Kann wegen minimalem Rauchgeruch in der Wohnung, der Vermieter die komplette Wohnung streichen lassen?

11 Antworten

Das Problem dabei war, dass die Balkontür von außen nicht Schließfächer war, sodass die Tür immer offen stand, wenn wir geraucht haben und der Rauch oftmals in die Wohnung gezogen ist.

Das ist aber jetzt Euer Problem, denn die Behauptung, Ihr hättet in der Wohnung nicht geraucht, wird man Euch schlicht nicht abnehmen. Die Möglichkeit, die Tür von außen zu zu ziehen, hätte es sicher gegeben. Ihr habt es nicht gemacht und jetzt habt Ihr den Salat.

Zumindest Wohnzimmer und Küche müssen jetzt wohl mit der besonders teuren Isolierfarbe gestrichen werden. Ob es in anderen Räumen auch notwendig ist, wird man sehen, bzw. riechen. Es ist auch zu prüfen, ob andere Oberflächen, wie z. B. Küchenschränke, Polstermöbel u. a. Einrichtung auch den Rauchgeruch angenommen haben, den man vielleicht gar nicht mehr weg bringt.

Insbesondere bei einer möblierten Wohnung, die an Nichtraucher vermietet wird oder bei der sich Raucher verpflichten, nicht in der Wohnung zu rauchen, ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass nichts den Tabakrauch dauerhaft annehmen kann.

Bei einer Wohnung, die man leer anmietet, kann man hinterher als ausziehender Mieter selbst wieder den "rauchfreien" Zustand herstellen. Bei einer möblierten Wohnung geht das eben nicht. Ich fürchte, da wird einiges auf Euch zu kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also angrenzende Räume ist wohl ok, aber der Rest wohl nein.

im Zweifel dann wohl aber in Gutachter der das Nachweisen würde.

Wenn man selber Raucher ist, mag es sein, dass man diesen Geruch nicht mehr wahrnimmt.

Für einen Nichtraucher stinkt es wie die Pest - ohne Einbildung und Übertreibung.

Wenn ihr nicht in der Wohnung geraucht habt, kann ich mir kaum vorstellen, dass der Rachgeruch so stark wahrnehmbar ist.

Ich hatte auch mal Stress mit einem Vermieter, der mir bei Auszug diverse (lächerliche) Vorwürfe gemacht hat. Leider ist es schwierig in den Situationen zu seinem Recht zu kommen. Ihr könntet Euch anwaltlich beraten und dagegen wehren. Ggf. braucht Ihr einen Gutachter etc.

Die vermutlich bessere alternative wäre, eine gütliche Einigung anzustreben (z.B. das nur einzelne Räume, wie die Küche und der Flur gestrichen werden).

Man hat es manchmal schon gerochen, aber es hat nie nach einer „Raucherwohnung“ gerochen.

Vermutlich, weil Ihr für Euren eigenen Geruch, bzw. den Eurer Wohnung "blind" geworden seid. Wir hatten mal Mieter OG mit einer Wohnungskatze. Diese, bzw. deren Klo stank immer wieder mal fürchterlich durchs ganze Treppenhaus. Besucher sprachen uns auch darauf an.

Die Mieterin mal damit konfrontiert meinte, nein, das stimmt nicht. Weder ihre Katze noch das Katzenklo würde riechen. Zudem würde sie das Klo mindestens 1x täglich reinigen.

So unterschiedlich kann Wahrnehmung sein und das gilt insbesondere auch für Raucherwohnungen. Wir hatten mal ein Reihenhaus für ein paar Jahre an eine dreiköpfige Familie vermietet, die "nur draußen" auf der Terrasse geraucht hat. Wir wussten aber von aufmerksamen Nachbarn, dass das nicht stimmt.

Als es am Ende zur Wohnungsabnahme kam, hatten die Mieter ihren Rechtsanwalt dabei, der nichts riechen konnte. Wir rochen gleich den Gestank, eine Maklerin, die dabei war ebenfalls und die Handwerker, die danach ins Haus kamen auch. Nur die Mieter rochen nichts und behaupteten weiterhin steif und fest, dass sie nur draußen geraucht hätten und dummerweise kann es sein, dass ab und an mal etwas Rauch in die Wohnung rein gezogen ist.

Fazit: Auf die eigene Wahrnehmung könnt Ihr Euch gar nicht verlassen und die Tatsache, ob Ihr in der Wohnung geraucht habt oder nur draußen geraucht habt und Rauch ist rein gezogen, spielt am Ende keine Rolle.