Katze in Mietwohnung. Erst Erlaubt dann Verboten. Welche Möglichkeiten habe ich?

7 Antworten

kleintiere wie katzen bedürfen keiner erlaubnis, und können ohne ankündigung oder sonstiger formalismen gehalten werden

du hast einen schriftlichen mietvertrag, änderungen oder einschränkungen des mietverhältnisses müssen naturgemäß teil des vertrags sein

steht dort nichts zu haustieren kann die vermieterin reich rechtlich nichts, aber auch rein gar nichts unternehmen

allerdings dürfte dir klar sein, wenn du es darauf anlegst und dich durchsetzt, dürfte in deiner vermieterin ganz schnell der eigenbedarf hochkochen

monara1988  26.11.2019, 21:29

Katzen zählen im Mietrecht nicht zu den Kleintieren.

Dem Rest stimme ich zu :)

Die Vermieterin hat die Katzenhaltung mit einer Begründung abgelehnt. Da ist nix zu machen. Entweder Ihr verzichtet auf die Katzenhaltung oder Ihr zieht um und dann aber die Tierhaltung gleich schriftlich im Mietvertrag regeln.

Menuett  26.11.2019, 12:52

Wenn dazu nix um Vertrages steht, dann ist Tierhaltung erlaubt.

imager761  27.11.2019, 19:20
@Menuett

Unsinn. Das hat der BGH längst anders entscheiden: Auch ohne, sogar mit unzulässigem generellem Tierhaltungsverbot bedarf die Haltung von Hund oder Katze der Zustimmung der VM. Nur Kleintiere in Käfigen, sofern keine Gift- oder Ekeltiere, durfen ungefragt angeschafft werden.

imager761  28.11.2019, 06:58
@Menuett

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013-3&anz=17&pos=5&nr=63818&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

"(...) führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB** gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht."

Menuett  28.11.2019, 07:21
@imager761

Ja, und hier darf bereits jemand eine Katze halten und damit ist ja schon geklärt, dass Katzen nicht stören.

imager761  28.11.2019, 07:36
@Menuett
Ja, und hier darf bereits jemand eine Katze halten und damit ist ja schon geklärt, dass Katzen nicht stören.

Falsch. Noch einmal: Das Mietrecht kennt weder Gewohnheits- noch Gleichbehandlungsrecht.

Die Zustimmung ist in nachvollziehbarer Interessensabwägung aller Belange stets in Einzelfallentscheidung vorzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn eine genehmigtes Tier entläuft oder verstribt und ein anderes dafür angeschafft werden soll.

Und sie ist stets widerruflich erteilt, meint, man hat die Katze trotzdem wieder abzuschaffen, wenn sie die Mietergemeinschaft stört.

Wenn wie hier der VM geltend macht, wegen des nagelneuen Laminats keine Haltung zu genehmigen oder anführt, keine konkurrierende Katzenkolonie im Haus hinnnehmen zu wollen, ist das nachvollziehbar und hinreichend.

Fabi090799 
Fragesteller
 26.11.2019, 13:23

Dann wäre aber eine Begründung ja auch " ich mag keine Katzen".. das kann ja nicht sein das der Laminat als Grund herhält welcher Boden soll denn sonst verlegt sein?

imager761  27.11.2019, 19:36
@Fabi090799

Doch, genau das ist die Begründung. Mietet euch eine Wohnung ohne Bodenbelag, den ihr selbst anschaffen müsst und dann auch auf eure Kosten beschädigen lassen könnt oder holt euch vorher die ausdrückliche Genehmigung eures VM ein, dass es ihm egal wäre, wenn seiner durch Urin- oder Kratzspuren beschädigt würde. Hier hat sich die VM aus nachvollziehbaren Gründen eben anders entscheiden und das habt ihr zu akzeptieren.

Hab hier was für dich ^^ les es dir in Ruhe durch.

Nichts: Wenn im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung in der Mietwohnung steht, müssen wie in jedem Fall die einzelnen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Ausgenommen bei Kleintieren.

Das Tier muss raus: Ein „Ja“ kann zurückgenommen werden

Im Fall, dass der Vermieter „ja“ zu einem bestimmten Haustier gesagt hat, kann er seine Zustimmung immer noch zurücknehmen. Aber dafür muss er wie bei einem Nein triftige Gründe nennen. Ist die Begründung ausreichend, kann der Vermieter die Entfernung des Tieres fordern. „Geschieht dies nicht, kann er dem Mieter sogar kündigen “, warnt Fouquet.

Wie schnell das Haustier aus der Mietwohnung muss, hängt laut Fouquet von der Situation ab: „Eine Frist von zwei Wochen sollte der Vermieter dem Mieter schon einräumen, das geht nicht von heute auf morgen. Wenn ein Tier aber für andere Bewohner gefährlich ist, dann muss es gegebenenfalls sofort weg.“ 

https://ratgeber.immowelt.de/haustierhaltung.html

Ein Vermieter darf euch nicht verbieten eine Katze zu halten, das gilt auch für Hunde. Das ist ein Irrglaube, dass sie das können.

Verbieten können sie es einem nur in wirklich besonderen Fällen, wenn zum Beispiel in einem Haushalt 12 Katzen leben. Aber bei einer, kann sie nichts dagegen sagen.

Und diese Information habe ich vom Deutschen Mieter und erhalten. Dieser hatte sich für uns eingesetzt.

Fabi090799 
Fragesteller
 26.11.2019, 13:24

Hast du da einfach mal beim Mieterschutzbund angerufen?

Nach höchstrichterlicher Entscheidung bedarf die Haltung von Hund oder Katze zwingend der vorherigen Zustimmung der VM egal, ob und was dazu im Mietvertrg vereinbart wäre. Und die hätte man im Zweifel zu beweisen; eine mündliche Einverständniserklärung oder anderen Mietern bereits erteilte Genehmigungen sind da völlig wertlos.

Sie ungefragt anzuschaffen wäre töricht, da dieser vertragswidrige Gebrauch der Mietsache zu sofortigem Abschaffungsverlangen des Tiers berechtigt oder widrigenfalls eure fristlose Kündigung bedeutet.