2 Mieter, einer zahlt nicht...darf man schloss austauschen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

zunächst einmal: wenn ihr beide im MV steht, kann sie allein gar nicht kündigen, das müsst ihr gemeinsam machen, sonst ist die Kündigung gar nicht gültig. Du müsstest dann den Vertrag entweder auf dich umschreiben lassen oder einen neuen mit dem Vermieter vereinbaren. Was man darf und was man macht sind immer 2 Paar Schuhe. Fakt ist, sie hat seit 4 Monaten keine Miete mehr bezahlt, da könntest du ihr z.B. einen Mahnbescheid schicken. Wenn du Angst vor Diebstahl oder Vandalismus hast, würde ich es als berechtigt ansehen, dass du das Schloß austauscht.

Wenn sie nicht mehr allzu viel Sachen in deiner Wohnung hat, pack den Kram zusammen und deponiere ihn im Keller, wenn sie dafür einen Schlüssel hat. Vor die Tür stellen ist so eine Sache, nachher wird etwas entwendet und du bist Schadenersatzpflichtig.

Schlimmstenfalls müsste sie dich verklagen, weil du ihr den Zugang zur Wohnung untersagst und ob sie das tun wird halte ich für fraglich.

Oder du tauscht das Schloß aus und sie kann ihre Sachen nur dann holen wenn du und ggf. noch ein Zeuge in der Wohnung seid.

Ayk2011 
Fragesteller
 21.11.2011, 12:39

Danke....

Warum nimmst du ihr nicht die Schlüssel ab??? Wenn sie da nicht mehr wohnt soll sie dir die Schlüssel geben damit du sie dem Vermieter geben kannst. Die Sachen die sie noch bei dir hat soll nach Absprache bei dir abholen oder jemanden schicken der sie abholt.

seatleon2010  21.11.2011, 11:48

Das Mietverhältnis besteht noch also muss sie uneingeschränkten zutritt zur Wohnung haben, bis das Mietverhältnis nach Ablauf der Kündigungszeit offiziell beendet ist.

schallerb  21.11.2011, 14:37
@seatleon2010

Welche Kündigungsfrist? Die Kündigung ist rechtsungültig. Da sie beide im Mietvertrag stehen müssten schon beide kündigen, damit diese wirksam ist.

Ayk2011 
Fragesteller
 21.11.2011, 11:49

hmmm abnehmen ist leichter gesagt als getan....will es lieber nicht auf handgreiflichkeiten hinsauslaufen lassen....

nuckiiii  21.11.2011, 11:51
@Ayk2011

Solange sie noch Mieterin ist, darfst du ihr den Schlüssel nicht abnehmen.

MB2819  21.11.2011, 11:54
@Ayk2011

Wechsel das Schloss aus. HALLO? Sie ist 4 Monate im Verzug mit der Miete. Soll sie doch die Polizei rufen. Die würden sie sicher nur belächeln. DAs einzige was dir passieren würde, wäre wohl das du ihre Sachen auf Aufforderung der Polizei rausrücken sollst. Dann machst du es. Wenn sie dir mit einer anzeige drohen sollte, schaltest du eine gegenanzeige, verklagst sie auf die mietrückstände. dann wirst du sicher kein wort mehr von ihr hören.

seatleon2010  21.11.2011, 11:55
@MB2819

Falsch, solange der Vermieter sie wegen ausbleibender Zahlungen nicht abmahnt besteht das Mietverhältnis uneingeschränkt bis zur Kündigung.

Bluffer79  21.11.2011, 11:59
@seatleon2010

MB2819..... Warum soll er / sie sich so einen Stress antun?? Soll er / sie einfach einen Termin für die Abholung der Klamotten machen und fertig. Bei der Gelegenheit wird der Schlüssel abgegeben und gut ist. Wo ist das Problem??? Warum gleich Stress mit Polizei und so machen????

Ayk2011 
Fragesteller
 21.11.2011, 12:00
@MB2819

Ja so dachte ich auch...aber nun komm ich da echt ins grübeln...

guterwolf  21.11.2011, 12:34
@Ayk2011

@seatleon2010: hier schreibt nicht der Vermieter sondern die (der Mitbewohner/in....

Bluffer79  21.11.2011, 11:53

Zu der Kündigung deiner Freundin.... Wer muss kündigen, wenn mehrere Personen Mieter oder Vermieter sind?

Sinnvoll ist es immer, den Abschluß eines Mietaufhebungsvertrages zu versuchen. Das ist jetzt erleichtert möglich: Der oder die Mitmieter können mit dem Vermieter die Entlassung aus dem Mietvertrag auch ohne Mitwirkung des verbleibenden Mieters vereinbaren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermieter einverstanden ist und auch die in der Wohnung bzw im Mietvertrag verbleibenden Mieter im Einzelfall kein Interesse daran haben, dass der Mitmieter im Vertrag bleibt. An einem solchen Interesse kann es zum Beispiel dann fehlen, wenn dieser Mitmieter erhebliche Schäden an der Wohnung angerichtet hat. Durch seine Entlassung aus dem Mietvertrag wäre er dafür nur mehr schwerlich haftbar zu machen, ebenso wenn der Mitmieter auch weiterhin für die Miete haftbar bleiben soll. LG Krefeld 2. Zivilkammer, Urteil vom 26. März 2003, Az: 2 S 69/02. Der Mietaufhebungsvertrag oder eine Vereinbarung, nach der eine Partei aus einem Vertrag entlassen wird, muss aber immer zwingend von allen Vertragspartnern unterzeichnet sein! Ausnahme siehe vorstehendes Urteil, dann sollte aber zumindest eine entsprechende schriftliche Erklärung des verbleibenden Mieters vorliegen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Wenn Sie mit im Mietvertrag steht darfst du die Schlösser erst austauschen wenn Ihr Mietverhältnis offiziel beendet ist, vorher muss sie uneingeschränkten zutritt zur Wohnung haben!

