Wer haftet bei Regenwasserschaden - in Folge ist auch der Fernseher kaputt

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Haftplicht deines Nachbarn greift hier, da der Schaden von seiner Wohnung in deine Wohnung geschehen ist."

Das ist falsch, denn das würde eine Schuld Deines Nachbarn voraussetzen, die hier nicht erkennbar ist...

Wer zahlt?

Da Du keine Hausratversicherung hast, Du selbst...

Wie komme ich zu meinem Recht?

Über die Sanierung der Wand hinaus hast Du kein Recht...

circir 
Fragesteller
 23.06.2011, 20:43

Sollte es denn nicht eher so sein, dass jeder Mieter in der Pflicht ist, Mängel zu beanstanden (undichter Balkon) und gab es da nicht so eine Klausel über Obhutspflichten eines Mieters?

XtraDry  23.06.2011, 20:47
@circir

Natürlich, falls er das merkt. Aber einen undichten Balkon bemerkt man ja meist erst, wenn der Schaden bereits da ist. Im Zweifel musst Du ihm sein Versäumnis (Bemerken, aber nicht melden) nachweisen...

DerGehrke  23.06.2011, 20:49
@circir

Ist denn schon einmal Wasser von ihm nach unten gelaufen? Nur dann greift diese Pflicht, da sonst noch keine Kenntniss von einer Undichtigkeit in der Größenordnung bestand. Also höhere Gewalt, da damit nicht zu rechnen war. Ausserdem gibt es hier ja noch die Pflichten des Vermieters, solltest Du das sein...Wenn ja, musst Du sogar noch an Deine eigene Nase fassen..

Dein Bekannter /Versicherungswesen) hat Recht. U.U.. muss sogar Dein Vermieter dafür aufkommen. Jeder der einem dritten einen Schaden zufügt, gewollt oder nicht, muss diesen dritten finanziell so stellen als ob es keinen Schaden gegeben hat. Das steht so im BGB. Fordere von Deinen Nachbarn bzw. Vermieter die Daten der Haftpflichtversicherung und melde es direkt dieser Versicherung. Gibt er diese nicht hast Du noch immer die Möglichkeit einer Anzeige.

circir 
Fragesteller
 24.06.2011, 09:11

Danke für diesen Hinweis. Ich habe hier aber nun vermehrt gelesen, dass es auch um die "Schuldfrage" geht. Wie siehst du das? Muss ich, als Geschädigte, darauf Rücksicht nehmen?

DerGehrke  24.06.2011, 10:20

Nein, da der Schaden nicht von einem der Beiden zugefügt wurde

DerHans  24.06.2011, 18:43

Es gibt selbstverständlich auch Schäden , an denen niemand eine Schuld trägt "Unabwendbares Ereignis". Hier tritt die Haftpflichtversicherung für ihren Versichrten in die Breche, und weist den Schadensersatz als unberechtigt zurück.

Deinem Nachbarn kann hier nur ein Verschulden angelastet werden, sofern er fahrlässig gehandelt hat . Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Die Tür war ordnungsgemäß verschlossen wie Du schreibst.

Aus unter anderem diesem Grund (und weil Regenwasser ausgeschlossen) zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.

Für genau solche Fälle ist eine Hausratversicherung zuständig!!! Genau darum empfehlen wir Versicherungsmakler eine solche Versicherung - entgegen aller negativen Stimmen hier. Kosten: Meist unter 100,-€ im Jahr.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt tatsächlich nur die Wände und den ersten Bodenbelag auf dem Estrich, da diese direkte Bestandteile des Hauses sind.

Wie Du hier schreibst, ist es anscheinend Dein Haus (Da Deine Wohngebäudeversicherung). Ist er Dein Mieter?

Dann bist Du jetzt sogar in der Pflicht, FACHMÄNNISCH überprüfen zu lassen, warum das so geschehen ist, ob irgendwo ein Fehler in der Konstruktion vorliegt oder eine Undichtigkeit bei starkem Regen da ist.

Sonst hat er das nächste Mal sogar Ansprüche gegen Dich, die Deine Haftpflichtversicherung nicht zwingend regulieren wird.

