Kaputter fahruntauglicher Roller mit gültigem Kennzeichen blockiert öffentliche Parkplätze. Wie ist die Rechtslage?
Vor unserer Tür steht ein total kaputter, absolut fahruntauglicher Roller der so bescheiden geparkt ist, das mindestens ein Parkplatz wegfällt. Wie ist da die Rechtslage?
5 Antworten
So lange ein ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz parkt, hier gegen das längere Parken auch keine weiteren Vorschriften (zum Beispiel in Form einer Beschilderung) sprechen, darf das Fahrzeug dort auch stehen. Dem Halter könnte man lediglich dann einen Vorwurf machen, wenn er eine Sondernutzung öffentlichen Parkraums beabsichtigt. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn er mit dem Fahrzeug großflächig Werbung macht.
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, müsste dies sicher geprüft werden. Ich denke mal, dass das Fahrzeug dann so lange entfernt werden müsste bis eine Reparatur erfolgt ist (persönliche Meinung).
Ok danke dir
Wenn der Roller sich leicht (z.B. durch einen Rad-, Batterie- oder Lampenwechsel o.ä.) wieder in ein fahrtaugliches Fahrzeug verwandeln lässt, dann ist das bei einem ordnungsgemäß angemeldeten Fahrzeug vollkommen in Ordnung. Das kann dann solange stehen bis es nicht mehr ordnungsgemäß angermeldet ist.
Solange sich der Schaden mit vernünftigem Zeitaufwand wiederherstellen lässt, gibt es keine Probleme.
Sobald rechts und links davon Platz ist, dürfen die Autofahrer aufschließen :-)
Ist das Fahrzeug eine Gefahr, dann wende dich an das Ordnungsamt.
Übrigens darf der ebenso parken wie du
gültiges Kennzeichen? Dann erstmal alles okay.
Gültiges Kennzeichen vermute ich, zumindest passt die Farbe, aber wer 2 Autos mit einem Nummernschild fährt dem trau ich auch ein altes zu
Nee dem fehlt die komplette Front