Drei statt genehmigter zwei Katzen?

7 Antworten

Hier hast du schlechte Karten. Da bei Vertragsschluss ausdrücklich über das Thema gesprochen wurde und eine individuelle Vereinbarung mit der Erlaubnis bis zu 2 Katzen getroffen wurde, ist unstrittig.

Daher wirst du nicht darauf abheben können die Vertragsklausel sei als AGB unwirksam. Weiter wirst du auch den bei einer Interessensabwägung nicht weiterkommen, da dir ja schon die Haltung von 2 Katzen zugestanden wurde.

Wenn du ohne entsprechende Klärung mit dem Vermieter trotzdem die Katze zu dir nimmst, riskierst du eine Abmahnung. Dir kann dann eine Frist zur Entfernung der Katze gesetzt werden. Alles in Allem ist das für das Verhältnis zum Vermieter nicht sehr zuträglich.

Die Klausel ist schon gültig. Umgekehrt würdest Du dich ja auch darauf berufen, wenn die Vermieterin nur noch eine Katze erlauben würde. Du sagst , der Kater könnte jederzeit zu einer anderen Pflegestelle gegeben werden. Dann würde ich das auch machen. Eine Mietwohnung ist kein Tierheim und die Vermieterin ist Dir mit 2 Katzen schon entgegen gekommen. Das würde ich nicht überstrapazieren.

UNEINIGKEIT BEI KATZEN Es gibt zahlreiche Richtersprüche wonach das Halten von Katzen grundsätzlich immer erlaubt sei, solange dadurch niemand gestört werde. (z.B. LG Mönchengladbach, Az.: 2 S 191/88; AG Sinzig, Az.: 7 C 334/89; AG Schöneberg, Az.: 6 C 550/89 und AG Mannheim, Az.: 11 C 269/78)

Andere Richter stützen das Recht der Vermieter, über die Haltung von Hunden und Katzen bestimmen zu dürfen. So sieht das Landgericht Krefeld es als rechtens an, dass der Vermieter die Haltung auch dann verbietet, wenn "gewichtige und überzeugende Sachgründe" für eine Erlaubnis sprechen. (Az.: 2 S 46/06)

Wenn im Vertrag steht, dass Mieter für die Katzenhaltung die Erlaubnis des Vermieters brauchen, rechtfertigt eine Tierhaltung ohne Erlaubnis sogar die fristlose Kündigung. (AG Waldshut-Tiengen, Az.: 7 C 59/02)

Anders die Bewertung des Kammergerichts Berlin. Im verhandelten Fall hielt ein Mieter trotz Verbots im Mietvertrag zwei Katzen in der Wohnung. Die deshalb ausgesprochene fristlose Kündigung durch den Vermieter wurde von den Richtern für rechtswidrig erklärt, weil die Katzenhaltung auch in Stadtwohnungen zum "vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache" gehört. (Az.: 8 U 125/04)

Alle diese Urteile beziehen sich auf formularmässige Verbotsklauseln und nicht auf eine Individualabrede wie im hier vorliegenden Fall. Der Fragesteller hat schlechte Karten, da die Regelung um Mietvertrag wasserdicht ist.

@Interesierter

Es sollte ja auch eher dazu dienen, zu sehen, dass nicht IMMER für die Katzenhalter gesprochen wird, deshalb beide Seiten Aufgeführt. Ist vielleicht auch für andere User zu gebrauchen.

Frag doch mal beim Mieterbund nach, diese können Dir wieterhelfen. Einfach mal anrufen

Generell ist Kleintierhaltung nicht zu untersagen - es sei denn, der Vermieter wohnt selbst mit im Haus und hat ein besonderes Interesse daran, dass keine Tiere gehalten werden (Allergie oder so).

Die Haltung von 3 Katzen ist aber deswegen nicht automatisch legal - es kommt auf die Umstände (insbesondere die Größe der Wohnung) an.

Bei einer "dritten Katze" kann der Vermieter durchaus sagen "2 Katzen sind genug".

