Kassenwart rechtlich
Hallo zusammen, ich bin in der Oberstufe unserer Schule und wir sammeln fleißig Geld für unseren Abschlussball, -party etc. Dazu hat unser Stufensprecher ein Konto bei örtlichen Kreissparkasse eröffnet. Das Konto läuft zwar auf ihn als Person, wurde jedoch nur zum oben genannten Zweck eröffnet. Soweit so gut, nur gibt es von einzelnen Schülern Zweifel dem Stufensprecher gegenüber (was ich für unbegründet halte) und deswegen wird Geld zurückgehalten. Meine Frage ist, wie ist der Stufensprecher/Kassenwart eigentlich rechtlich gestellt. Das Konto läuft ja auf ihn persönlich, könnte die Stufe ihn also rechtlich belangen, wenn z.B. Geld veruntreut wird etc., oder müssen wir uns irgendwie zusätzlich absichern??? Vielen Dank in Voraus
3 Antworten
Ihr habt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - alle Gesellschafter zahlen einen Anteil zu einem gewissen Zweck ein (Abi-Feier) und einer der Gesellschafter verwaltet das Geld - ist der Zweck erfüllt löst sich die Gesellschaft automatisch auf...
Selbstverständlich haftet derjenige, der die Gelder verwaltet, auch dafür - sicherheitshalber sollte man eine schriftliche Vereinbarung mit Unterschrift aller Beteiligten abschließen, in der festgeelgt wird, wieviel und wann eingezahlt werden muß - zudem wird vermerkt, daß XXX das Geld verwaltet - natürlich ist das alles auch ohne schriftlichen Vertrag möglich...
Es wäre dazu hilfreich, wenn jeder auch eine Quittung über den jeweils gezahlten Betrag erhält - sonst weiß man später nicht, falls es Probleme geben sollte, wieviel eigentlich eingezahlt wurde.
@ "ReneJ"
Kleiner Hinweis:
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist u. a.
ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks
Schon das gemeinsame Lottospielen ist eine GbR auch wenn man das meist nicht weiß...
Zur Gründung einer GbR bedarf es eines Gesellschaftsvertrages
Das stimmt. Den haben sie auch hier geschlossen, und zwar mündlich. Auch wenn sie sich dessen nicht bewusst waren.
Zur Gründung einer GbR bedarf es eines Gesellschaftsvertrages etc.
Ja, und der kann auch konkludent (also nicht mal ausdrücklich mündlich) geschlossen werden.
Außerdem dürfen nur Gewerbetreibende oder Freiberufler eine GbR gründen....
Nee, leider falsch. Eine GbR kann jeder mit jedem gründen. Die GbR hat mit einem Gewerbe gar nix zu tun - das kann zwar sein, muss aber nicht.
Des Weiteren müssten ALLE Namen der Gesellschafter im Firmennamen vorhanden sein - viel Spaß :D
So wie bei der Aldi GmbH und Co. OHG, oder der Lidl GmbH? :-D Nein, die Firma muss nicht zwingend den Namen aller - nicht mal den Namen eines einzigen - Gesellschafters beinhalten. Der Name "Sonnenhof GbR" ist z.B. völlig ausreichend.
Ihr könnt ja Kassenprüfer bestimmen die die korrekte Verwendung des Geldes überprüfen. Natürlich ist der Stufensprecher persönlich für das Geld verantwortlich. Genau wie bei tausenden Vereinen auch.
Hallo Lienus10,
ob Konto oder nicht, wenn jemand Geld veruntreut, kann man ihn immer rechtlich belangen - vorausgesetzt, man kann ihm etwas nachweisen.
Ein Stufensprecher ist allerdings ein Mensch, den ihr gewählt habt und der euer Vertrauen besitzt. Dass er ein Konto eröffnet hat, ist eher positiv zu sehen. Dann liegt das Geld nämlich nicht irgendwo bar herum.
Was ihr machen könnt: Ihr lasst die ganze Geldgeschichte generell von einer Gruppe machen, lasst die Möglichkeit zu, dass die Liste mit den Einzahlungen und später den Auszahlungen bzw. Kosten für alle eingesehen werden kann.
Was GbR? Die sind gar nichts :D
Zur Gründung einer GbR bedarf es eines Gesellschaftsvertrages etc. Außerdem dürfen nur Gewerbetreibende oder Freiberufler eine GbR gründen....
Des Weiteren müssten ALLE Namen der Gesellschafter im Firmennamen vorhanden sein - viel Spaß :D