Vermieter spricht hausverbot für Freund aus und droht mit Räumung Klage?

6 Antworten

Ganz klar ... Es gibt einen Mietvertrag, Der schon alleine durch die Mietzahlungen belegt werden kann.

Wenn keine Nebenkosten vereinbart sind sind auch künftig keine zu zahlen es handelt sich um Inklusivmiete.

Kündigung gilt nur schriftlich.

Eigenbedarf Kündigung ist das beliebteste aber zumeist nicht berechtigt. Gegen Eigenbedarfskündigung könnt Ihr nicht vorgehen, sobald diese schriftlich erteilt wird.

Erst im Hinterher könnt Ihr prüfen wer tatsächlich eingezogen ist. Ist es der Vermieter selbst oder naher Angehöriger dann geht ihr leer aus. Wenn aber nicht oder wenn er nur zum Schein eingezogen ist, dann könnt ihr im Nachhinein dies anfechten. Dann muss der ehemalige Vermieter nicht nur für die Umzugskosten aufkommen, sondern ggfs. auch den Mehrpreis übernehmen den ihr für die neue Mietwohnung zahlen musstet. Dies kann ggfs. durchaus 20.000€ und mehr betragen. Ich glaube nicht dass der Vermieter wirklich einziehen will.

Zum 01.02 kann er euch nicht vor die Türe setzen, sondern erst ab dann eine Räumungsklage einreichen. Das kann den entgültigen Auszug zwar um Monate verzögern ist aber recht teuer, wenn Ihr am Ende verlieren solltet. Im Moment sehe ich das auch so dass Ihr noch Nichts unternehmen müsst ehe die Kündigung schriftlich erfolgt. Sucht aber lieber was Neues weil es auf Dauer Ärger geben wird.

Hausverbot ist schwieriger zu beurteilen. Grundsätzlich kann er das nicht. Du hast das Recht einen Lebensgefährten einziehen zu lassen auch über 6 Monate hinaus. Die Regelung mit 6 Monaten gilt für Untervermeitung ist niergends geregelt. Man sagt, nur dass der Mieter die Ausrede - es ist nur ein Besucher - nicht mehr gültig ist, wenn der Besucher länger als 6 Monate im Haus wohnt. Diese Frist kann auch vorher beendet sein, wenn der vermeitliche Untermieter mit Möbeln einzieht.

Schwieriger wird es dann, wenn sich derjenige etwas gegen den Mieter zuschlude hat kommen lassen. Insbesondere bei Körperverletzung kann er ggfs. sogar mit einem Hausverbot für einen Besucher durchkommen.

Paionia 
Fragesteller
 06.11.2017, 16:37

Das einzige was er hat sind die mietschulden bei dem Vermieter... Aber deswegen kann er kein hausverbot aussprechen. Ich bin gespannt auf die Kündigung, wenn ich eine bekommen sollte auf wohnungssuche bin ich schon. Vielen Dank

Ich wohne schon länger in einem Haus mit drei Parteien. Alle keinen Mietvertrag.

Ihr habt alle einen Mietvertrag; einen mündlichen Mietvertrag. Das hat vile Vorteile, z.B. das man bei Auszug nicht renovieren muss.

Nun haben wir alle von der Vermieterin eine Kündigung bekommen (eigenbedarf) zum 1.02. 

Alle drei Wohnungen/Mieter? Wurde schriftlich Eigenbedarf angemeldet und mit welcher Begründung?

Mein Nachbar von oben und meine vermieter kennen sich auch privat... Nun will sie das er bis Sonntag aus der Wohnung ist und hat zu mir gesagt.... Er dürfe auch nicht bei mir sein, sonst würde sie mir auch eine Räumung klage schicken. 

Mit der Vermietung von Wohnungen hat die Vermieterin das Hausrecht abgegeben. In nur sehr wenigen Fällen kann die Vermieterin Hausverbot erteilen; das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Besuch kann daher nicht verboten werden.

Eine Räumungsklage hat keinen Erfolg, die will Euch nur Angst machen oder hat keine Ahnung.

Bitte beantworte meine Fragen.

