Muß ich mir meinen Nebenjob neu genehmigen lassen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Muß ich mir dann meinen Zweitjob neu genehmigen lassen?

Schlicht und einfach: Nein!

Eine Genehmigung durch den Arbeitgeber war schon vorher nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine ausgesprochene Konkurrenztätigkeit handelt oder diese Nebentätigkeit in anderer Weise die Interessen des Arbeitgebers berührt.

Grundsätzlich ist die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht von der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig, da eine solche Genehmigungspflicht nicht mit der Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12 vereinbar ist.

Im Übrigen:

Der neue Eigentümer (Betriebsübergang nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 613 a "Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang") ist an alle bestehenden Arbeitsverträge und Vereinbarungen gebunden.

Danke für die fundierte Antwort.

Hallo!

Es kommt drauf an, ob dann auch der Arbeitsvertrag neu gestaltet wird oder nicht. Was bisher genehmigt war, wird nur dann fortan abgelehnt, wenn der Vertrag erneuert wird und dieser keine Nebenjobs vorsieht.

Ich würde es dem neuen Eigentümer/der neuen Verwaltung zunächst einmal ganz formlos bekannt geben - wenn es Probleme geben sollte oder eine Genehmigung erforderlich sein sollte, wird man sich bei dir melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du weißt aber schon, dass ein pauschales Nebentätigkeitsverbot im Arbeitsvertrag nicht zulässig ist?

wenn der Vertrag erneuert wird und dieser keine Nebenjobs vorsieht
  1. Der neue Arbeitgeber tritt in die bestehenden Arbeitsverträge und Vereinbarungen ein!
  2. Und ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot ist unwirksam, weil es nicht mit der Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12 vereinbar ist.

Wenn du keinen Stress willst, solltest du das tun. Rein formhalber.

LG

Was soll das heißen genehmigen. Du zeigst einfach an, dass du x oder y nebenbei machst. Fertig.