Du kannst sie nicht aussperren, schliesslich ist sie ja Mieterin und hat die gleichen Rechte an der Wohnung wie du. Ob sie ihren Mietanteil zahlt oder nicht, ist hierfuer erst einmal unerheblich.

Ihre Kuendigung ist - wie Reservist bereits anmerkte - nicht wirksam, wenn du nicht ebenfalls gekuendigt hast. Allein kann sie das bei einem gemeinsamen Mietvertrag nicht, das geht nur gemeinsam.

Wenn deine Freundin nicht zahlt, haftest du gegenueber dem Vermieter fuer alle aus dem Mietverhaeltnis resultierenden Ansprueche. Du kannst dann versuchen, dir den von der Freundin zu bezahlenden Anteil von dieser zurueck zu holen. Wenn sie aber nichts hat ...

seatleon2010  21.11.2011, 11:54

Bei Punkt 1 hast du Recht, Punkt 2 ist jedoch ab dem Moment Schwachsinn wo der Vermieter das so akzeptiert, wenn man sagt einer bleibt dort wohnen und übernimmt die Miete allein geht das auch, man ändert dann einfach den Mietvertrag auf eine Person! Bei Punkt 3 hast du aber wieder recht! Punkt 2 weiß ich aus Erfahrung und das war sogar bei einer Wohnungsbaugesellschaft, die sagten auch Sie müssen es nicht akzeptieren, tun es aber und dann ist es Rechtskräftig.

DerCAM  21.11.2011, 11:57
@seatleon2010

Noe, das ist kein Schwachsinn. Eine Kuendigung durch nur einen der Mieter ist nun mal unwirksam. Was du da schreibst, laeuft auf eine einvernehmliche Vertragsaenderung hinaus. Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind (also beide Mieter und der Vermieter) geht das natuerlich. Dies aendert aber nichts daran, dass die nur von einem der Mieter ausgesprochene Kuendigung unwirksam ist und eine mieterseitige Kuendigung hier nur moeglich ist, wenn beide gemeinsam kuendigen.

seatleon2010  21.11.2011, 12:12
@DerCAM

Wie gesagt, der Vermieter KANN es ablehnen, wenn er es annimmt ist es aber Rechtsgültig! Darum ging es mir. Wobei es mittlerweile sogar ein OLG Urteil gibt das sowas auch nicht mehr abgelehnt werden darf sofern nicht gute Gründe dagegen sprechen (der verbleibende Mieter ist nicht Zahlungsfähig oder muss durch den anderen Betreut werden, solche Dinge), liegt sowas nicht vor müssen einseitige Kündigungen mittlerweile akzeptiert werden.

DerCAM  22.11.2011, 00:37
@seatleon2010

Solche Urteile sind mir nicht bekannt. Eine solche Kuendigung durch nur einen der gleichberechtigten Mieter wuerde sich ja zu Lasten eines hieran unbeteiligten Dritten auswirken (der bleibewillige Mieter). Vertragspartner des Vermieters ist schliesslich die Mietergemeinschaft und Mietobjekt ist die gesamte Wohnung. Was die nGbR Gesellschafter nun unter sich ausgemacht haben, braucht und hat den Vermieter nicht zu interessieren. Gekuendigt werden kann nur durch die GbR selbst. Eine Anerkennung des Vermieters ist bei einer einseitigen Willenserklaerung seines Mieters (der GbR) weder erforderlich noch in irgendeiner Weise von Bedeutung.

Wie gesagt, ich kenne keine anderslautenden Urteile. Da du dich hier aber auf ein OLG Urteil berufst, muss es ja wohl auch eins geben und du musst es auch kennen. Bitte gib uns nen entsprechenden Link oder wenigstens das Aktenzeichen und sag um welches OLG es geht. Ich glaube naemlich (vorerst) nicht, dass es ein solches wirklich gibt.

DerCAM  23.11.2011, 11:43
@DerCAM

Hm, keine Reaktion. Also scheint es dieses ominoese OLG Urteil wohl doch nicht zu geben.

Da hast du 4 Monate zu lange gewartet. Ich würde das Schloss austauschen. Sie hat ja schon gekündigt. Sollte sie die Polizei rufen, wird sowieso erstmal deine Sicht der Dinge erfragt. Schlage einen Termin vor, wann ihr die Übergabe der Sachen machen werdet. Habe dann am Betsne auch jemanden dabei, sie wird sicher auch jemanden mitbringen. Sicher ist sicher. Die Freundschaft ist ja offenbar irgendwie auseinander gegangen. Im Falle eines Schadens in der Wohnung stehst du dann mit den Kosten alleine da.

seatleon2010  21.11.2011, 11:51

Wenn Sie z.b. erst zum 30.11.11 gekündigt hat muss sie bis dahin uneingeschränkten Zutritt zur Wohnung haben!

Ayk2011 
Fragesteller
 21.11.2011, 11:52

Ja, so in der Art hatte ich mir das vorgestellt.....danke

guterwolf  21.11.2011, 12:36
@Ayk2011

musst du aber trotzdem nicht hinnehmen....