Ebay Käufer will von Kauf zurücktreten?

4 Antworten

eBay-Rechtsportal: Informationen für private Verkäufer

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

Brich auf keinen Fall den Verkauf ab. Normalerweise hättest Du das Recht, die Zahlung einzuklagen. Aber wer macht das schon.

So behandelt man Nichtzahler - denn das ist er ja:
Sollte der Käufer nicht zahlen, eröffnest Du nacherfolgloser Mahnung einen Nichtzahlerfall. Den kannst Du nach 4 Tagen schließen, bekommst Deine Verkäuferprovision und der Käufer erhält seine wohlverdiente Verwarnung. Hat der 2 Verwarnungen, kann er ein Jahr lang fast nichts kaufen auf ebay, da man diese Käufer automatisch aussperren kann.

Dann setzt Du ihn auf Deine Sperrliste, damit er nicht mehr bei Dir bieten kann http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und denke daran den Kaufvertrag noch vorsichtshalber schriftlich zu kündigen, damit es ihm nicht einfällt, nach 5 Wochen doch noch zu bezahlen! Wenn du den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht rechtsgültig gelöst hast, dann kann der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung über die komplette Laufzeit der Verjährung (laufendes Jahr + 3 Jahre = 31.12.2020) geltend machen.

Hier kannst Du hier noch weitere Einstellungen vornehmen: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferencess

Aber muss man denn als Privatverkäufer die Rücknahme und Garantie wegen des Fernabsatzes in seinen Auktionen nicht ausschließen?

@sumi79

Ups. Ich habe es mit der Gewährleistung verwechselt. Nur diese kann man bei Privatverkäufen ausschließen.

Sorry.

@sumi79

Eigentlich ja. aber bei einem privaten Verkäufer schließt sich die Gewährleistung von selbst aus.

Es ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. 
Du könntest ihn auf seinen Wunsch hin auflösen, musst aber nicht.
Kann aber durchaus sein, dass der Käufer dann nicht zahlt - dann müsstest du rechtliche Schritte einleiten um an das Geld zu kommen.

Einige Kunden zahlen dann aber auch, weil sie keinen negativen Eintrag in ihrer Akte haben wollen. Negativ bewerten kannst du sie aber leider nicht. Die dich aber, solange du keinen Fall wegen einem nicht bezahlten Artikel gewonnen hast. Hier müsstest du abwägen ob es der Stress für dich lohnen würde.

Nein, das darf er nicht. Wenn er es trotzdem macht und du ihm das nicht durchgehen lassen willst, musst du ihn verklagen.