P.S: Dein Bekannter sollte noch einmal das gleiche "studieren", damit er weiss wovon er redet. So einfach ist die Sache nicht.

Gruß DerGehrke

circir 
Fragesteller
 23.06.2011, 20:48

woraus erschliesst sich denn, dass das mein haus ist :D interessant. ich bin mieterin eines mehrfamilienhauses. und eine hausratsversicherung ist vielleicht günstig, aber wenn es keine wertvollen gegenstände gibt .. wozu versicherung?!

mein bekannter muss nicht noch einmal studieren, um zu wissen, dass er genau solche informationen als berater weitergegeben hat .. wer weiß für welche versicherung und wer weiß wie lange er das gemacht hat.

fakt ist, dass ich gerne, da ich 0.0% ahnung auf diesem gebiet habe, eine möglichkeit augezeigt bekommen haben wollte, die mir sagt: "ja, so geht das und dafür musst du das und das machen."

wenns net jeht, jeht et net

circir 
Fragesteller
 23.06.2011, 20:51
@circir

ich berichtige: meine hausverwaltung - nicht "versicherung"

DerGehrke  23.06.2011, 20:53
@circir

okay, als Mieterin hast Du die Pflicht natürlich so nicht, das ist klar. Ich ging davon aus weil Du sagtest "Meine Hausversicherung".

Wenn Dein Bekannter das "studiert" hätte, dann wäre eine solche Aussage nicht gekommen. Also hat er Seminare mitgemacht oder den "Versicherungsfachmann". Okay. # Leider muss ich Dir mitteilen, dass Du hier leider leer ausgehst.

Eine Hausratversicherung macht Sinn, der durchschnittliche Hausrat in einer Single-Wohnung beträgt zwischen 20.000 und 40.000,-€. Rechne mal als wenn Du alles neu kaufen musst.

Gruß DerGehrke

DerGehrke  23.06.2011, 20:55
@circir

okay ;)

circir 
Fragesteller
 23.06.2011, 20:58
@DerGehrke

japp, ich denke, da jetzt sicher ein neuer fernseher kommen wird ist die investition unumgänglich und alle male lohneswert. wusste gar nicht, dass meine wohnung so viel hergibt!! man lernt ja nie aus :)

DerGehrke  23.06.2011, 20:58
@circir

eine Chance gibgt es noch: Wenn die Tatsache, dass die Balkontür undicht war, schon bekannt war. Wenn also in der Vergangenheit schon einmal Wasser durchkam. Dann hättest Du eine Chance.

Gruß DerGehrke

DerGehrke  23.06.2011, 20:59
@circir

eine Chance gibt es noch: Wenn die Tatsache, dass die Balkontür undicht war, schon bekannt war. Wenn also in der Vergangenheit schon einmal Wasser durchkam. Dann hättest Du eine Chance.

Gruß DerGehrke

DerGehrke  23.06.2011, 21:06
@circir

Hausrat: kein zwingendes Muss, jedoch sehr empfehlenswert. Wenn die Summe des Hausrates kleiner ist als die Pauschale mit 650,-€ / Qm, kann man auch eine Liste ausfüllen, in welcher Höhe Hausrat vorhanden ist und diese Summe versichern. Jedoch hat ein normaler kleiner Haushalt zwischen 20.000 und 60.000,-€ an Hausratsumme.

Nehmen wir nur einmal das Beispiel Küche: Töpfe, Schalen, Schüsseln, Geschirr, Besteck, Gläser und Schalen, Nahrungsmittel, Gewürze,Kühlschrank, Mikrowelle, Spülmaschine, Herd, Mixer, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Tisch, Stühle, Lampen, die Einbauküche an sich (falls Standardausführung und nicht extra für das Haus / die Wohnung hergestellt) , Vorhänge, Gardinen, Rollo, Küchenradio, etc.etc.etc. Wenn man sich nun ausrechnet was das neu kostet, kommt man hier schon auf mindestens 3000 bis 20.000,-€, je nach Qualität. Wichtig ist hier halt dass der Neuwert versichert ist.

