Vermieterin überträgt Mehrfamilienhaus auf den Sohn
Guten Morgen,
meine Vermieterin hat ihrem Sohn ein Mehrfamilienhaus übertragen.
Den Mietparteien im Haus hat sie davon nichts gesagt. Durch einen Zufall ist dies herausgekommen.
Bei allen Mietparteien ist der Mietvertrag mit der Vermieterin abgeschlossen und die Vermieterin führt sich auch immer noch als Vermieterin auf mit allen seinen Rechtsgeschäften.
Ich habe nun folgende Fragen:
Ist ein Vermieter verpflichtet den Mietparteien mitzuteilen, das sie eine Immobilie dem Sohn überschrieben hat? Darf man dann noch als Vermieter auftreten oder muss der Sohn sich um alle Belange kümmern?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Peinhardt
12 Antworten
Kommt drauf an, auf was sich dieses "Auftreten" bezieht.
Sicherlich können Vertragsänderungen usw. nur noch mit dem Sohn vereinbart werden. Aber was spricht dagegen, wenn sich die Mutter um Reparaturen usw. kümmert? Es bleibt ja sozusagen in der Familie und man kann sie kaum als normale Mieterin betrachten. Außerdem kann sie ja auch weitreichende Vollmachten haben.
Trotzdem sollte der Sohn euch über die neuen Gegebenheiten aufklären.
Du kennst ja nicht die genauen Vertragsmodalitäten. Vielleicht hat sie dem Sohn das Haus überschrieben, tätigt aber weiterhin in seinem Auftrag die Geschäfte.
Kann es vielleicht sein, dass die Vermieterin ihrem Sohn das haus zwar überschrieben hat, sie aber verabredet haben, dass sie weiterhin das "sagen" hat ?
Sprecht doch erst mal mit der Vermieterin oder dem Sohn.
Wen der Eigentümer mit den Aufgaben im Haus betreut, ist seine Angelegenheit. Er hätte auch eine Hausverewaltung einsetzen können und euch das mitteilen. Eure Mietverträge haben weiterhin Gültigkeit. Das wäre auch so, wenn sie an einen fremden das Haus verkauft hat.
Lange Rede, kurzer Sinn. Was andere mit ihrem Eigentum anstellen, geht dich erstmal gar nichts an.
Natürlich kann man sich auf diesen Standpunkt stellen, aber letztlich geht dich das nichts an. :-) Es hat ja auch keine nachteiligen Rechtsfolgen FÜR EUCH, wenn euch diese Änderung nicht angezeigt wird. Solange dürft ihr immer getrost davon ausgehen, dass eure Vermieterin weiterhin eure Vermieterin ist.
Wirklich sicher wisst ihr nämlich auch gar nicht, ob dieser Eigentumsübertrag wirklich stattgefunden hat...
Es geht Fremde natürlich nichts an, was man mit seinem Eigentum macht. Ich denke aber aus Gründen des Anstandes und des guten Benehmens sollte man doch den Mietern mitteilen, wie die Situation aussieht und Vollmachten vorlegen.