vermieter wollte den balkon streichen-doch es passiert nichts

5 Antworten

Wenn der balkon betretbar ist kann man nichts vom Vermieter verlangen. Das ist dann seine Entscheidung. Wenn irgendwas kaputt wäre müsste er das ausbessern. Aber so kann man nichts machen. Aber du könntest den Vermieter fragen wann er das macht oder du versuchst es selbst.

bernersennen94 
Fragesteller
 16.07.2013, 16:41

der balkon ist betretbar, sieht aber unschön aus, überall risse und so kann man da nciht drauf

axedeepspace  16.07.2013, 16:44
@bernersennen94

wenn das der Fall ist muss der Vermieter den balkon ausbessern.

StupidGirl  16.07.2013, 17:31
@axedeepspace

der balkon ist betretbar, sieht aber unschön aus, überall risse und so kann man da nciht drauf

ja, was denn nun? Wieso kann man da nicht rauf, wenn er doch betretbar ist?

KaeteK  16.07.2013, 18:01
@bernersennen94

Hast du denn kein handwerkliches Geschick? Natürlich kann man auf den Balkon, ist ja keine Einsturzgefahr...

Da kannst du rein garnichts machen.

Dir ist eine Wohnung mit Balkon vermietet, keinem neu gestrichenen. Erkennst du den Unterschied? Ob und wann der Vermieter den mal streicht, ist seine Sache, sofern du keine schriftliche Zusicherung darüber vorweisen kannst, hast du keinerlei Anspruch noch Selbstvornehmerecht :-(

Da käme eine Mietminderung einem Mietückstand gleich, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt :-O

G imager761

Wurde dir schriftlich zugesichert, dass der Balkon noch "schön" gemacht wird (z. B. im Übergabeprotokoll)? Wenn nicht, hast du keine Chance. Um die Miete zu kürzen, musst du nachweisen können, dass dir das zugesichert wurde. Hat dein VM das nur mündlich getan, womöglich ohne neutrale Zeugen, wird er das sicherlich nicht bestätigen. Da der Balkon nutzbar ist, und nur nicht schön aussieht (wobei "schön" auch wieder Ansichtssache ist) und du nichts dergleichen schriftlich hast, hast du mit deiner Unterschrift unter den Vertrag den Zustand so akzeptiert.

was sind meine mögllichkeiten?

Außer den Vermieter an sein Versprechen zu erinnern, nichts. Oder wurde vertraglich ein "schöner" Balkon zugesichert?

Hör bloß nicht auf solche Sachen wie Mietminderung 30 %.

Von wo sieht denn der Balkon hässlich aus?

Die Innenseite unterhalb der Brüstung kannste auch selber in deiner Wunschfarbe streichen.

KaeteK  16.07.2013, 17:59

Manche schießen schnell mit Kanonen auf Spatzen. Der Fehler lag am Mieter. Solche Zugeständnisse muß man sich immer schriftlich geben lassen. Er kann sich den Balkon schön streichen und somit geht er unnötigen Streitigkeiten aus dem Weg.

vogerlsalat  16.07.2013, 18:51
@KaeteK

Da bin ich ganz deiner Meinung, die Frage war aber nach einer Mietminderung, deshalb der Link. Mir fällt generell auf, dass hier ständig gefragt wird wen man verklagen kann oder wem man anzeigen kann, bevor man mal mit den richtigen Leuten spricht.