Gruß DerGehrke

circir 
Fragesteller
 23.06.2011, 21:06
@DerGehrke

der nachbar selber ist erst seit einem jahr in der wohnung und seit 2003 ist dieser schaden noch nicht aufgefallen. ich weiß es nur von meinem balkon, weil es im winter immer durchgezogen ist .. da habe ich die türen abdichten lassen. aber seine sind es nicht. nun gut, riesenröhre ade - willkommen flat willy. danke für die anregungen und antworten.

DerGehrke  23.06.2011, 21:12
@circir

Okay. Ein Letzter noch: Informiere Deine Hausverwaltung schriftlich per Einschreiben, dass sie die Balkontür und den Balkon prüfen lassen sollen. Sollte jetzt nämlich der gleiche Schaden noch einmal auftreten, hat sie dann fahrlässig gehandelt, da keine vernünftige Nachbesserung erfolgt ist. Entweder der ausführende - prüfende - Handwerksbetrieb oder die Hausverwaltung kann beim nächsten Mal - beim gleichen Schaden - herangezogen werden. Zumindest steigen deine Chancen auf Ersatz dann gewaltig. Gruß DerGehrke

kaija63  24.06.2011, 12:52
@DerGehrke

hausratvers. mit elementarschäden macht keinen sinn aber den fernseher will er bezahlt haben *Lach !!

DerHans  24.06.2011, 18:45
@circir

Der einzige Ratschlag, den man dir hier geben kann ist : Vergiss es. Wenn du deswegen zu klagen versuchst, schmeißt du das gute Geld, dem schlechten hinterher.

suzisorglos  23.06.2011, 21:59

Wieder ein Makler mit richtig Ahnung vom Fach! Er empfiehlt seinen Kunden für solche Fälle eine Hausratversicherung! Und kann offenbar sogar eine anbieten, die den Fernseher zahlt, wenn aus der darüberliegenden Wohnung Regenwasser auf den Fernseher tropft - toll! Ich denke, wer von solch einem Makler beraten wird, braucht keine Feinde mehr...

DerGehrke  24.06.2011, 10:03
@suzisorglos

Suzi, bevor Du hier wetterst, ich empfehle grundsätzlich eine Hausrat mit Allgefahrendeckung. und genau dieser Fall wird da bezahlt. Erst mal fragen, dann andere angreifen!!!

kaija63  24.06.2011, 12:54
@suzisorglos

hausratversicherung die elementarschäden einschliesst würde tatsächlich den fernseher bezahlen :)

DerMakler  27.06.2011, 09:04
@kaija63

@DerGehrke : Ich muß hier suzisorglos und DerHans Recht geben..Fassungslosigkeit macht sich breit .. zumal hier von einer "Allgefahrendeckung in der Hausrat" noch zusätzlich die Rede ist..ähnlich wie früher Vertreter das "RundumSorglos Paket für die Familie" angeboten haben ??

REGENWASSER ist im Sinne der VHB ( VVG ) nicht versichert ,auch nicht als grundsätzliche Ursache..nur LEITUNGSWASSER ...Elementarschäden ("Allgefahrendeckung" ?) ..dort sind nur Überschwemmungen versichert..auf einem Balkon wahrlich sehr schwer ..

Kommen wir mal zum Thema Haftpflicht : Höhere Gewalt (gerade bei Naturereignissen) ist auch eine grundsätzlich ausgeschlossene Parameter in einer Privaten Haftpflicht..sonst hätten die asiatischen Haftpflichtversicherer in Fukushima gerade ne Menge an Reperaturleistungen in Milliarden Yen zu leisten..

Wie gesagt Fassungslosigkeit bei soviel fachlichen Fehlern..