Paionia 
Fragesteller
 04.11.2017, 04:26

Wie gesagt schriftlich habe ich nichts bekommen... Sie stand vor ca 2 Wochen unangemeldet vor der Tür und hat einen aufstand gemacht.... Unter anderem auch über den Garten Laub etc... Dafür wären ja wir zuständig ebenso wie fürs Hecke schneiden. Rasenmähen aber ohne Werkzeug dafür kann ich dieses nicht tun und soweit ich weiß müssen Garten arbeiten im Mietvertrag festgehalten werden oder?.... Worauf ich hinaus wollte ist das sie sagte sie werde uns eine Kündigung schicken.... Soweit ich weiß wollten die evtl verkaufen oder renovieren anbauen.... In wie weit gilt da eine Kündigung? 

peterobm  04.11.2017, 04:34
@Paionia

kein Mietvertrag wo das mit vereinbart wurde - das geht euch nix an, Sache des Vermieters

die Kosten können nichtmal umgelegt werden wenn es ein "Hausmeister" erledigen würde

johnnymcmuff  04.11.2017, 04:48
@Paionia

Bei einem mündlichem Mietvertrag sind Sachen wie Rasenmähen usw. praktisch nicht zu beweisen.

Kündigung wegen Hausverkauf ist unwirksam.

Falls Du mal kündigen willst musst Du das schriftlich machen; auch bei einem mündlichem Vertrag.

Sollte die Mieterin kündigen, dann lasst die Kündigung vom anwalt prüfen.

Nachti.

Paionia 
Fragesteller
 04.11.2017, 04:50
@johnnymcmuff

Super danke für die schnellen hilfreichen Antworten... Gute Nacht 

johnnymcmuff  04.11.2017, 13:18
@Paionia

Das heißt solange ich keine Kündigung bekomme... Brauche ich die Frist zum 1.02 nicht beachten?

Genau die muss man nicht beachten und wenn eine Kündigung kommt oder wenn Du mal kündigst, dann geht das nur schriftlich:


§ 568 BGB
Form und Inhalt der Kündigung


(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

(2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.

Auch die fristlose Kündigung von meinem Nachbar oben ist unwirksam solange sie nicht schriftlich ist oder? 

Ja, alle können vorerst wohnen wohnen bleiben.

Ich hatte diesbezüglich schon mal eine Frage gestellt etwas älter da wollte meine vermieter plötzlich 4000 Euro von mir angeblich Nebenkosten Strom... Ich habe nur zu ihr gesagt das sie das nicht von mir bekommt weil etwas anderes vereinbart worden ist 

Ist das Pech der Vermieterin, wenn sie mündliche Mietverträge abschließt.

So kann sie eben nichts fordern, bzw. man muss nichts bezahlen.





Paionia 
Fragesteller
 05.11.2017, 00:15

Johnnymcmuff ich hätte eine Frage.. Meld dich hier mal bitte 

1. ihr habt einen Mietvertrag - wenn auch nur Mündlich  -  Beweisbar an der regelmäßigen Mietzahlung - hast doch überwiesen - oder bei Barzahlung eine Quittung

2. bei einer Eigenbedarfskündigung muss eine Begründung stehen für wen die Wohnung gedacht ist

3. auch die Vermieterin muss sich an geltende Gesetze halten - die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten

4. Hausverbot - Lachhaft wenn er dich besuchen will kann er das

5. um an eine Räumungsklage zu kommen, muss im Vorraus viel passiert sein

die will nur bellen, ist aber sonst Zahnlos - Beissen kann die nicht

Paionia 
Fragesteller
 04.11.2017, 04:18

1.ich habe meine Miete immer bezahlt 👍immer online banking 

2. Muss ich die Kündigung schriftlich bekommen? Habe ich bis jetzt noch nicht... Und soweit ich weiß wollen die renovieren und nicht selber einziehen. 

4. Habe ich auch gelesen das er mich jederzeit besuchen kann auch nächtigen nur nicht mehr wie 6 Wochen... Ich weiß nur nicht ob es eine besondere Regel gibt weil er auch mal Mieter war? 

5.ich habe mir nie was zu Schulden kommen lassen.. 

