Kann Mir meine Mutter das Bafög verweigern?

8 Antworten

Sie kann Auskünfte verweigern - hat der Vater eines meiner Kinder auch gemacht. Er wurde dann vom BAFÖG-Amt angeschrieben. Wie und ob er reagiert hat, weiß ich nicht mehr - ist zu lange her. Mein Kind bekam trotzdem BAFÖG.

Du kannst Dich diesbezüglich auch mal im Jugendamt beraten lassen - das ist noch für junge Erwachsene da.

Da meine mutter kein Geld hat mich zu unterstützen und es sowieso niemals tun würde, werde ich gezwungen sein Bafög zu beantragen.

Dafür ist es da. Und was heißt da "gezwungen"? Sei doch froh, dass es diese Möglichkeit gibt :D Jeder sollte es mit Freuden beantragen, der Anspruch darauf hat.

Nun meinte sie aber heute zu Mir dass ich es nicht verdient habe

Okay krass :D Ich rate Dir, so schnell wie möglich auch nach einer Studentenbude von der Uni Ausschau zu halten. Deine Mutter ist ja heftig :D

und sie es Mir verweigern wird über Irgendwas Auskunft zu geben oder zu unterschreiben

Das kann tatsächlich ein Problem werden, da Du einfach ihre Auskünfte und die Unterschrift brauchst. Allerdings gibt es gute Nachrichten: Sie ist dazu verpflichtet! Und Du bekommst das Geld alles nachgezahlt ab Deiner Antragsstellung, sobald ihre Unterlagen endlich eingehen. Es wäre sinnvoll, sich von jemandem für die erste Zeit Geld zu leihen.

Falls Deine Mutter sich total quer stellt drohen ihr Strafen und Du bekommst volle Unterstützung der Studentenkanzlei. Zumindest ist das bei uns so. Das heißt die Institution macht auch Druck auf Deine Mutter.. wie gesagt, sie ist verpflichtet, ihre Angaben zu machen.

Kann sie das wirklich machen

Alles in allem.. Nein! Sie bekommt damit mehr Probleme als Du. Falls Du am Anfang Überbrückungsgeld brauchst, scheue Dich nicht, einen billigen, kurzen Studentenkredit aufzunehmen, denn früher oder später siehst Du das Geld 100%. Ganz im Gegenteil ist Deine Mutter bis Ende Deines Studium sogar unterhalspflichtig, sobald Du ausziehst. Das würde ich an Deiner Stelle auch machen, wenn sie so ein Biest zu Dir ist.

Kristall08  24.05.2016, 15:44

Wenn man keine Unterlagen der Eltern hat, kann man Vorausleistung beantragen. Einen Kredit aufnehmen ist also unnötig. ;)

User16495  24.05.2016, 15:44
@Kristall08

Ah, danke für die super Anmerkung. Wusste ich noch nicht. Umso besser :D

Verweigern Eure Eltern die Auskunft hinsichtlich Ihrer
Einkommensverhältnisse oder zahlen sie nicht den Unterhalt, den sie
(nach dem BAföG, nicht unbedingt nach geltendem Unterhaltsrecht!) zahlen
müssten und ist deshalb Eure Ausbildung gefährdet, könnt Ihr einen
Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8) stellen.

Wird der Antrag bewilligt, führt dies dazu, dass das BAföG-Amt Euch
(zunächst) unabhängig von den Einkommensverhältnissen Eurer Eltern
fördert bzw. Euch den fehlenden Unterhaltsbetrag vorschießt.

Usw.:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Nein sie kann das nicht verweigern. Öffne mal den folgenden Link, dann siehst Du wie dann verfahren wird. 


Vorausleistungen durch BAföG-Amt - Studis Online www.bafoeg-rechner.de › FAQ  

Du hast auch die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten. Da Du kein Geld hast, kannst Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und bekämest für Dich kostenfrei juristische Unterstützung.
Und sei Dir sicher, dann würde Deine Mutter sehr schnell aktiv werden.
Wenn das Bafögamt in Vorleistung tritt dann fackeln die auch nicht lange rum. Dann kommt die Androhung eines Zwangsgeldes, folgend wird Selbiges verhängt usw.
Tipp am Rande: wenn Du irgendwie die Mögichkeit hast während der Sommerferien zu jobben, mach dies. Selbst im Falle von Hartz 4 gibt es Möglichkeiten, dass der Ertrag eines Ferienjobs nicht angerechnet wird.

Nimm es mir nicht übel, aber Deine Mutter benimmt sich wie ein trotziges 3jähriges Kind. Dies sage als Mutter zweier Bafögberechtigter Töchter.



Deine Mutter kann gerne die Aussage verweigern, das wird ihr nur nichts nutzen.

In dem Fall kannst du beim Bafögamt Vorausleistungszahlung (oder so ähnlich) beantragen und das Amt holt sich die Einkunftsnachweise auf anderem Wege bzw. später.