Parkplatz vor der dem eigenen Haus?

10 Antworten

Woran machst du das "schlechte" Parken genau fest?

Und nun noch einmal die Rechtsquelle, nur für den Fall, dass die letzte größere Änderung der StVO verpasst wurde. Die Rechtsänderung erfolgte, weil die Zahl der Kfz, die nicht mehr auf die Parkplätze passen, zugenommen hat. Nun geben die Parkmarkierungen nur noch vor, wie die Fahrzeuge zu stehen haben. Die Parkmarkierungen sind aber nicht mehr zwingend einzuhalten (Ausnahme: Verkehrsberuhigte Zonen):

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO)

Abschnitt 9 (Markierungen), lfd. Nr. 74:

Zeichen und Zusatzzeichen:

Parkflächenmarkierung

Ge- oder Verbot:

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

Erläuterung:

Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

die "neuen" Anwohner Parken so bescheiden das sie meistens 2 Parkplätze einnehmen und das andauernd

Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, sofern - wie üblich - die Parkplätze nicht durch Trennstreifen voneinander abgetrennt werden, sondern es sich einfach um Parkbuchten / befestigte Parkstreifen handelt.

aber gibt es da Reglungen oder Anträge das dies verhindert wird

Nein.

ausser jeden Tag das Ordnungsamt zu rufen . (Theoretisch)

Auch das kannst du dir sparen, denn "schlecht Parken" ist keine OWi. Solange die Fahrzeuge auf dem Parkstreifen respektive der zum Abstellen vorgesehenen Fläche korrekt stehen und nicht in den öffentlichen Verkehrsbereich hineinragen, ist dies nicht zu beanstanden.

Reden wir über die Bauphase? Da wäre ein wenig Geduld angesagt. Ansonsten sprich mit den Neuen in einer gemütlichen Runde darüber und denk nicht gleich an das Ordnungsamt. Ihr wollt alle noch einige Jahre miteinander auskommen.

Wenn die Bauten fertig sind, sollten die einen eigenen Stellplatz auf dem Grundstück haben. Dann wäre das erledigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Spiff123  09.08.2018, 00:47

Oft gehen diese hauseigenen Stellplätze leider zu Lasten der öffentlichen Parkplätze, da ja dann davor und manchmal auch gegenüber nicht mehr geparkt werden kann.

Ich weiß es ist eine öffentliche Straße und dass dort jeder Parken darf,

Das ist Ihre Antwort!

Folglich kein Grund für das Ordnungsamt einzuschreiten!

Da Sie glücklicherweise keinen Anspruch auf die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Türe haben, scheidet diese Möglichkeit wohl aus!?

Mieten Sie sich irgendwo in der Nähe Ihres Hauses oder Wohnung einen Garagen-oder Tiefgaragenstellplatz, den Sie dann ganz alleine für sich nutzen düfren.

"Schlecht parken" kollidiert jedenfalls mit § 12 (6) StVO. In der Praxis ist das bei längs parkenden Fahrzeugen ohne markierte Stellplätze aber fast aussichtslos zu verfolgen.

Im Zweifelsfall stand da vorher immer ein anderes Fahrzeug, das es verhindert hat, anders zu parken.