Mutter verweigert den vom BAföG-Amt errechneten Betrag zu zahlen

9 Antworten

Wenn dir das Geld zusteht, kann sie da tun was sie will, das Amt wird die Sache überprüfen und sich das Geld von ihr holen. Damit hast du nichts zutun und wenn alles stimmt, dann kriegst du das Geld ja durch die Vorausleistungen direkt vom Amt und brauchst dich um den Rest nicht mehr kümmern. Es geht nur um die Sache, wenn sie wirklich zahlen MUSS und sich einfach nur aus irgendwelchen Gründen weigert, dann kriegst du das Geld. Wenn es irgendwelche anderen Gründe hat...dann sieht das wieder anders aus.

Sieht es nicht. Es reicht, dass sich die Mutter weigert, den angerechneten Betrag zu zahlen; dann leistet das Amt voraus. Und zwar auch dann, wenn ein Unterhaltsanspruch gar nicht bestehen sollte.

Klebe nicht so am Begriff "Vorausleistung". Der Begriff "Anstattleistung" wäre geeigneter.

BAföG ist eine Art der Grundversicherung für Studierende gedacht. Du musst diese Förderung airgendwann einmal auch wieder zurückzahlen.

What the Hell hat Deine Mutter damit zu tun? Sie kann Dir, wenn Du zu Haus wohnst, ein wenig Miete, Futter, Wäsche abfordern, was durch das Kindergeld nicht abgedeckt wäre, Dir aber nicht eigenmächtig die staatliche Förderung vorenthalten.

Wenn Ihr da nicht klar kommt, musst Du ausziehen und Deine Mutter muss (zu einem Teil, den sie tragen kann), für Dich aufkommen.

Ich wohne gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz weit weg von meiner Mutter. Ca. 700 oder 800 km.

das hast du falsch verstanden glaube ich, er bekommt ja sein Bafög aber halt nicht den Höchstsatz und deswegen "Sollte" seine Mutter einen Teil der Finanzierung tragen was sie aber nciht tun will

Du kannst den Anspruch, denn Du eventuell hast, an das Amt abtreten. Eigentlich kann das Amt das von sich aus machen (sog. "Überleitung von Ansprüchen"), aber Du kannst es ja gleich drauf hinweisen.

Dann kann das Amt tatsächlich bei Deinen Eltern den U-Anspruch einklagen.

Und wenn gar kein Anspruch auf Unterhalt besteht, ist auch gut, denn dann wird eben auch nichts angerechnet, sondern Du bekommst einfach den vollen Bafög-Satz.

beantrage ein Eltern... unabhängiges... Bafög, das schont Eure Nerven ;) m.l.G.h

Abgesehen davon, dass dadurch das Verhältnis zum/zur Unterhaltsverpflichteten vielleicht endgültig ruiniert wird: Die Überleitung des errechneten Unterhaltsanspruch auf das Bafög-Amt ist eine gängige rechtliche Praxis und für den/die Bafög- Empfänger/in die beste Lösung. Abgesehen von einem möglichen Rechenfehler hat Deine Mutter rechtlich keine Chance - sie wird zahlen oder mit staatlichen Zwangsmitteln dazu gezwungen werden. Hoffentlich macht ihr der Rechtsanwalt das klar.