In unserem Haus reicht 1 Katze, um das gesamte Haus mit dem Geruch von Katzenfäkalien zu "verseuchen" - die Dame ist dement und kann / will nicht für eine ordnungsgemäße Hygiene sorgen.

In solchen Fällen kann der Vermieter mit Recht auf die Abschaffung der Katze bestehen.

Eine Katze ist zwar klein, jedoch im Sinne des Gesetzes kein Kleintier.

Ausserdem haben wir hier eine eindeutige Individualabrede, die das Halten von bis zu 2 Katzen erlaubt. Der Fragesteller hat keine Chance.

@Interesierter

Eine Katze ist zwar klein, jedoch im Sinne des Gesetzes kein Kleintier.

Unfug.

Darum geht es auch gar nicht.

Katzenhaltung zählt generell zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache WENN dadurch keine Belästigungen für andere Mitbewohner ausgehen.

Dies ist im Einzelfall zu entscheiden, wenn es zu Beschwerden von Mitmietern kommt.

@erstdenkenbitte

Es geht schon darum, ob eine Katze ein Kleintier im Sinne der Kleintierklausel ist oder nicht, und er BGH sagt ausdrücklich, dass Katzen nicht unter diese Klausel fallen. Es ist aber richtig, dass im Wege der Einzelfallabwägung (Interessen der Mieters gegen Interessen der Vermieters) abgewägt werden muss, ob eine Katze gehalten werden darf oder nicht.

@dieguteElke

Die Einzelfallentscheidung tritt nur dann in Kraft, wenn ein Verbot unwirksam ist.

Das individualvertragliche Verbot einer dritten Kateze, ist hiervon nicht betroffen.

@Interesierter

Das ist richtig, bei der Kleintierklausel geht es um ein allgemeines Verbot jeglicher Tierhaltung in einer Wohnung. Es ging mir auch hauptsächlich darum, zu verdeutlichen, dass eine Katze tatsächlich kein Kleintier ist, nach Rspr. des BGH, anders als mein Vorkommentator, der es als "Unfug" dargestellt hat.

Hier im vorliegenden Fall wird die Mieterin keine großen Erfolgsaussichten haben, da es eben eine Individualabrede gibt, die ihr grds. das Halten von zwei Katzen gestattet. Ob eine dritte Katze dennoch durch die Vermieterin geduldet werden muss, ist mehr als fraglich. Sie wird auf die Kulanz ihrer Vermieterin hoffen müssen.

Meine Whg ist fast 85qm - es gibt mit mir 3 Parteien im Haus ohne Katzenallergie. Meine Frage wäre halt, ob er mir auch bei einer kurzzeitigen Pflegeaufnahme sofort kündigen oder ERST die Wegbringung des dritten Tieres anmahnen muss.

Soweit ich weiß, gelten Katzen nicht als Kleintiere -

Vielen Dank für die Antworten!°

@saphira249

Eure Vereinbarung im Mietvertrag ist klar und eindeutig. Sie ist auch nicht rechtlich unwirksam.

Daran müsst Ihr Euch halten.

Anderweitiges Verhalten berechtigt den Vermieter (nach vorheriger Abmahnung) zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

Bei aller Tierliebe:

Eine Wohnung ist KEINE Pflegestation für Katzen.

@erstdenkenbitte

DA muss ich dem letzten Satz widersprechen. Es gibt sehr wohl Pflegestellen für Katzen in Wohnungen, sonst müssten die TS organisationen und Tierheime ihre Pforten irgendwann wegen Überfüllung schließen! In den meisten Fällen werden die Katzen auf PS gebracht, da sie es dort wesentlich besser als im TH haben und die meist überfüllt sind. Leider! Sie bleiben dann dort, bis sich jemand meldet, der die Katze adoptieren will. DAs dies mit dem Vermieter gegebenenfalls abgesprochen werden muss, ist eine andere Sache. Die Pflegestellen bei Privatpersonen, also in Mietwhg, etc. sind SEHR wichtig für den Tierschutz! Mit der "Klausel" aber habt Ihr wohl recht - ich werde gegebenenfalls mit meiner Vermietern sprechen müssen.......