HG DerMakler

DerGehrke  27.06.2011, 10:19
@DerMakler

@DerMaker: Von VHB hat hier auch niemand gesprochen. Es gibt durchaus Versicherer, die eine Allgefahrendeckung ohne Ausschluss von Regenwasser beim Einschluss der Elementardeckung anbieten. Verbesserte Klauseln ausserhalb VHB die zu Gunsten des Versicherten vereinbart wurden sind vertraglich korrekt und gültig. Da ich letztens erst genau einen solchen Fall hatte (eine Markise einer Gaube war vor der Regenrinne undicht), kann ich guten Gewissens sagen, dass eben genau dieser Fall hier bei manchen Gesellschaften versichert ist. Mein Tip: Einfach mal ein paar AVB`s einzelner Versicherer studieren.

Thema Haftpflichtversicherung: Wenn dem Vermieter nachgewiesen werden kann, dass eben genau dieser Fall schon einmal aufgetreten ist, ist ihm hier ein Verschulden (fehlerhafte Nachbesserung) anzurechnen. Er hat dann nicht für fachmännische Nachbesserung gesorgt. Hat er es doch, ist der Handwerker bzw, dessen Versicherung von der Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (die eine Hausverwaltung mit Sicherheit hat - wir reden hier also nicht von der Privathaftpflicht - wie kommen Sie nur darauf???) mit in Regress zu nehmen. Nur, wenn die Versicherung hier ausdrücklich eine Ausschlussklausel beinhaltet, sieht es schlecht aus. Gleich zu sagen, der Schaden würde in jedem Fall gar nicht bezahlt, halte ich hier für grob fahrlässig seitens des Beraters. Wie ich auch schon schrieb, wenn der Fall vorher noch nie eingetreten ist, besteht hier keine Chance auf Zahlung.

Lesen Sie eigentlich alle Kommentare die hier gepostet werden erst, oder lesen Sie einen Kommentar und schiessen dann gleich los?

Daß DerHans hier Recht hat ist unbestritten und wurde von mir auch nie angezweifelt. Wie ich auch schon mehrfach hier schrieb.....

Gruß DerGehrke

DerMakler  27.06.2011, 12:00
@DerGehrke

@DerGehrke :

  • Die VHB sind hierzu Grundlage für den hier genannten Schaden !
  • Eine "Allgefahrendeckung" gibt es nicht "nur" Nur die VHB und Elementarschadens Versicherungen ,die nicht eine Allgefahrendeckung aufweißt !
  • Verbesserte Klauseln sogenannte BB / BBR eines Versicherer gründen immer auf Grundlage der in diesem Fall VHB
  • Regenwasser ist auch im kausalen Zusammenhang ausgeschlossen !
  • Es ist mir kein Versicherer bekannt, der Regenwasser versichert ! auch nicht in den BB / BBR ..bitte Link einstellen ,wenn dem so sein sollte ,wäre nicht mir ,auch anderen Kollegen hier neu..

  • In den AVB finde ich dazu nichts, eher wahrscheinlich in den VHB´s welcher Gesellschaft ? Drei große Versicherer mal eben angerufen ..die fragen auch wo das steht !

  • Dem Vermieter nachweisen ,auf Grund des starken Regens ob wir hier Versäumnisse darstellen können oder sich ein "Allmächlichkeitsschaden" ergeben hat ,ist hier weder die Frage ,noch die von Ihnen gegeben Antworten (Eine nicht sachgemässe eingehangene Balkontür soll dann der Auslöser sein..?) und gegebnfalls Regress an Vermieter oder Handwerker zu nehmen ? Allmächlichkeitsschäden sind laut VHB / AHB !! auch ausgeschlossen

  • Ich bin nicht der Einzige der hier den Kopf schüttelt, es sind mittleweile 4 andere Kollegen..zwei anderen ranzen sie auch schon an ,sie sollten nicht gegen Ihre Antwort wettern...

Sehr interesssant..

Meine Emfehlung : Berufserfahrungsjahre helfen den Kunden seitens eines Vermittlers bestimmte Schadensnachverhalte zu "erklären" oder zu "formulieren" (Schadens) Erfahrungen zeigen aber auch ,was ein Versicherungsfall ist und was widerum nicht ..