Problem ist das er Moment garnichts hat weder Arbeit noch ein Auto und sie will ihn einfach so auf die Straße setzen.... 

peterobm  04.11.2017, 04:25
@Paionia

eine Kündigung hat IMMER Schriftlich zu erfolgen 

soviel zur Sanierung: http://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_46538178/mietrecht-kuendigung-wegen-sanierung-ist-zulaessig.html oder das https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/kuendigung-verwertung.aspx

ob er mal Mieter war oder nicht spielt keine Rolle - wenn ihr zusammen seid - auch länger - die Miete kann sich nicht ändern, aber die Nebenkosten können steigen - es wohnen ja 2 Personen in der Wohnung

Einfach auf die Strasse setzen geht mal gar nicht - SIE kann es nicht

Paionia 
Fragesteller
 04.11.2017, 04:30
@peterobm

Das heißt solange ich keine Kündigung bekomme... Brauche ich die Frist zum 1.02 nicht beachten? Für mich ist es auch nicht einfach eine Wohnung zu finden ich habe einen Hund und durch eine selbständigkeit eine Insolvenz 

peterobm  04.11.2017, 04:31
@Paionia

Richtig - aber niemals die Vermieterin auf den Fehler aufmerksam machen 

Paionia 
Fragesteller
 04.11.2017, 04:32
@peterobm

Meine Wohnung ist definitiv nicht renovierungsbedürftig... Also daran kann es nicht liegen.... 😂

Paionia 
Fragesteller
 04.11.2017, 04:49
@peterobm

Ich hatte diesbezüglich schon mal eine Frage gestellt etwas älter da wollte meine vermieter plötzlich 4000 Euro von mir angeblich Nebenkosten Strom... Ich habe nur zu ihr gesagt das sie das nicht von mir bekommt weil etwas anderes vereinbart worden ist 

peterobm  04.11.2017, 04:54
@Paionia

und - hast doch entsprechende Antworten bekommen, die Miete wird spätestens am 3. des Monats bezahlt. 

johnnymcmuff  04.11.2017, 04:19

auch die Vermieterin muss sich an geltende Gesetze halten - die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten

Mindestens.

Paionia 
Fragesteller
 04.11.2017, 04:21
@johnnymcmuff

Muss sie den schriftlich kündigen? Oder reicht mündlich 

peterobm  04.11.2017, 04:28
@Paionia

Immer Schriftlich - SIE hat auch zu beweisen dass die Kündigung dem Mieter zugeht. 

.... wer eben kostenfrei wohnt, hat meist auch keine Möglichkeiten und das Mietrecht greift ja auch nicht, für was denn auch?

Paionia 
Fragesteller
 04.11.2017, 06:26

Wer sagt den was von kostenfrei? 

schleudermaxe  04.11.2017, 06:30
@Paionia

.... die Frage. Es gibt keinen Vertrag, also auch keine Rechte und keine Pflichten, und wer spendet, spendet. Darf aber nicht meckern.

peterobm  04.11.2017, 06:47
@schleudermaxe

kein Kommentar gelesen - kein Link - die Antwort hättest dir sparen können ...

schleudermaxe  04.11.2017, 20:14
@peterobm

.... laut Frage gibt es keinen Mietvertrag und das alleine zählt.

Wenn es etwas nicht gibt, kann auch nichts gekündigt werden, was denn auch?

Ob und ggf. was da noch alles so nachgebröselt wird, hat doch mit meiner Antwort nichts zu tun, so lange es eben laut Frage anders ist.

johnnymcmuff  05.11.2017, 02:33
@schleudermaxe

Es gibt auch mündliche Mietverträge.  Die müssen trotzdem schriftlich gekündigt werden.

schleudermaxe  05.11.2017, 06:07
@johnnymcmuff

.... natürlich so, wie denn auch sonst?

Laut Frage gibt es aber keinen, und somit auch keinen zum Kündigen.

johnnymcmuff  11.11.2017, 17:48
@schleudermaxe

natürlich so, wie denn auch sonst? Laut Frage gibt es aber keinen, und somit auch keinen zum Kündigen.

Wiederum nicht richtig.

Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt aber man man Miete zahlt, dann ist es ein mündlicher Mietvertrag.

Auch mündliche Mietverträge muss man schriftlich kündigen.

1) Ein mündlicher Vertrag ist auch gültig.

2) Eigenbedarf gilt nur für den Eigentümer/Vermieter persönlich; er muss ausgewiesen werden.