Kann mir mein Vermieter das Duschen verbieten?

11 Antworten

Du darfst duschen wann immer Du willst! Aber Du musst es zwischen 22 und 6 Uhr kurz halten. Aber duschen darfst Du jederzeit! Stell Dir mal vor: "Eine(r) arbeitet bei MC Donalds oder BK und kommt von der Spätschicht nach 22 Uhr heim und darf dann nicht duschen ...

Aber es kann sein, dass Dein Vermieter sehr unfreundlich reagiert! Ich empfehle Dir für den Fall eine Beratung beim Deutschen Mieterschutzverein. Die checken auch Deinen Mietvertrag. Den gibt's in jeder größeren Stadt. Alles Gute und viel Freude mit Deiner ersten Wohnung! 

bwhoch2  06.11.2017, 09:52


Wenn ich um 3 Uhr nachts eine Stunde lang dusche,

Das ist definitiv verboten. So dreckig kann man gar nicht sein.

Das normale, 10 - 20 minütige Duschen kann der Vermieter nicht verbieten. Übermäßig langes Duschen jedoch kann ihn bei Belästigung der Mitbewohner zur Abmahnung und schließlich zur Kündigung berechtigen.

Da das Duschen nach 22 Uhr verboten wurde, gehe ich davon aus, dass es sich um ein sehr hellhöriges Haus handelt und in so einem Fall sollte man wirklich nur dann nach 22 Uhr duschen, wenn es unbedingt sein muss.

Duschen kanst du immer, egal welche Uhrzeit ! Mfg.

von welchem Lärm ist hier eigentlich die Rede ? Wasserrohrgeräusche oder was, das hat man auch bei Toilettenspülung. Ist das auch verboten ?

Kann nicht verboten werden aber evt die Dauer beschränkt sein.

Wenn der Vermieter Ärger macht, dann kannst du im Gegensatz fordern, dass der Lärmschutz des Hauses nicht dem Standard entspricht.

Wenn man nicht in Pommesbude oder auf dem Bau arbeitet muss man aber auch nicht jede Nacht duschen und manchmal reicht es auch sich nur kurz abzuspülen denn übermäßige Hautpflege schadet der Haut mehr als dass es nutzt und Ärger vermeiden nützt nicht nur dem Nachbarn sondern auch deinen Nerven.


Zum normalen Gebrauch der Mietwohnung gehören auch das Betätigen von Wasserspülung und Wasserhahn sowie nächtliches Baden oder Duschen. Das ist nach 22.00 Uhr erlaubt. Wenn das Wasser aber dauerhaft prasselt, kann das äußerst störend für die Nachbarn sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss [OWi] 411/90 - [OWi] 181/90 I) beschränkte deshalb die nächtlichen Bade- und Duschzeiten auf 30 Minuten. – Quelle: https://www.rundschau-online.de/28429364 ©2017

Woelfin1  05.11.2017, 16:26

Danke für´s Danke sagen.

Ich nehme an,dass der Vermieter einfach einen vorgefertigten Mietvertrag genommen hat,den man im Schreibwarengeschäft kaufen kann.

Da sind dann immer noch Abschnitte drin,die aus  "Anno dazumal" stammen