Mein Ausbilder hat mir in die Zukunft prognostiziert ,das daß VVG und alle AVB ständige Begleiter unter meinem Kopfkissen sein werden ! Es entbindet mich aber nicht ständig hineinzuschauen ! Noch einmal ,keine VHV /AHB stellt eine ALLEGEMEINE VHB ( 2010) schlechter oder verändert sie ! ..und Regenwasser ist defintiv nicht versichert ! In den Elementarschäden nur als Überschwemmung !

Mein Tip : Erst die grundsätzlichen VHB´s dazu lesen ,dann den von Ihnen gefundenen Part als Link ? & Bedingungen hier einstellen und alle Kritiker verstummen ,gelle ?

..und nicht nur der Hans hat hier Recht..anyway..ach zum Thema Lesen :

Ja ,desto schneller fällt ALLEN auf einmal auf, wenn hier etwas benannt wird ,was fachlich falsch ist..es tut mir leid ,wenn das bei Ihnen öfters der Fall ist..

HG DerMakler

DerGehrke  27.06.2011, 12:52
@DerMakler

Sie finden es in den Besonderen Bedingungen von mindestens 3 Gesellschaften.

Von Allmählichkeitsschäden und von vornherein unsachgemäss eingebauten Türen war hier gar nicht erst die Rede.

Erst gar nicht davon dass eine Allgemeine VHB / AHB schlechter gestellt werden kann... es war nur die Rede von Besserstellung.

Andere Kollegen schütteln eher gegen Sie den Kopf, da Sie allen das Wort im Mund herumdrehen

Sollten Sie in Zukunft mich oder einen Kollegen noch einmal derart persönlich angreifen (es reicht!!!) werde ich dafür Sorge tragen, dass man Sie und Ihre Beiträge hier in Zukunft entfernt. Persönliche Angriffe sind tabu und da sind Sie ja der absolute Meister hier im Forum....

...muss Langeweile deprimierend sein!

DerGehrke  27.06.2011, 14:41
@DerGehrke

ich gebe hier definitiv nicht alle Infos meiner Recherchen Preis. Hier eine der schlechtesten Bedingungen (nur bis 500,-€, Hanse - Merkur) eines der Versicherer, die den hier vorliegenden Fall absichern würden............................................................................................ Regenwasserschäden an Hausrat innerhalb der Wohnung 1. In Abänderung zu Abschnitt A - § A 4 Nr. 3 a) cc) VHB 2008 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden an versichertem Hausrat innerhalb der Wohnung, soweit diese durch Regenwasser entstanden sind. 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500,- EUR begrenzt.

DerGehrke  27.06.2011, 14:49
@DerGehrke
  1. Abweichend von VHB 2008 Abschnitt „A“ § 4 sind Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee oder Eis oder deren Folgen entstehen, im Exclusiv- Schutz bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 1000,- EURO mitversichert.
  2. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Eindringen von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eis durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder anderen Öffnungen, durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, einen
DerGehrke  27.06.2011, 14:50
@DerGehrke

ein 2. Versicherer, es sind übrigends mindestens 5, die es machen... REICHT DAS JETZT?????

DerMakler  30.06.2011, 10:35
@DerGehrke

Es lohnt einfach nicht mehr darauf zu antworten..jeden Tread ,in denen andere Kollegen es "wagen" deine Antworten in Zweifel zu ziehen , werden mit ellenlangen Einstellungen "belohnt" .wie schon ein paar Mal ausgeführt, möchte hier jemand um des Rechthaben Willens seinen Konsens durchsetzen..zur Erinnerung ,es geht hier um gutefrage,net und auch dem Anerkennen anderer Standpunkte..hier haben z.Bsp. DerHans, suzisorglos, sportler69,schleudermaxe jeweils die gleiche Meinung vertreten, das es auch trotz Elementarschäden nicht um einen versicherten Schaden handelt...aber nur weil dann mal einer sagt ,das es dann gut muß, wird derjenige wieder mit ellenlangen Links und zusätzlichen "Meinungs"einstellungen "belohnt"

Die ,die hier die Fragen einstellen ,denken sich auch : Guckt dir die an ..denn die Hilfestellung kann er doch gar nicht mehr erkennen bei zwei Seiten langen Treads..

