Roller blockiert Parkplätze?

11 Antworten

viele Garagen werden auch nicht sachgemäß genutzt. Hier gab es ein Urteil aus Hessen.

http://www.autobild.de/artikel/garagennutzung-urteil-3758116.html

Ist das ein großer Roller mit Kennzeichen oder einer mit einem kleinen Versicherungskennzeichen ?

Man sollte natürlich nicht so verschwenderisch parken, aber SUVs nehmen teils unverschämterweise auch 2 Parkplätze ein.

Das Wegstellen eines Rollers ist schon Nötigung. Ist die Lenkradsperre aktiviert, wird es auch schwierig.

Wenn ich das sehe, würde ich Dir auch was erzählen.

Bei Miethäusern dürfen in Keller auch keine motorbetriebene Fahrzeuge abgestellt werden wegen der Brandgefahr.

Bei uns gibt es auch solche Werbeanhänger, die sind aber auch geduldet, wenn sie alle 2 Wochen verschoben werden.

Schiebt Jemand meine 1100er weg, gibt es auch erst einmal eine Anzeige. Die dreht sich dann schön im Kreis. Lenkradschloß & Schloß an der Scheibenbremse :)

Ist das ein großer Roller mit Kennzeichen oder einer mit einem kleinen Versicherungskennzeichen?

Welche Rolle sollte das hier spielen?

Solange der ein Versicherungskennzeichen hat oder ein gültiges Kennzeichen kann der auf der Straße stehen wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. SUV sind auch Platzverschwendung - alles Ansichtssache.

Ein Motorrad mit amtlichen Kennzeichen ist ein Fahrzeug, dass auf Fahrzeugparkplätzen geparkt werden muss. Du kannst den Rollerfahrer bitten, so zu parken, dass da auch noch ein Auto reinpasst. Müssen muss er aber nicht.

Du könntest das Ganze auch dem Ordnungsamt schildern. Vielleicht könnte man einen Parkplatz zum Motorradparkplatz umwidmen. Dann können mehrere Motorräder auf einem Parkplatz stehen.

Auf dem Bürgersteig dürfen Fahrzeuge nur geparkt werden, wenn die Fußgänger genug Platz haben. Das gilt natürlich auch für Mofas, Fahrräder etc.

Auf dem Bürgersteig dürfen Fahrzeuge nur geparkt werden, wenn die Fußgänger genug Platz haben.

und das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich erlaubt ist durch Zeichen 315 oder Parkflächenmarkierungen! Ohne Beschilderung oder Markierung darf auch auf dem breitesten Gehweg nicht geparkt werden, auch keine Motorräder (selbst wenn es vielerorts toleriert wird).

Du weisst aber schon, dass es Verboten ist, ein Benzinbetriebenes Fahrzeug in den Keller zu stellen (Brandschutz / Explosionsgefahr)?! Auch ist es Verboten ein fremdes Fahrzeug zu versetzen. Von mir würdest du ne saftige Klage an den Hals bekommen. Du kannst aber eines machen: zeig den Eigentümer an wegen Dauerparkens. Allerdings bist du Beweispflichtig!

Du kannst da gar nichts machen, da ein Roller ein Kraftfahrzeug ist und auch dementsprechend eigentlich nur auf einem Parkplatz abzustellen ist.

Auf dem Bürgersteig oder sonst wo sind Roller nur geduldet.

Somit stellt dein Nachbar seinen Roller rechtlich völlig korrekt ab.
Berühren darfst du ihn übrigens in keinem Fall.