Reklamationen privater Verkäufer etwas, dass den Betuppereien mal ein Riegel vorgeschoben wird. Und sei es nur, dass aus dem Text der Begriff Shop-Betreiber verschwindet.
Ja, habe mich gestern dort gemeldet. Der Fall war leider komplizierter, kein "einfacher" Abzocker. Da habe ich in dem Fall leider wirklich Pech. Hoffe aber auch, dass es geändert wird. Finde es trotzdem gut, dass man kompetente Beratung erhält, die einen nicht belächelt sofern es um virtuelle Güter geht.
Okay, danke dafür schonmal. D.h. wenn ich die Nachricht in der ich z.B. Acc-Daten übergebe aufbewahre, dann ist das doch sogesehen schonmal der Verkaufsnachweis oder nicht? Oder Ingame-Währung nachdem mir der Käufer den Namen gesagt hat, Screenshotten bei der Übergabe? Oder bin ich dann noch immer nicht auf der sicheren Seite?
LG