Es wäre schön ,wenn man in den nächsten Antworten wieder zu alltäglichen Neutralität gegenüber ALLEN übergehen würde und nicht ständig was anders lesen muss (..aber der Makler behauptet ja ..oder was xxxx schriebt stimmt nicht hierzu der Link..) ..denn langsam wird es langweilig und hilft wie gesagt dem Ratsuchenden nicht weiter..By the way : Nur wer immer selber etwas darauf erwidert und somit auch persönlich wird, fühlt sich dann auch persönlich angesprochen ?

Vielleicht lag es auch in der Form wie du deine Meinung präsentiert hast ,das alle doch noch eine andersartig gelagerte Meinung hier eingestellt haben ..wer wird es wissen..das kilometer lange Einstellen bringt aber weder dem Fragenden noch dem Angesprochenen etwas..

Deinen Nachbarn könntest du nur belangen, wenn er an diesem Ereignis die Schuld trüge. Wenn sich dieser Wasserschaden auf Grund baulicher Mängel ereignet, ist das über die Haftpflichtversicherung deines Vermieters (oder von ihm selbst) zu tragen. Wenn aber niemand "Schuld" hat bekommst du nichts. Dann wäre das nur über eine Elemantarschadensversicherung in deiner Hausratversicherung gedeckt. Die hat aber leider kaum jemand. Da du gar keine Hausratversicherung hast, wirst du dir wohl selbst einen neuen Fernseher kaufen müssen.

DerGehrke  27.06.2011, 13:02

Nein, DerMakler ist der festen Überzeugung, das ist eine grundsätzlich - von den Gesellschaften unabhängige Falschaussage!

DerMakler  30.06.2011, 09:52
@DerGehrke

...schließ man nicht von Dir auf andere..alle anderen sind hier der Meinung ,das dies kein versicherte Schaden ist..Ausserdem der Herr, scheinst du der festen Überzeugung zu sein ,das die Versicherer trotz deiner eingestellten Elementarschadensversicherung (ohne eine expizite Ausführung zum Thema Überschwemmung auf einem Balkon !!! ) ganz locker alles anerkennen würden.. Desweitern arbeiten Elementarschadensversicherungen mit Decklungen bzw. SB !

Reicht aber wahrscheinlich nicht ,dich davon zu überzeugen ..nein wir stellen solange Antworten ein ,bis auch jeder deiner Meinung ist..Oh Mann..

DerGehrke  30.06.2011, 15:59
@DerMakler

Erstens ist die hier beschriebenen "festen Überzeugung meinerseits" - wie hier von Ihnen dargestellt- jenseits jeder Realität zu werten. Zweitens handelt es sich IMMER NOCH NICHT um eine Elementarklausel die ich hier einstellte sondern - wie jetzt auch schon oben mehrfach geschrieben um eine BB - Besondere Bedingungen - Klausel einer Hausratversicherung - und zwar ohne Vereinbarung der Elementarschadendeckung - somit also auch ohne SB. Drittens habe ich oft genug geschrieben dass nicht alle Dinge versichert werden können. Siehe oben

Das nur mal zum Thema persönliche Angriffe.

Per Du sind wir nicht und werden es auch nie!

Können Wir das jetzt endlich beenden hier?????

