Eltern-Kind-Parkplatz auf öffentliche Parkplätze. Kann man da ein Bußgeld bekommen, wenn man ohne Kind darauf parkt?
Hallo Miteinander,
Ich weiß das Eltern-Kind-Parkplätze nur auf öffentlich zugängliche Privatgelände (wie z.B. auf Parkplätze von Supermärkte etc.) ausgewiesen werden können, da diese nicht in der StVO geregelt sind, wonach sonst ein Bußgeld nach sich ziehen könnte. Jedoch haben diese Zeichen "Eltern-Kind-Parkplatz" im Rahmen des Hausrechts ihre Gültigkeit, der Betreiber kann daher denn Autofahrer die unbefugterweise bzw. ohne Kind auf einem Eltern-Kind-Parkplatz parken, auffordern umzuparken oder sogar das Fahrzeug abschleppen lassen, solange nicht an der Parkplatzeinfahrt ein Schild mit dem Hinweis "Hier gilt die StVO! steht.
Aber mittlerweile gibt es nach meiner Beobachtung und Recherche im Internet, Eltern-Kind-Parkplätze auf öffentliche Parkplätze, denn m.E. richten immer mehr Städte und Gemeinden Eltern-Kind-Parkplätze auf öffentliche Parkplätze ein. In unserer Kreisstadt gibt es ein öffentlicher Parkplatz, und bei einem davon steht ein Schild (mit dem Nr. 314 nach StVO) mit "Eltern-Kind-Parkplatz" als Zusatzeichen. Meine Frage: Kann man da auch Bußgeld bekommen? Denn das Zeichen "Eltern-Kind-Parkplatz" als Zusatzeichen gibt es in StVO auch nicht, auch wenn dieses so offiziell aussieht.
7 Antworten
Wenn es das Schild in der StVO nicht gibt, kann man auch keinen Knollen bekommen.
Frei erfundene Schilder sind reine Dekoration - sonst könnte sich ja jeder ein eigenes Schild basteln und darauf bestehen, dass dies gültig ist. Wenn das so ginge, würde ich mir ein Foto von mir ausdrucken, und das als Zusatzschild an einem Parkplatzschild vor meinem Haus anbringen und hätte dann immer einen privaten Parkplatz.....
Bei uns Parkt sogar die Polizei mit dem Dienstwagen vor dem Einkaufszentrum auf Behinderten Parkplätzen obwohl daneben alles frei ist.
Mir hat ein Gehbehinderter mal gesagt das sind nur hinweise des Pächters und haben mit der StVO nichts zu tun. jeder kann dort Parken.
Meine Meinung ist aber wenn man nicht auf solche Parkplätze angewiesen ist und sollte man sie trotzdem für die Leute frei lassen die sie brauchen auch wenn die StVO nicht greift.
Ich parke auch immer auf diese Parkplätzen oder auch auf Frauenparkplätzen, da es aufgrund einer rechtlichen Grundlage eben auch kein Bußgeld geben kann. Im Grunde könnte ich mich auf solchen Privatparkplätzen auch auf einen Parkplatz mit E-Tankstelle stellen. Kann auch keiner etwas machen.
Anders natürlich, wenn sie von der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung gestellt werden und somit auf öffentlichem Grund sind.
Das einzige was ich vermeide und auch nicht verstehe, wenn es jemand anderer macht, ist das Parken auf Behindertenparkplätzen.
Eine Überschreitung der Höchstparkdauer ist ja leicht nachzuweisen. Entweder per Parkscheibe oder anderwertig und da gibt es ja genügend Leute die sich schon darüber beschwert haben. Von einer Strafe oder dem Abschleppen, weil jemand auf einem Frauen- oder Familienparkplatz gestanden ist, habe ich noch nichts gehört.
Diese Frage kann ich fundiert nicht beantworten nur interessiert mich, warum du diese Überlegung hast?
Ist es denn so, dass alle anderen Parkplätze immer belegt sind oder von 50 Parkplätzen übermäßig viele als Eltern-Kind-Parkplätze deklariert wurden oder geht es nur ums Prinzip? Ich meine, wenn nur diese ständig frei sind und es wohl eine falsche Kalkulation dabei gab, dann kann ich es gut verstehen.
Hallo Leute,
Vielen Dank für die zahlreiche Antworten. Sicherlich wird jemand fragen, wie ich auf diese Idee Komme, diese Frage zu stellen.
Ich bin soeben auf diesen Link gestoßen:
Hier geht es darum, das ein Zusatzschild mit dem Text "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" unter dem Parkplatzschild mit der Nr. 314 ohne Rechtsgrundlage gültig ist.
Zudem habe ich auch das hier gefunden:
http://www.fdp-ried.de/sitefiles/downloads/1229/Familienparkplatz.pdf
Deshalb habe ich diese Frage gesellt.
Das kann ziemlich in die Hose gehen.
Gerade auf privatem Grund hat der Eigentümer das Hausrecht und viele Supermärkte übertragen das auch auf Schleppdienste, die richtig Ärger machen können, wenn man sich über die Einschränkungen des Eigentümers hinwegsetzt.
Das passiert ja jetzt schon kräftig bei Überschreitungen der
vorgegebenen Höchstparkdauer - einige Supermarktbetreiber verlangen da ja auch die Nutzung einer Parkscheibe.
Und da wird nicht groß gefragt, ob diese Einschränkung sich im Katalog der STVO findet - der erkennbare Wille des Betreibers reicht da.
Da sind die Chancen, Ärger zu bekommen, eher höher als auf öffentlichen Straßen, wo das Ordnungsamt wirklich an den Schilderkatalog der STVO gebunden ist.