Ist schon interessant was deine Frage hier für eine Reaktion hervorgerufen hat. Dein kaputter Fernseher und die Kernschmelze in Japan miteinander in Verbindung zu bringen... ??. Wirklich toller "Expertenstreit" den deine Frage hier provoziert hat. Denke mal so richtig geholfen hat dir das alles nicht was hier an Antworten für dich bereitgestellt wurde.Auch mein Komentar wird dir letzlich aller warscheinlichkeit nach nicht die Kosten für deinen kaputten Fernseher bringen.Aber vieleicht regt die Diskusion dich ja an ,ein Jurastudium zu beginnen. Vieleicht lässt du dich auch zum Versicherungsfachmann ausbilden, und findest auf Grund dieser Anregungen eine neue Berufliche Heimat.Ob du nun einen Rechtsanwalt beauftragst und ob sich das lohnt, könnte eine neue interessante Reihe, von " Expertenmeinungen" hier erzeugen. villeicht gibt es dann jemanden, der dich davon überzeugen kann, wie wichtig eine Rechtschutzversicherung ist ,und das du genau in solchen Fällen so eine gebrauchen könntest. Sicher wird es auch Meinungen dazu geben, die das Gegenteil sagen werden,, das gerade in diesem Fall so eine Rechtschutzversicherung nicht greift. Ohne den genauen Hintergrund (Ablauf eines Schadens) zu kennen ist es in der Regel sowieso nicht möglich mit Rat und Tat hier zur Seite stehen zu können. Deine Fragestellung war allerdings schon im Vergleich, vieler anderer Fragen ,die ich hier schon gelesen habe, recht ausführlich. Du schreibst in deiner Frage, das deine Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommt und an anderer Stelle deiner Antworten, glaube ich gelesen zu haben ,das du keine Hausratversicherung hast. Ja soetwas bringt uns "Experten" doch dann immer wieder, an den Rand unserer Möglichkeiten, wenn es darum geht mit gutenm Rat den Fragenden, hilfreich zur Seite zu stehen. Die Berücksichtigung aller hier schon aufgeführten Komentare, kann ich in dieser Darstellung leider auch nicht leisten,meine "Experten-Kollegen" mögen mir das verzeihen. Zu Schluß möchte ich noch auf deine letzte Frage : Wie du zu deinem Recht kommst eingehen. Das mit dem Recht ist so eine Sache,wieso glaubst du den, das du ein Recht darauf hast ,das ein dir entstandener Schaden , in jedem Fall ersetzt werden muß. Es gibt im Leben viele Situationen ,wo jemand einen Schaden erleidet ohne das jemand etwas dafür kann. Somit gibt es oft Situation im Leben, wo einem ein Unglück trifft ,mit dem man ganz alleine fertig werden muß. Da es sich in deinem Fall nicht um einen Personenschaden handelt,sondern letzlich "nur ein Fernseher" denke ich ,wird es in naher Zukunft, auch wieder ein neues Gerät geben ,der dir es ermöglichen wird, wieder fernsehen zu können. Falls dein Nachbar von oben noch einen funktionierenden Fernseher ha,t frag Ihn doch mal, ob Ihr nicht solang bis das Problem geklärt ist ,gemeinsam fernehen könnt. Vieleicht ergibt sich dann ja aus diesem Unglück, noch so etwas, wie Glück . Hoffentlich klärt dein Vermieter alsbald die baulichen Unzulänglichkeiten die zu diesem Unglück geführt haben. ich denke auch das du deinen Vermieter direkt ansprechen solltest vileicht hat der ja eine vernünftige Einstellung und fühlt sich ebenfalls für den Schaden verantwortlich und hilft dir dabei diesen zu ersetzen. In jedem Fall solltest du für die Zeit das deine Wohnung trocknen muss eine Minderung der Wohnungsmiete mit Ihm vereinbaren. Das deine Wohnung für die du Miete bezahlst keine feuchten Wände haben sollte denke ich mal versteht sich von selbst. Allerdings kann es auch hier sein das es rein rechtlich dir nicht Möglich ist die Miete zu kürzen. Aber eine höfliche Frage wird ja erlaubt sein und wie ich schon sagte vielleicht hat dein Vermieter ja so etwas wie Herz.

Wasserlilien - (Versicherung, Vermieter, Mietwohnung)
circir 
Fragesteller
 09.09.2011, 10:23

Herzlichen Dank für diese Antwort. Ich habe sie mit Freude gelesen uns bin dankbar für jede Zeile. Ich konnte, dank Urlaub, erst jetzt eine Reaktion darauf geben. Der Sachverhalt ist aktuell geklärt und ja, es ist nur ein Fernseher und ich bin froh so unendlich viele Bücher gekauft zu haben und mehr Zeit wieder mit meinem Mann verbringen zu können. Deine Reaktion und die ehrlichen Passagen sollten heufiger vorkommen. Danke dafür.